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HANDBUCH - Scuderia Solagon e.V.

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Anhang K<br />

staltung vollständig mit den Bestimmungen übereinstimmt.<br />

– Die Veranstalter müssen die Sicherheitsbestimmungen<br />

des Artikels 14 im Anhang H zum Internationalen<br />

Sportgesetz beachten<br />

Historische Gleichmäßigkeitsrallye<br />

(dieser Artikel gilt nicht für FIVA-Veranstaltungen)<br />

Eine Historische Gleichmäßigkeitsrallye ist eine<br />

Veranstaltung touristischer Art, bei der die Höchstgeschwindigkeit<br />

kein entscheidender Faktor ist,<br />

bei der aber Durchschnittsgeschwindigkeiten (50<br />

km/h oder weniger) vorgegeben werden müssen.<br />

Wenn eine Veranstaltung ausnahmsweise in einem<br />

Land mit langen Verbindungsstrecken zwischen<br />

bebauten Gebieten stattfindet oder im Rahmen<br />

der Streckenführung Autobahnen benutzt werden,<br />

so können die Veranstalter von Gleichmäßigkeitsrallyes<br />

beim zuständigen ASN eine höhere<br />

Durchschnittsgeschwindigkeit (bis zu max. 80<br />

km/h) für diese besonderen Verbindungsabschnitte<br />

beantragen.<br />

Die nachfolgenden Bestimmungen sind für Historische<br />

Gleichmäßigkeitsrallyes zu beachten:<br />

– Sie müssen im internationalen FIA-Kalender oder<br />

dem FIVA-Kalender eingetragen sein. Die Veranstalter<br />

müssen der FIA oder FIVA angeschlossen<br />

sein, unterliegen der Sportgerichtsbarkeit des<br />

ASN, sofern dies den nationalen Bestimmungen<br />

entspricht, die Ausschreibungen müssen jedoch in<br />

Übereinstimmung mit dem Internationalen Sportgesetz<br />

der FIA oder den Internationalen Veranstaltungsbestimmungen<br />

der FIVA erstellt werden.<br />

– Im Falle einer Veranstaltung, die im internationalen<br />

FIA-Kalender eingetragen ist, müssen die<br />

bei einer Historischen Gleichmäßigkeitsrallye<br />

anzuwendenden Regeln mit der „Standardausschreibung“<br />

übereinstimmen, die durch die FIA<br />

aufgestellt worden sind. Diese Bestimmungen<br />

sind über www.fia.com oder das FIA-Sekretariat<br />

erhältlich.<br />

– Die Streckenführung(en) bei einer historischen<br />

Gleichmäßigkeitsrallye sind vorgeschrieben, den<br />

Fall höherer Gewalt ausgenommen.<br />

Die Veranstalter müssen den Nachweis erbringen<br />

können, dass die Streckenführung(en) von<br />

den zuständigen Behörden und auch von dem<br />

entsprechenden FIA ASN(s) oder FIVA ANF(s)<br />

entsprechend genehmigt worden sind.<br />

– Sofern im Rahmen der Streckenführung der Veranstaltung<br />

Gleichmäßigkeitsprüfungen vorgesehen<br />

sind, darf den Bewerbern der genaue Ort des<br />

jeweiligen Ziels für die Gleichmäßigkeitsprüfung<br />

vorher nicht bekannt gegeben werden.<br />

– Die Veranstalter müssen pro Tag für alle Wettbewerbsfahrzeuge<br />

mindestens eine geheime<br />

Zeitmessung durchführen. Für zu frühe Ankunft<br />

müssen Strafen bis hin zum Wertungsausschluss<br />

für Geschwindigkeitsüberschreitungen verhängt<br />

werden.<br />

– Jeder Bericht der Verkehrsbehörden über gefährliche<br />

Fahrweise kann zum Wertungsausschluss<br />

führen.<br />

– Im Falle eines Wertungsausschlusses müssen die<br />

Startnummern und die Rallyeschilder sowie das<br />

Road-Book und andere Unterlagen entfernt werden.<br />

Dies gilt auch für die Servicefahrzeuge.<br />

– Fahrer, die an Gleichmäßigkeitsrallyes teilnehmen,<br />

müssen im Besitz eines Führerscheins, der für das<br />

gesamte Veranstaltungsgebiet Gültigkeit hat, und<br />

irgendeiner Lizenzart für Fahrer oder Gleichmäßigkeitsläufe,<br />

mindestens der Stufe H4, die für das<br />

laufende Jahr und für die Veranstaltung Gültigkeit<br />

hat, sein, oder sich eine Veranstaltungslizenz für<br />

den Gleichmäßigkeitslauf besorgen.<br />

– Jedes Team kann auf dem Nennformular einen<br />

Teamnamen angeben. Dieser Teamname wird zusammen<br />

mit den Fahrernamen in allen offiziellen<br />

Veröffentlichungen der Veranstaltung aufgeführt.<br />

– Zulässig sind Fahrzeuge mit Straßenzulassung<br />

für das Land, in welchem sie zugelassen sind,<br />

und mindestens 15 Jahre vor dem 1. Januar des<br />

laufenden Jahres hergestellt wurden. Die Fahrzeuge<br />

müssen mit straßenzugelassenen Reifen<br />

ausgestattet sein. Für keinen Teil der Veranstaltung<br />

sind Reifen zugelassen, die zur alleinigen<br />

Verwendung in einem Wettbewerb hergestellt<br />

wurden. Die Annahme von Einschreibungen obliegt<br />

dem Veranstalter.<br />

– Der Bewerber muss im Besitz eines HTP, HRCP<br />

oder einer gültigen FIVA-Identity-Card für sein<br />

Fahrzeug sein.<br />

– Vor dem Start zu einer Veranstaltung müssen die<br />

Fahrzeuge hinsichtlich ihrer Übereinstimmung<br />

mit den Vorschriften und mit dem Wagenausweis<br />

überprüft werden.<br />

Es liegt in der Verantwortung des Bewerbers<br />

gegenüber den Technischen Kommissaren, dem<br />

Delegierten für die Überprüfung der Zulässigkeit<br />

und den Sportkommissaren nachzuweisen, dass<br />

sein Fahrzeug zu jedem Zeitpunkt während der<br />

Veranstaltung vollständig mit den Bestimmungen<br />

übereinstimmt.<br />

– Zur Vermeidung von „Grauzonen“, die den historischen<br />

Grundgedanken und der Sicherheit<br />

der Veranstaltungen schaden könnten, können<br />

zusätzliche Maßnahmen eingeführt werden, um<br />

zu verhindern, dass die gültigen Bestimmungen<br />

umgangen werden und die Geschwindigkeit<br />

– oder kürzeste Fahrzeit – ein entscheidender<br />

Faktor wird, auch wenn dies nur für bestimmte<br />

Abschnitte der Veranstaltung zutrifft.<br />

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