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HANDBUCH - Scuderia Solagon e.V.

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Anhang K<br />

5.14 Rote Rücklichter<br />

5.14.1 Alle Fahrzeuge, die ursprünglich damit ausgerüstet<br />

waren, müssen bei Rennbeginn hinten zwei funktionstüchtige<br />

rote Bremslichter aufweisen.<br />

5.14.2 Alle einsitzigen Fahrzeuge ab Periode G sowie alle<br />

mehrsitzigen Fahrzeuge, die nicht ursprünglich mit<br />

einem Rücklicht ausgerüstet waren, müssen bei<br />

Rennbeginn mit einem funktionstüchtigen roten<br />

Rücklicht ausgerüstet sein.<br />

Das Licht muss nach hinten weisen, von hinten<br />

deutlich sichtbar sein, nicht mehr als 10 cm von<br />

der Mittelachse des Fahrzeugs angebracht sein,<br />

eine leuchtende Fläche von 20 cm 2 bis 40 cm 2 aufweisen,<br />

dauerhaft befestigt sein und vom Fahrer<br />

eingeschaltet werden können. Diese Leuchte muss<br />

entweder eine Glühlampe mit 21 Watt Stärke oder<br />

LEDs (Leuchtdioden) vom Typ „Tharsis“ oder „Dm<br />

Electronics“ aufweisen. Ein solches Rücklicht wird<br />

für alle anderen Fahrzeuge empfohlen.<br />

5.15 Sicherheitsgurte<br />

5.15.1 Alle Fahrzeuge ab der Periode F mit Überrollvorrichtung<br />

müssen mit Sicherheitsgurten gemäß Artikel<br />

253.6 des aktuellen Anhang J ausgerüstet sein.<br />

Darüber hinaus müssen die Sicherheitsgurte für<br />

folgende Fahrzeugtypen Schrittgurte gemäß Artikel<br />

253.6 des aktuellen Anhang J enthalten:<br />

a) Einsitzige Rennwagen<br />

b) Zweisitzige Rennwagen<br />

c) Fahrzeuge ab Periode H, die an Sportrallyes mit<br />

Wertungsprüfung teilnehmen“<br />

Im DMSB-Bereich gilt folgende Regelung:<br />

Mit Ausnahme von Wettbewerben mit FIA-Prädikat<br />

dürfen bei Veranstaltungen im DMSB-Bereich FIAhomologierte<br />

Sicherheitsgurte nach Ablauf der<br />

Homologationsgültigkeit für weitere 5 Jahre verwendet<br />

werden.<br />

5.15.2 Bei der Ausführung von zwei Schulter- und zwei<br />

Beckengurten müssen für die Beckengurte 2<br />

Befestigungspunkte am Fahrzeug und für die<br />

Schultergurte zwei oder möglicherweise ein<br />

Befestigungspunkt(e) symmetrisch zum Sitz vorgesehen<br />

werden. Sicherheitsgurte dürfen nicht<br />

verändert werden.<br />

Sicherheitsgurte dürfen nicht verändert werden.<br />

5.15.3 Bei Rallyes müssen während der kompletten Veranstaltung<br />

zwei Gurtmesser an Bord mitgeführt werden.<br />

Sie müssen für den Fahrer und den Beifahrer in<br />

angeschnallter Sitzposition leicht erreichbar sein.<br />

5.16 Kopfstützen<br />

5.16.1 Vorgeschrieben für 3-Liter F1-Fahrzeuge ab Periode<br />

IR und alle einsitzigen Fahrzeuge ab Periode JR.<br />

Empfohlen für alle anderen Fahrzeuge (Anhang J<br />

Artikel 259.14.4).<br />

5.17 Hauben für T-, CT-, GT-, GTS-, GTP-Fahrzeuge<br />

5.17.1 Hauben müssen angemessen befestigt sein. Der serienmäßige<br />

Verschluss muss entfernt und durch außen<br />

angebrachte Sicherheitsverschlüsse ersetzt werden.<br />

5.17.2 Für Fahrzeuge gemäß Bestimmungen ab der Periode<br />

G müssen an der Motorhaube und am Kofferraumdeckel<br />

je mindestens zwei zusätzliche Haubenhalterungen<br />

abgebracht sein.<br />

5.17.3 Die inneren Verschlussmechanismen werden funktionsuntüchtig<br />

gemacht oder entfernt.<br />

5.18 Abschleppösen<br />

5.18.1 Alle Fahrzeuge müssen vorn und hinten mit einer<br />

Abschleppöse ausgerüstet sein, ausgenommen<br />

einsitzige Fahrzeuge. Sie müssen den folgenden<br />

Bestimmungen entsprechen:<br />

5.18.2 An der vorderen und der hinteren Struktur des<br />

Fahrzeugs müssen Abschleppösen mit einem<br />

Innendurchmesser von mindestens 80 mm und<br />

höchstens 100 mm fest angebracht sein.<br />

5.18.3 Sie müssen so angebracht sein, dass sie verwendet<br />

werden können, wenn ein Fahrzeug im Kiesbett<br />

zum Stehen gekommen ist.<br />

5.18.4 Diese Abschleppösen müssen gut sichtbar sein<br />

und in gelb, rot oder orange lackiert sein.<br />

5.19 Lenkung, abnehmbare Lenkräder<br />

5.19.1 Einteilige Lenksäulen dürfen durch Säulen ersetzt<br />

werden, die aus Sicherheitsgründen Universaloder<br />

Teleskopgelenke beinhalten, vorausgesetzt,<br />

dass alle ursprünglichen Funktionen beibehalten<br />

werden; solche Lenksäulen müssen Säulen von<br />

FIA-homologierten Fahrzeugen gleichen oder<br />

Fahrzeugen höheren Hubraums, verglichen mit<br />

dem betreffenden Fahrzeug, entstammen.<br />

Für Fahrzeuge ab der Periode G müssen die jeweiligen<br />

Bestimmungen der entsprechenden Gruppe<br />

beachtet werden.<br />

5.19.2 Ursprüngliche Lenkräder dürfen durch abnehmbare<br />

Lenkräder ersetzt werden.<br />

5.20 Zustandsprüfung<br />

5.20.1 Vorgeschrieben in bestimmten Kategorien; siehe<br />

Methode in Anhang III.<br />

5.21 Reparaturen<br />

5.21.1 Reparaturen von Verbundwerkstoffteilen müssen<br />

nach den Spezifikationen in Anhang IV durchgeführt<br />

werden.<br />

5.22 Sitze<br />

5.22.1 Wenn in Fahrzeugen der Gruppen GTS und CT ab<br />

Periode F (1. 1. 1962) die ursprünglichen Vordersitze<br />

geändert werden, müssen dies Sitze gemäß<br />

Periodenspezifikation oder komplette Sitzsysteme<br />

mit einer gültigen FIA-Homologation sein. Für alle<br />

anderen Perioden werden diese Sitze empfohlen.<br />

Wenn in Fahrzeugen der Gruppen GT und T ab Periode<br />

F (1.1.1962) die ursprünglichen Vordersitze<br />

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