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HANDBUCH - Scuderia Solagon e.V.

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Anhang K<br />

Bull. 309 u. 314:<br />

Standardverfahren für die FIA-Anerkennung des<br />

Austausches von mechanischen Teilen für<br />

historische Fahrzeuge<br />

Neues Verfahren zur sofortigen Anwendung<br />

Das nachfolgende Verfahren muss für die Anerkennung<br />

von mechanischen Teilen durch die FIA durchgeführt werden,<br />

die von einem anderen Hersteller nachgebaut werden<br />

als der, der die Originalteile, die in den betreffenden Fahrzeugen<br />

in der entsprechenden Periode gemäß Anhang K<br />

eingebaut waren, hergestellt hat oder herstellen ließ.<br />

1. Das Verfahren muss von einem ASN auf Antrag des<br />

Teileherstellers oder von einem anderen Vertreter mit<br />

dem formellen Einverständnis des Herstellers eingeleitet<br />

werden.<br />

2. Der Hersteller des Ersatzteils ist dafür verantwortlich,<br />

eine Genehmigung oder Lizenz zu erlangen, die für<br />

die Reproduktion des Originals gegebenenfalls erforderlich<br />

ist.<br />

3. Die historische Kommission der FIA wird einen Techniker<br />

mit der Untersuchung beauftragen. Der technische<br />

Beauftragte ist entweder ein Technischer Delegierter<br />

der FIA und/oder Mitglied der Technischen<br />

Kommission mit entsprechendem technischem Hintergrundwissen<br />

oder aber ein unabhängiger Experte,<br />

der mit der fachtechnischen Seite des historischen<br />

Motorsports vertraut ist.<br />

4. Wenn ein Teil zur Zulassung vorgelegt wird; muss<br />

der Antragsteller von der FIA über den ASN über die<br />

Vorgehensweise und die damit verbundenen Kosten<br />

informiert werden.<br />

5. Am Herstellungsort müssen entsprechende Vorkehrungen<br />

getroffen werden, da der technische Beauftragte<br />

das neue, fertige Teil mit einem vorzugsweise neuen<br />

Muster des vom ASN bereits anerkannten Originalteils<br />

aus der Periode vergleichen wird. Falls möglich, sollten<br />

außerdem die Originalzeichnungen in Zusammenhang<br />

mit der Herstellung vorhanden sein. Das neue<br />

Teil wird zusammen mit dem alten genauestens untersucht,<br />

und die Maße, Gewicht und Material beider Teile<br />

werden schriftlich festgehalten. Fotos, die identische<br />

Ansichten des neuen Teils und des Originalteils von<br />

allen Seiten zeigen, sollten angefertigt werden.<br />

Alle technischen Zeichnungen des Teils sollten geprüft<br />

werden und, falls möglich, Kopien ausgehändigt<br />

werden.<br />

Falls das neue Teil ein Gussteil ist, so können Ansichten<br />

und Fotos des Musters erforderlich sein<br />

6. Diese Daten werden in einem formalen Bericht des<br />

Techn. Komitees der Hist. Fahrzeugkommission der<br />

FIA gesammelt, die das Fotodossier und Kopien der<br />

betreffenden Zeichnungen enthalten und mit den<br />

Empfehlungen des Techn. Komitees enden soll.<br />

7. Die Hist. Fahrzeugkommission wird entscheiden, ob<br />

das Teil zur Verwendung im internationalen Motorsport<br />

gemäß den Bestimmungen des Anhangs K zum<br />

Internationalen Automobil-Sportgersetz zugelassen<br />

wird: Diese Zulassung betrifft dann aber lediglich die<br />

Übereinstimmung mit dem Originalteil und stellt keine<br />

Garantie oder Beurteilung hinsichtlich der Qualität<br />

oder Sicherheit bei der Verwendung des Teils dar. Sie<br />

beinhaltet auch nicht die Übernahme irgendeiner<br />

Verantwortung durch die FIA.<br />

8. FIA anerkannte Teile werden in Übereinstimmung<br />

mit den Vorschriften der FIA durch Anbringung eines<br />

Codes gekennzeichnet.<br />

9. Alle dem technischen Beauftragten entstandenen<br />

Kosten, die vorher mit der FIA abgesprochen wurden,<br />

werden ihm ersetzt. Außerdem erhält er von der FIA<br />

einen von ihr bestimmten Festbetrag, der maximal<br />

1500 FF beträgt.<br />

10. Dem Antragsteller wird von der FIA eine Standardgebühr<br />

in Rechnung gestellt, unabhängig davon, ob das<br />

Teil anerkannt worden ist oder nicht.<br />

11. Guss- und Maschinentoleranzen<br />

äußerer Guss:<br />

+/- 1,5 mm<br />

Innerer Guss:<br />

+/- 2,0 mm<br />

Maschinell bearbeitete äußere Teile: +/- 0,5 mm<br />

Weitere DMSB-Informationen zum Anhang K:<br />

I. ALLGEMEINES<br />

FIA-Wagenausweise<br />

Folgende ursprünglich vom DMSB genehmigte FIA-Wagenausweise<br />

sind für ungültig erklärt worden: D-5249,<br />

D-5302, D-5484<br />

FIA-Wagenausweis/Fahrzeugpass<br />

Für alle Veranstaltungen im DMSB-Bereich ist bei allen<br />

Geschwindigkeitswettbewerben mit historischen Fahrzeugen<br />

gemäß Anhang K ein gültiger FIA-Wagenausweis<br />

(Historic Technical Passport) vorgeschrieben. Dies gilt<br />

auch bei Veranstaltungen mit dem Status National-A.<br />

Grund- und Wiederholungsabnahmen:<br />

Alle Fahrzeuge sind gemäß FIA-Bestimmungen im Zusammenhang<br />

mit der Erstellung des Historic Technical<br />

Passport (HTP) vom zuständigen ASN zu inspizieren. Aus<br />

diesem Grund benötigen alle Fahrzeuge, deren HTP vom<br />

DMSB ausgestellt sind, eine Grundabnahme von einem<br />

DMSB-Sachverständigen, in deren Zusammenhang ein<br />

FIA Barcodeaufkleber am Fahrzeug angebracht wird. Bei<br />

dieser Grundabnahme ist die Übereinstimmung des Fahrzeugs<br />

mit den Angaben und Fotos im HTP und mit den<br />

Sicherheitsbestimmungen gemäß Anhang K zu überprüfen.<br />

Vor dem 01.01.2006 wurden HTP und die betreffenden<br />

Fahrzeuge nicht mit Barcodeaufklebern ausgerüstet. Seit<br />

dem 01.01.2013 müssen alle vom DMSB erstellten HTP<br />

und die betreffenden Fahrzeuge mit FIA Barcodeaufklebern<br />

aus- bzw. nachgerüstet sein.<br />

Fahrzeuge ohne Straßenzulassung, deren HTP vom DMSB<br />

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