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HANDBUCH - Scuderia Solagon e.V.

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Art. 277<br />

- Karosserie:<br />

Bei geradeaus gerichteten Vorderrädern darf der Teil<br />

jedes Rades und seiner Befestigung, welcher über einer<br />

durch die Radnabenmitte gedachten Ebene liegt, nicht<br />

von oben oder von hinten sichtbar sein.<br />

Fahrzeuge vergleichbar mit Kategorie II-SC:<br />

- Karosserie:<br />

Die Karosserie muss dem ersten Absatz des Artikels<br />

259-3.7.6 sowie Artikel 259-3.7.7 des Anhang J entsprechen.<br />

Das strukturelle Volumen des Cockpits muss um die<br />

Fahrzeug-Längsachse herum symmetrisch sein.<br />

Geschlossene Fahrzeug müssen eine Windschutzscheibe<br />

und zwei Türen haben (eine auf jeder Seite<br />

des Cockpits).<br />

Die Karosserie muss alle mechanischen Bauteile<br />

abdecken; es dürfen lediglich der Auspuff- und die<br />

Lufteinlassleitungen sowie die Oberseite des Motors<br />

hinausragen.<br />

Die Karosserie muss die Räder über mindestens ein<br />

Drittel des Radumfangs sowie die Gesamtbreite der<br />

Reifen wirksam abdecken.<br />

Hinter den Hinterrädern muss die Karosserie unterhalb<br />

der Mittelachse der Hinterräder abfallen.<br />

- Hinterer Überhang:<br />

Kein Teil des Fahrzeugs darf sich mehr als 800 mm<br />

hinter der Mittelachse der Hinterräder befinden.<br />

- Höhe:<br />

Kein Teil einer aerodynamischen Struktur darf sich<br />

mehr als 900 mm vom Boden entfernt befinden.<br />

Fahrzeuge vergleichbar mit Kategorie II-SS:<br />

- Karosserie zum Boden:<br />

Zwischen der Hinterkante der kompletten Vorderräder<br />

und der Vorderkante der kompletten Hinterräder<br />

darf kein aufgehängtes Teil des Fahrzeugs,<br />

das von unten sichtbar ist und sich seitlich mehr<br />

als 500 mm von der Fahrzeug-Längsachse befindet,<br />

weniger als 40 mm vom Boden entfernt sein. Dieser<br />

Mindestabstand gilt unter allen Bedingungen und<br />

ist mit dem Fahrer an Board zu messen.<br />

- Hinterer Überhang:<br />

Kein Teil des Fahrzeugs darf sich mehr als 800 mm<br />

hinter der Mittelachse der Hinterräder befinden.<br />

- Höhe:<br />

Kein Teil der aerodynamischen Struktur darf sich<br />

mehr als 900 mm vom Boden entfernt befinden.<br />

5. AERODYNAMISCHE VORRICHTUNGEN<br />

Für Fahrzeuge, welche ab dem 01.01.2000 gebaut wurden:<br />

Die Endplatten der Heckflügel dürfen die Karosserie berühren,<br />

sie dürfen jedoch keinerlei Kräfte auf diese übertragen.<br />

Der Heckflügel muss sicher an der Hauptstruktur des Fahrzeugs<br />

befestigt sein und nicht nur an der Karosserie.<br />

Zusätzliche DMSB-Vorschriften:<br />

Über die genannten FIA-Bestimmungen hinaus gelten im<br />

DMSB-Bereich (mit Ausnahme von Veranstaltungen mit FIA-<br />

Prädikat) für Formel-Fahrzeuge der Gruppe E nachfolgende<br />

Vorschriften:<br />

- Kopfstütze:<br />

Sämtliche Fahrzeuge müssen mit einer Kopfstütze ausgestattet<br />

sein, welche den FIA-Bestimmungen für die<br />

Formel 3 (Art.275-14.6) oder den nachfolgenden DMSB-<br />

Bestimmungen entspricht.<br />

Im DMSB-Bereich gilt bei allen Veranstaltungen, mit Ausnahme<br />

von solchen mit FIA-Prädikat folgende Regelung<br />

zur Kopfstütze:<br />

Die Kopfstütze muss eine Mindestfläche (eindimensionale<br />

Aufprallfläche hinter dem Fahrerhelm) von 100cm²<br />

aufweisen, wobei ein Quadrat von 10cm Kantenlänge<br />

in diese Mindestfläche passen muss. Weiterhin muss die<br />

Kopfstütze eine Polsterung mit einer Mindestdicke von<br />

10mm aufweisen. Als Material ist Schaumstoff mit einer<br />

Formteildichte zwischen 30 und 40kg/m³ vorgeschrieben.<br />

Die Kopfstütze muss so angebracht sein, dass im Fall des<br />

vollständigen Eindrückens des Schaummaterials durch<br />

den Helm des Fahrers, dieser im Bereich der Kopfstütze<br />

an keinem Punkt mit einem Teil der Fahrzeugstruktur in<br />

Berührung kommt. Sie muss so positioniert sein, dass sie<br />

der erste Kontaktpunkt des Fahrerhelms im Falle eines<br />

Aufpralls ist, wenn sich der Fahrer in normaler Sitzposition<br />

befindet.<br />

Die Befestigung muss einem Widerstand von mindestens<br />

1500N standhalten.<br />

Zur Verwendung einer Kopfrückhaltevorrichtung (FHR z.B.<br />

HANS®) ist es zulässig die Kopfstütze entsprechend anzupassen.<br />

- Sitz und Kragen:<br />

Zur Verwendung einer FIA-homologierten Kopfrückhaltevorrichtung<br />

(FHR z.B. HANS®) ist es zulässig Sitz und<br />

Kragen entsprechend anzupassen.<br />

- Öl- und Wasserkühler:<br />

Seit 01.01.1995 gilt im DMSB-Bereich bei einsitzigen Rennwagen<br />

in der Gruppe E, dass sowohl Ölkühler als auch<br />

Wasserkühler innerhalb der Karosserie untergebracht sein<br />

müssen. Außerdem muss der Artikel 275-7 (Formel 3) beachtet<br />

werden.<br />

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