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HANDBUCH - Scuderia Solagon e.V.

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Anhang K<br />

14.4.12 Ein alternatives Lenkrad darf montiert werden, jedoch<br />

muss die originale Befestigungsmethode an<br />

der Lenksäule beibehalten werden.<br />

14.4.13 Zusätzliche Relais und Schalter dürfen der elektrischen<br />

Anlage hinzugefügt und die Batteriekabel<br />

verlängert werden.<br />

14.4.14 Alle elektrischen Schalter dürfen hinsichtlich ihrer<br />

Funktion, Anordnung und, im Falle zusätzlicher Zubehörteile,<br />

ihrer Anzahl beliebig geändert werden.<br />

14.4.15 Radzierteile dürfen entfernt und Räder ausgewuchtet<br />

werden.<br />

14.4.16 Muttern und Schrauben dürfen ausgetauscht und/<br />

oder mit Splinten oder Draht gesichert werden.<br />

14.4.17 Scheinwerfer-Schutzkappen dürfen angebracht<br />

werden, sofern sie keinen aerodynamischen Einfluss<br />

auf das Fahrzeug ausüben.<br />

14.4.18 Die Handbremse darf für eine sofortige Lösestellung<br />

(„fly-off“) geändert werden.<br />

14.4.19 Ein abnehmbares Hardtop aus der Periode der<br />

Klasse derart, wie es entweder vom Fahrzeug- Hersteller<br />

oder einem externen Zulieferer geliefert<br />

wurde, darf verwendet werden.<br />

ANHANG IX:<br />

ERLAUBTE ÄNDERUNGEN AN FAHRZEUGEN DER<br />

PERIODEN E, F UND G1, FÜR RENN-TOURENWAGEN<br />

UND RENN-GRAND-TOURING-WAGEN<br />

Zusätzlich zu den Änderungen und/oder Anforderungen<br />

des Anhang VIII sind folgende Änderungen für<br />

Renn-Tourenwagen und Renn-Grand-Touring-Wagen<br />

der Perioden E, F und G1 zulässig.<br />

Alle anderen Änderungen sind verboten<br />

1. Fahrgestell<br />

Muss Artikel 7.3.6 des Anhang K entsprechen.<br />

2. Vorderrad-/Hinterradaufhängung<br />

2.1 Stabilisator:<br />

2.1.1 Die Anbringung eines Stabilisators ist zulässig, vorausgesetzt,<br />

er stellt keine zusätzliche Radaufnahmevorrichtung<br />

dar.<br />

2.1.2 Der Stabilisator darf nicht verstellbar sein und<br />

muss eine einteilige Konstruktion aus einem massiven<br />

Stab sein.<br />

2.1.3 Uniballgelenke dürfen verwendet werden, sofern<br />

dadurch die Aufhängungsgeometrie nicht verändert<br />

wird.<br />

2.2 Stoßdämpfer: Einstellbare Stoßdämpfer des gleichen<br />

Typs wie die Periodenspezifikation sind zulässig.<br />

2.3 Federaufnahmen:<br />

2.3.1 Einstellbare Federaufnahmen und Höhenverstellung<br />

sind verboten, es sei denn, sie gehören zu<br />

einer Periodenspezifikation für den Fahrzeugtyp.<br />

In diesem Fall können nur die originalen Mittel zur<br />

Verstellung verwendet werden.<br />

130<br />

2.3.2 Die Original-Federaufnahmen dürfen nicht verändert<br />

werden.<br />

2.4 Fahrwerksfedern:<br />

2.4.1 Diese können durch andere Federn ersetzt werden<br />

unter der Bedingung, dass Bauart und Anzahl identisch<br />

sind mit den Federn der Periodenspezifikation,<br />

die sie ersetzen.<br />

2.4.2 Die Anzahl der Windungen/Blätter ist freigestellt.<br />

2.4.3 Progressive Federn können nur verwendet werden,<br />

wenn dies bereits eine Periodenspezifikation war.<br />

2.5 Aufhängungsverstrebungen/Verstärkungsbügel<br />

oder Streben und Aufhängungslenker: Verboten,<br />

sofern sie nicht eine Periodenspezifikation für das<br />

betreffende Modell darstellen.<br />

3. Federn<br />

Mit Ausnahme der Fahrwerksfedern können andere<br />

Federn ersetzt werden unter der Bedingung,<br />

dass Anzahl, Werkstoff und Federrate identisch<br />

sind mit den Federn, die sie ersetzen.<br />

4. Lichtmaschine und Zündung<br />

Der Ersatz einer Gleichstrom- durch eine Drehstromlichtmaschine<br />

gemäß der Periodenspezifikation<br />

gleicher oder höherer Leistung ist zulässig,<br />

aber das System und das Antriebsverfahren der<br />

Lichtmaschine muss unverändert bleiben.<br />

Zahnriemenscheiben sind nicht erlaubt. Zündkerzen<br />

mit einem kleineren Durchmesser als die Standardspezifikation<br />

dürfen mit passenden Adaptern<br />

verwendet werden, sofern ein Beweis über deren<br />

Verwendung in der Periode erbracht werden kann.<br />

Elektronische Drehzahlbegrenzer sind nicht erlaubt.<br />

5. Motor<br />

5.1 Aufbohren:<br />

Erlaubt bis zu einer maximalen Übergröße von 1,2<br />

mm über der Originalbohrung unter der Voraussetzung,<br />

dass die Vergrößerung die für die Periode<br />

festgelegte Hubraumklasse des Fahrzeugs nicht<br />

übersteigt.<br />

5.2 Zylinderkopf und Zylinderblock:<br />

Das Verdichtungsverhältnis kann verändert werden<br />

durch Bearbeitung der Planflächen des Zylinderkopfs<br />

und des Zylinderblocks und/oder durch<br />

Weglassen der Dichtung oder Verwendung einer<br />

Dichtung mit einer anderen Dicke.<br />

Nur homologierte Kipphebel dürfen verwendet<br />

werden.<br />

5.3 Kolben, Nockenwellen und Ventilfedern:<br />

Falls die zum Einsatz kommenden Teile die Anzahl<br />

im homologierten Motor nicht übersteigen, können<br />

diese geändert werden oder andere Kolben, Nockenwellen<br />

und Ventilfedern mit unterschiedlicher<br />

Bau- oder Herstellungsart zum Einsatz kommen.

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