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HANDBUCH - Scuderia Solagon e.V.

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Anhang K<br />

5.4 Feinbearbeitung:<br />

Bearbeitung, Polieren und Auswuchten von Motorteilen<br />

ist erlaubt, wenn<br />

5.4.1 diese Vorgänge ohne Hinzufügung von Material<br />

ausgeführt werden.<br />

5.4.2 es immer zweifelsfrei möglich ist nachzuweisen,<br />

dass diese Teile aus der Serienherstellung stammen,<br />

gemäß diesen Vorschriften erlaubt und/oder<br />

homologiert sind.<br />

5.4.3 die Maße und Gewichte gemäß Homologationsblatt<br />

für das Fahrzeug werden beibehalten unter<br />

Berücksichtigung der im Homologationsblatt oder<br />

im Anhang J der Periode aufgeführten Toleranzen.<br />

Wenn diese Toleranzen nicht im Wagenausweis<br />

angegeben sind, wird eine Toleranz von +/- 5 %<br />

berücksichtigt.<br />

6. Ölkreislauf<br />

6.1 Ausschließlich für das Motoröl dürfen ein Ölfilter<br />

und/oder ein Ölkühler hinzugefügt werden.<br />

6.2 Ölkühler müssen, von oben gesehen, innerhalb<br />

des Karosserieumfanges untergebracht sein.<br />

6.3 Feste oder mobile Ölwannen-Schwallbleche und<br />

-Klappen sind zugelassen.<br />

7. Abgasanlage<br />

7.1 Der Auslasskrümmer muss identisch mit dem Original<br />

sein, Schalldämpfer und Abgasrohr sind jedoch<br />

freigestellt.<br />

7.2 Der sich ergebende Geräuschpegel muss inner<br />

halb der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte<br />

des Landes liegen, in dem die Veranstaltung stattfindet.<br />

7.3 Die Mündungen der Abgasrohre müssen in einem<br />

Abstand von höchstens 45 cm und mindestens 10<br />

cm vom Boden platziert sein. Der Ausgang des<br />

Abgasrohrs muss sich innerhalb der äußeren Begrenzungslinie<br />

des Fahrzeugs, in weniger als 10 cm<br />

Entfernung davon und hinter der Lotebene durch<br />

die Mitte des Radstandes befinden. Der Ausgang<br />

darf sich nur dann außerhalb der äußeren Begrenzungslinie<br />

befinden, falls dies mit der Periodenspezifikation<br />

für das Modell übereinstimmt.<br />

Darüber hinaus ist ein angemessener Schutz vorzusehen,<br />

um Verbrennungen durch heiße Abgasrohre<br />

zu vermeiden.<br />

7.4 Die Abgasanlage darf nicht provisorischer Artsein.<br />

Abgase dürfen nur am Ende der Anlage austreten.<br />

Es dürfen keine Teile des Fahrgestells zur Führung<br />

von Abgasen benutzt werden.<br />

8. Kraftstoffsystem<br />

8.1 Elektrische Kraftstoffpumpen dürfen durch mechanische<br />

ersetzt werden sowie umgekehrt und ihre<br />

Anzahl und ihre Anordnung darf geändert werden.<br />

8.2 Jeglicher Kraftstofftank darf benutzt werden, vorausgesetzt,<br />

er entspricht den Bestimmungen des<br />

Artikel 5.5, das ursprünglich homologierte oder<br />

spezifizierte Fassungsvermögen wird nicht überschritten<br />

und er befindet sich an seinem ursprünglichen<br />

Einbauort oder aber im Kofferraum.<br />

8.3 Die Anordnung von Kraftstoffleitungen ist freigestellt.<br />

9. Vergaser<br />

9.1 Der/die Vergaser darf/dürfen durch Vergaser anderer<br />

Größe als der/die im Homologationsblatt<br />

für das betreffende Modell angegebene/n ersetzt<br />

werden, sofern:<br />

9.1.1 die Marke und alle Einzelheiten der Konstruktion<br />

und der Funktionsprinzipien mit denen des/der<br />

Vergaser/s entsprechend der Periodenspezifikation<br />

für das betreffende Modell identisch bleiben<br />

(Anzahl der Luftklappen, Düsen, Drosselklappen,<br />

Pumpen, usw.),<br />

9.1.2 der/die Vergaser kann/können direkt am Einlasskrümmer<br />

unter Verwendung der ursprünglichen<br />

Befestigungsschrauben oder -bolzen und -löchern<br />

und ohne jegliches Zwischenteil befestigt werden.<br />

9.2 Luftfilter und deren Gehäuse dürfen durch periodenspezifische<br />

Lufttrichter ersetzt werden.<br />

10. Kraftübertragung<br />

10.1 Getriebe: Nur ein (Handschalt- oder Automatik-)<br />

Getriebe und seine Übersetzungen, die der Periodenspezifikation<br />

entsprechen, darf benutzt<br />

werden. Schrägverzahnte Zahnräder dürfen durch<br />

geradeverzahnte ersetzt werden.<br />

10.2 Achsantrieb: Nur die in der Periodenspezifikation<br />

aufgeführten Untersetzungen dürfen benutzt werden.<br />

10.3 Differential: Ein Sperrdifferential des in der Periodenspezifikation<br />

für das betreffende Modell aufgeführten<br />

Typs darf benutzt werden.<br />

11. Räder und Reifen<br />

11.1 Räder: Müssen der Homologation oder einer in der<br />

Periode erhältlichen Periodenspezifikation entsprechen.<br />

11.1.1 Die Räder dürfen verstärkt werden, was eine Änderung<br />

des Befestigungssystems notwendig machen<br />

kann, vorausgesetzt, dass ein solches Befestigungssystem<br />

in der Periode für das betreffende<br />

Modell verwendet wurde.<br />

11.1.2 Renn-Tourenwagen und Renn-Grand-Touring-Wagen<br />

der Perioden F und G1 dürfen mit Leichtmetallrädern<br />

des Typs „Minilite“ mit den originalen Radabmessungen<br />

unter der Bedingung ausgestattet sein,<br />

dass kein alternatives Leichtmetallrad gemäß Periodenspezifikation<br />

erhältlich ist. Die maximal zulässige<br />

Spurweite muss eingehalten werden.<br />

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