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HANDBUCH - Scuderia Solagon e.V.

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Anhang K<br />

6.19.9.2 Die maximal zulässige Größe des Vergasers bei Verwendung<br />

eines Paares von Doppel-Flachstromvergasern<br />

ist 40, z.B. 40DCOE.<br />

6.19.9.3 Die maximal zulässige Größe des Vergasers bei<br />

Verwendung eines einzelnen Doppel-Flachstromvergasers<br />

ist 45.<br />

6.19.9.4 Die maximal zulässige Größe des Vergasers bei Verwendung<br />

eines Paares von SU Vergasern ist 11/2<br />

Zoll.<br />

6.19.9.5 Die maximal zulässige Größe des Vergasers bei Verwendung<br />

eines einzelnen SU Vergasers ist 13/4 Zoll.<br />

6.19.9.6 Es ist nicht zulässig, den Weber 42DCOE oder die<br />

entsprechende Vergasergröße eines anderen Herstellers<br />

zu verwenden.<br />

6.19.9.7 Einlasskrümmer dürfen aus Leichtmetall, Stahl<br />

oder Edelstahl sein und sie dürfen als Guss- oder<br />

Schweißkonstruktion ausgeführt sein.<br />

6.19.9.8 Es ist nicht zulässig, den Cosworth/Richardson Fallstrom<br />

F3 MAEKopf zu verwenden. Es ist lediglich<br />

erlaubt, Fallstromvergaser bei Fahrzeugen zu verwenden,<br />

wenn diese auch in der Periode so ausgerüstet<br />

waren (z.B. Terrier T4 S2 oder Ausper T4).<br />

6.19.9.9 Äußere Drosselklappenschieber sind verboten<br />

6.19.9.10 Es ist nicht zulässig, eine Lambdasonde einzubauen.<br />

6.19.10 Kühlsystem<br />

6.19.10.1 Es wird streng geraten, dass keine Flüssigkeiten<br />

durch die Chassisrohre in Fahrzeugen mit<br />

Rohrchassis geleitet werden.<br />

6.19.10.2 Es ist nicht zulässig, eine elektrische Wasserpumpe<br />

anstelle einer mechanisch angetriebenen einzubauen.<br />

6.19.11 Getriebe<br />

6.19.11.1 Vorbehaltlich der Bestimmungen der Artikel<br />

6.19.11.3 und 6.19.11.4 ist es für Fahrzeuge mit<br />

Heckmotoren, die nach dem 31.12.1960 (Kategorie<br />

FJ2) gebaut wurden und ursprünglich mit anderen<br />

als Hewland oder VW Getrieben ausgerüstet waren,<br />

nicht zulässig ein VW oder Hewland Getriebe<br />

einzubauen, ungeachtet der allgemeinen Bestimmungen<br />

des Anhang K 6.9.5.<br />

6.19.11.2 Alle Fahrzeuge, die im Gegensatz zur Periodenspezifikation<br />

einen FIA HTP in dieser Konfiguration<br />

besitzen, werden streng darin bestärkt, zu ihren<br />

korrekten und ursprünglichen Getrieben zurückzukehren<br />

und müssen dies in allen Fällen bis zum<br />

1. Januar 2015 tun.<br />

6.19.11.3 Als besondere Ausnahme kann in einem Lotus 20<br />

oder einem B.M.C. Mk 2, der nachgewiesenermaßen<br />

mit einem VW oder einem Hewland Getriebe<br />

an oder vor dem 31.12.2000 ausgerüstet war, ein<br />

VW oder Hewland Getriebe eingebaut werden,<br />

vorausgesetzt die Anzahl der Vorwärtsgänge ist<br />

identisch mit der Anzahl, wie sie in der Periode verwendet<br />

wurde.<br />

6.19.11.4 Für Fahrzeuge mit Heckmotor, die nach dem<br />

31.12.1960 gebaut wurden (Kategorie FJ2) und ursprünglich<br />

mit einem VW oder Hewland Getriebe<br />

ausgerüstet waren, ist das Hewland Mk6 oder das<br />

Hewland Mk8 Getriebe, das das Volkswagen Käfer<br />

Gehäuse verwendete, zulässig, vorausgesetzt die<br />

Anzahl der Vorwärtsgänge ist identisch mit der<br />

Anzahl, wie sie in der Periode verwendet wurde. In<br />

allen Fällen wird die Verwendung des ursprünglichen<br />

Getriebes für diese Fahrzeuge empfohlen.<br />

6.19.11.5 Getriebe Renault Typ 318<br />

Das vorstehende, in Fahrzeugen der Periode „E“<br />

FJ1 eingebaute Getriebe darf geändert werden,<br />

um geradeverzahnte Zahnräder unterzubringen,<br />

jedoch unter Beachtung der nachfolgenden Bedingungen:<br />

1. Das äußere Renault Standard-Getriebegehäuse<br />

sowie das Endplatten-Gußteil werden beibehalten<br />

(d.h. es sind keine Änderungen am Gußprofil<br />

zulässig).<br />

2. Die Endplatten der Antriebswelle müssen der<br />

Ausführung wie in der Periode entsprechen (d.h.<br />

wie die ursprüngliche Renault Lotus Ausführung).<br />

3. Die Übersetzungen (Renault) des Standard-Differential-Tellerrads<br />

und -Zahnrads müssen beibehalten<br />

werden.<br />

4. Die Eingangswelle muss eine Muffenkupplung<br />

beibehalten.<br />

5. Die Achse zwischen der Vorgelegewelle und der<br />

Ritzelwelle muss wie ursprünglich bleiben.<br />

6. Die Position der Gangschaltstangen muss die<br />

gleiche sein wie in dem Standardgehäuse.<br />

7. Der Schaltmechanismus muss aus dem Getriebegehäuse<br />

an der gleichen Stelle austreten wie<br />

in der ursprünglichen Ausführung (d.h. an der<br />

rückwärtigen Seite des Gehäuses).<br />

8. Es sind nur vier Vorwärtsgänge zugelassen (ausgenommen<br />

für die Fahrzeuge, bei denen nachgewiesen<br />

werden kann, dass sie mit der Fünfgang-Nachrüstung<br />

von Jean Redele ausgerüstet<br />

waren).<br />

9. Die gepressten Stahlabdeckungen dürfen durch<br />

gefräste oder Gussdeckel aus Leichtmetall ersetzt<br />

werden.<br />

6.19.11.6 Ein Rückwärtsgang ist nicht vorgeschrieben.<br />

6.19.11.7 Alle Fahrzeuge der Klassen A, B oder C, die im Vergleich<br />

zum ursprünglichen Getriebe mit einem alternativen<br />

Getriebe ausgerüstet sind, wobei beide<br />

die gleiche Marke sind und vor 1963 gefertigt wurden<br />

und das in diesen Klassen zulässig wäre, wenn<br />

es nicht ein alternatives Getriebe wäre, werden in<br />

der Klasse D zugelassen.<br />

6.19.11.8 Als besondere Ausnahme darf für ein Fahrzeug<br />

mit Frontmotor, das mit einem B.M.C. Getriebe<br />

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