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HANDBUCH - Scuderia Solagon e.V.

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Anhang K<br />

Perioden G, H, I,<br />

oder J<br />

Ferrari 512 S oder 512 M<br />

Ford GT 40<br />

Lola T 70<br />

Chaparal<br />

Porsche 906<br />

Porsche 908<br />

Porsche 917<br />

Porsche 935<br />

Shelby Cobra<br />

1.250, €<br />

Die Wagenausweise sind grundsätzlich 5 Jahre gültig. Danach<br />

ist eine Verlängerung erforderlich, deren Genehmigungsgebühr<br />

50 % der vorstehenden Gebühren beträgt.<br />

II. ALLGEMEINE TECHNISCHE INFORMATIONEN<br />

Armaturenbrett:<br />

Das Armaturenbrett wird durch den Anhang VIII und IX<br />

nicht freigestellt, weshalb es in seinem Grundaufbau beibehalten<br />

werden muss.<br />

Bremsenkühlung:<br />

Der Einbau einer Luftführung/Airbox um die Scheibenbremsen<br />

herum zum Zwecke der Kühlung ist erlaubt<br />

(Bull. 326).<br />

DMSB-Anmerkung: Vorgenannte Regelung ist dahingehend<br />

zu verstehen, dass ausschließlich bei Scheibenbremsanlagen<br />

und nur um die Bremsteile herum eine<br />

Luftführung gestaltet sein darf. Luftleitungen, Schläuche<br />

bzw. Kanäle, welche von der Fahrzeugfront bis zu Bremsanlage<br />

reichen, sind nicht zulässig.<br />

Druckregelventile:<br />

Die durch den Anhang VIII, Art. 9.1 reglementierten<br />

Druckregelventile für die Bremsanlage sind nur zulässig,<br />

wenn dies im entsprechenden Fahrzeugmodell in der<br />

zutreffenden Periode zur Anwendung gekommen ist.<br />

Die Ventile müssen an einer vom Fahrer/Beifahrer nicht<br />

erreichbaren Stelle angebracht sein, so dass eine Verstellung<br />

während der Fahrt nicht möglich ist.<br />

Felgen:<br />

Die Verwendung von Revolution-Rädern in allen Fahrzeuggruppen<br />

ist erst ab Periode G erlaubt, da die Produktion<br />

nach 1965 begann.<br />

Handbremse:<br />

Gemäß Anhang K ist es bei Renn-Tourenwagen und GTS-<br />

Fahrzeugen der Perioden E und F nicht erlaubt, eine<br />

Handbremse mit mechanischer Betätigung auf hydraulische<br />

Betätigung umzubauen.<br />

Kipphebel in Ford-V8- und Chevrolet-V8-Motoren<br />

(Periode F)<br />

In allen Ford-V8- und Chevrolet-V8-Motoren, die in Tourenwagen<br />

und GT-Fahrzeugen der Periode F zum Einsatz<br />

kommen, sind ausschließlich serienmäßige Kipphebel<br />

entsprechend dem Homologationsstandard in Gleitsteinausführung<br />

zulässig. Jede von der Originalausführung abweichende<br />

Kipphebelversion ist unzulässig, was auch für<br />

jede Form von Rollenstößel gilt.<br />

Kraftstoffbestimmungen:<br />

Im DMSB-Bereich sind ab sofort für historische Fahrzeuge<br />

nach Anhang K handelsübliche Blei-Ersatzstoffe zugelassen.<br />

Bei handelsüblichen Blei-Ersatzstoffen handelt es sich um<br />

Kraftstoffadditive für den Betrieb normaler straßenzugelassener<br />

Serienfahrzeuge, welche von einer Mineralölgesellschaft<br />

hergestellt wurden, keine leistungssteigernden<br />

Stoffe beinhalten und gegenwärtig an einer Reihe von<br />

öffentlichen Tankstellen für jedermann frei erhältlich sind.<br />

Im Zweifelsfall muss der Fahrer/Bewerber die Tankstelle<br />

nachweisen, von der er das Additiv bezogen hat. Spezial-<br />

Additive von einzelnen Händlern angeboten und vertrieben<br />

sind daher unzulässig.<br />

Lichtmaschine:<br />

Entgegen früheren Bestimmungen ist es gemäß dem Anhang<br />

VIII, Artikel 1.9 im Anhang K bei allen Renn-Tourenwagen<br />

und GTS-Fahrzeugen erlaubt, eine Gleichstromdurch<br />

eine Drehstromlichtmaschine zu ersetzen.<br />

Diese Drehstromlichtmaschine muss jedoch aus der<br />

gleichen Zeitperiode stammen, muss mind. die gleiche<br />

Leistung wie die Originale bringen und der Antrieb muss<br />

beibehalten werden. Neuzeitliche Hochleistungslichtmaschinen<br />

sind demnach nicht erlaubt.<br />

Motorblöcke:<br />

Es wird daran erinnert, dass gemäß Anhang K nur Motorblöcke<br />

zulässig sind, die der Periodenspezifikation entsprechen.<br />

Dies sind z.B. bei den Modellen Lotus Cortina,<br />

Lotus Elan und Lotus 23 in der Periode F Motorblöcke der<br />

Typen 120E-6015 und 116E-6015.<br />

Ölkühler:<br />

Bei Renn-Tourenwagen und GTS-Fahrzeugen der Perioden<br />

E und F darf ein Ölkühler hinzugefügt werden. Das<br />

heißt, falls serienmäßig keiner vorhanden war, darf unter<br />

Beachtung des Artikel 6.1 im Anhang IX ein Ölkühler angebracht<br />

werden.<br />

Falls bereits serienmäßig ein Ölkühler vorhanden war, z.<br />

B. einige Porsche-Modelle, darf ein zweiter Ölkühler angebracht<br />

werden. Der serienmäßige Ölkühler darf nicht<br />

durch einen anderen ersetzt werden.<br />

Rotationskolbenmotoren (Wankel):<br />

Vergleichsformel zwischen einem Hubkolbenmotor und<br />

einem Rotationskolbenmotor:<br />

Die Äquivalenz ist 2 mal das Kammervolumen, welches<br />

durch den Unterschied zwischen dem maximalen und dem<br />

minimalen Volumen der Arbeitskammer bestimmt wird.<br />

Spurweite:<br />

Hinsichtlich der Messmethode zur Ermittlung der Spurweite<br />

hat die FIA festgelegt: Die originale Spurweite muss<br />

zu jedem Zeitpunkt der Veranstaltung eingehalten werden.<br />

Das heißt: Mit den gerade im Fahrzeug vorhandenen<br />

Verbrauchsstoffen, Sicherheitseinrichtungen usw., ohne<br />

Anhebung auf die originale Fahrzeughöhe, jedoch ohne<br />

Insassen. Die Spurweite ist auf der Radaufstandsfläche<br />

senkrecht unter der Radnabenmitte von Radmitte zu Radmitte<br />

zu ermitteln.<br />

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