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HANDBUCH - Scuderia Solagon e.V.

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Anhang K<br />

100 mm haben, so dass jederzeit während einer<br />

Veranstaltung ein Block von 800 mm x 800 mm x<br />

100 mm von jeder Seite unter das Fahrzeug geschoben<br />

werden kann.<br />

10.2.1 Die Bodenfreiheit kann zu jedem Zeitpunkt während<br />

einer Veranstaltung auf einer Oberfläche, die<br />

vom Technischen Delegierten bestimmt wird, und<br />

in Übereinstimmung mit dem von der FIA im Jahre<br />

1993 veröffentlichten Homologations-Handbuch<br />

gemessen werden.<br />

11. Gewicht<br />

Das Fahrzeuggewicht darf während einer Veranstaltung<br />

zu keinem Zeitpunkt das homologierte<br />

Mindestgewicht oder, falls das Modell nicht homologiert<br />

war, das in der Periodenspezifikation angegebene<br />

Gewicht unterschreiten.<br />

12. Stoßfänger<br />

12.1 Soweit sie nicht integraler Bestandteil der Karosserie<br />

sind und außer bei Rallyes, müssen bei homologierten<br />

Fahrzeugen die Stoßfänger und ihre<br />

Befestigungsvorrichtungen entfernt werden.<br />

12.2 Die folgenden Fahrzeuge werden als solche mit in<br />

der Karosserie integrierten Stoßfänger angesehen:<br />

12.2.1 Jaguar Mark 1 und 2<br />

12.2.2 Austin- und Morris-Mini und all deren Ableitungen<br />

12.2.3 Ford Falcon<br />

12.2.4 Ford Mustang<br />

12.2.5 Alle Volvo-120-Typen<br />

12.2.6 Alle Typen des VEB Wartburg<br />

12.2.7 Abarth 850TC und 1000<br />

12.2.8 Porsche 911, alle Typen<br />

12.2.9 Lotus Elan<br />

12.3 Fahrzeuge, die bei Rallyes eingesetzt werden, müssen<br />

mit Stoßfängern ausgerüstet sein, die der Periodenspezifikation<br />

des Modells entsprechen, es sei<br />

denn:<br />

- das Modell war entweder in der Periode ohne<br />

Stoßfänger homologiert oder<br />

- das in Betreff stehende individuelle Fahrzeug<br />

wurde ohne Stoßfänger an Wettbewerben eingesetzt,<br />

die in der Periode gemäß FIA-Bestimmungen<br />

durchgeführt wurden.<br />

13. Ersatzräder<br />

Ersatzräder dürfen aus den Fahrzeugen unter der<br />

Bedingung entfernt werden, dass:<br />

- bei einer Überprüfung das homologierte Mindestgewicht<br />

zu jedem Zeitpunkt eingehalten wird,<br />

- bei Rallyes die Straßenverkehrsbestimmungen<br />

eingehalten werden.<br />

14. Zusatzausstattung<br />

14.1 Nicht in der Periodenspezifikation oder im Homologationsblatt<br />

enthaltene, ergänzende Zubehörteile<br />

sind uneingeschränkt zulässig unter der Voraussetzung,<br />

dass sie das Fahrzeugverhalten nicht<br />

beeinflussen und sich in keiner Weise, auch nicht<br />

indirekt, auf Motorleistung, Lenkung, Kraftübertragung,<br />

Straßenlage oder Bremsverhalten auswirken.<br />

14.1.1 Solche Zubehörteile betreffen die Ästhetik oder<br />

den Innenraumkomfort (Beleuchtung, Heizung,<br />

Radio usw.) oder ermöglichen ein leichteres oder<br />

sichereres Fahren des Fahrzeugs (Geschwindigkeitsanzeige,<br />

Scheibenwischer usw.).<br />

14.2 Die Silhouette des Fahrzeugs, wie in Artikel 8.14<br />

definiert, darf nicht geändert werden.<br />

14.3 Die Position des Lenkrades (Rechts- oder Linkslenkung)<br />

ist freigestellt, sofern das Modell von einem<br />

Hersteller mit dieser Spezifikation angeboten wurde.<br />

14.4 Folgendes ist zulässig:<br />

14.4.1 Die Hupe darf geändert oder durch eine zusätzliche<br />

Einheit ergänzt und zur Betätigung durch den<br />

Beifahrer modifiziert werden.<br />

14.4.2 Die Windschutzscheibe darf durch eine andere aus<br />

dem gleichen Werkstoff ersetzt werden, die eine<br />

Beheizungs-/Enteisungsvorrichtung umfasst.<br />

14.4.3 Die Heizung darf durch eine im Herstellerkatalog<br />

aufgeführte Alternativeinheit ersetzt werden.<br />

14.4.4 Äußere Karosseriezierteile dürfen entfernt werden<br />

(ausgenommen Kühlergrill, solche um Kühlergrill<br />

und Scheinwerfer), soweit dadurch keine scharfen<br />

Ecken freigelegt werden.<br />

14.4.5 Der Originaltachometer darf durch einen anderen<br />

ersetzt werden, vorausgesetzt, dass sich das Ersatzteil<br />

exakt an der selben Stelle befindet, in das gleiche<br />

Gehäuse passt und ein analoges Gerät ist. Zusätzliche<br />

analoge Instrumente sind ebenfalls erlaubt.<br />

14.4.6 Ein elektrisches Kühlwasserthermometer darf<br />

durch ein Kapillarthermometer und ein Standardmanometer<br />

durch ein Präzisionsmanometer ersetzt<br />

werden.<br />

14.4.7 Die Wagenheberaufnahmepunkte dürfen verstärkt,<br />

ihre Anordnung geändert oder zusätzliche<br />

Ansatzpunkte angebracht werden.<br />

14.4.8 Stoßfängerhörner dürfen entfernt werden, die<br />

Stoßfänger müssen aber in der Originalposition<br />

verbleiben (sofern sie nicht in Übereinstimmung<br />

mit den Bestimmungen des Art. 12 des vorliegenden<br />

Anhangs entfernt werden).<br />

14.4.9 Handschuhfach und Türtaschen dürfen geändert<br />

werden, jedoch nur, sofern sie vergrößert werden.<br />

14.4.10 Wenn durch eine Veranstaltungsausschreibung die<br />

Anbringung eines Motorunterschutzes zulässig ist,<br />

dürfen Brems- und Kraftstoffleitungen gleichermaßen<br />

geschützt werden.<br />

14.4.11 Anordnung und Aussehen von polizeilichen Kennzeichen<br />

sind freigestellt, sofern sie den gesetzlichen<br />

Vorschriften des Landes des Fahrzeughalters<br />

entsprechen.<br />

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