31.10.2013 Aufrufe

HANDBUCH - Scuderia Solagon e.V.

HANDBUCH - Scuderia Solagon e.V.

HANDBUCH - Scuderia Solagon e.V.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Int. Sportgesetz der FIA (ISG)<br />

Bedeutung oder das in irgendeiner Sprache davon abgeleitet<br />

ist) nur beinhalten, wenn die Ausschreibungsbestimmungen<br />

mindestens mit den Vorschriften des<br />

nachfolgenden Punktes d) übereinstimmen. Außerdem<br />

muss die Voraussetzung erfüllt werden, dass über die<br />

gesamte Saison gesehen im Durchschnitt mindestens<br />

vier Automobilhersteller teilnehmen.<br />

d) Die Titel anderer Cups, Trophäen, Challenges oder<br />

Serien dürfen das Wort „Welt“ (das, zum Verständnis<br />

des vorliegenden Artikels, jeden Begriff mit einer<br />

ähnlichen Bedeutung beinhaltet oder in irgendeiner<br />

Sprache von dem Wort „Welt“ abgeleitet ist) nicht<br />

ohne die Genehmigung der FIA beinhalten. Im Allgemeinen<br />

wird die FIA diese Genehmigung unter<br />

der Voraussetzung erteilen, dass die nachfolgenden<br />

Voraussetzungen erfüllt sind und dass nach Meinung<br />

der FIA dies im allgemeinen Interesse des Sports liegt.<br />

Bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen kann die FIA<br />

ihre Genehmigung zurückziehen.<br />

I) Der Cup-, Trophäen-, Challenge- oder Serienkalender<br />

muss Veranstaltungen beinhalten, die im Verlauf einer<br />

Saison auf mindestens drei Kontinenten stattfinden;<br />

II) Wenn ein Cup, Trophäe, Challenge oder Serie aus<br />

lediglich einer Veranstaltung besteht, so müssen<br />

die Läufe, Veranstaltungen oder andere Serien, die<br />

der Qualifikation der Fahrer zur Teilnahme an dieser<br />

einzigen Veranstaltung dienen, auf mindestens drei<br />

Kontinenten stattfinden und ordnungsgemäß im<br />

Internationalen Sportkalender eingetragen sein;<br />

III) Der Veranstalter muss damit einverstanden sein<br />

und anerkennen, dass zusätzlich zu allen im Sportgesetz<br />

oder anderswo beschriebenen Rechten<br />

oder Befugnissen die FIA sich das Recht vorbehält,<br />

bei jeder Veranstaltung des Cups, Trophäe, Challenge<br />

oder Serie, die den Titel „Welt“ verwendet oder<br />

dessen Verwendung beantragt hat, Überprüfungen<br />

durchzuführen, um sicherzustellen, dass die<br />

Grundsätze des Sportgesetzes und der anzuwendenden<br />

Bestimmungen vollständig beachtet werden.<br />

Der Veranstalter muss solche Überprüfungen<br />

unterstützen, indem er der FIA zu diesem Zwecke<br />

Zugang auf dem gesamten Gelände und zu allen<br />

entsprechenden Dokumenten gewährt;<br />

IV) Der Veranstalter des entsprechenden Cups, Trophäe,<br />

Challenge oder Serie muss für jede Veranstaltung<br />

mindestens einen Sportkommissar aus<br />

der von der FIA veröffentlichten und regelmäßig<br />

aktualisierten Liste benennen, der dann als Vorsitzender<br />

des Gremiums handelt und der die FIA, den<br />

genehmigenden ASN sowie den ASN des Landes,<br />

in welchem die Veranstaltung stattfindet, über jeden<br />

schwerwiegenden Verstoß des Sportgesetzes<br />

oder andere Unregelmäßigkeiten während der<br />

Veranstaltung informiert.<br />

Die FIA kann ausnahmsweise eine Ausnahmegenehmigung<br />

für eine Serie gewähren, wenn eine langfristige<br />

Verwendung des Wortes „Welt“ nachgewiesen<br />

werden kann.<br />

25. Organisationsausschuss<br />

Eine Gruppe von mindestens drei Personen, die mit Genehmigung<br />

des ASN (vgl. Artikel 3, 4 und 5) von den Veranstaltern<br />

eines Wettbewerbs (vgl. Artikel 55) mit allen<br />

erforderlichen Vollmachten zur praktischen Durchführung<br />

dieses Wettbewerbes und zur Anwendung der Ausschreibungsbestimmungen<br />

(vgl. Artikel 27) ausgestattet<br />

worden sind.<br />

26. Veranstaltungsgenehmigung<br />

Ein von dem ASN als Inhaber der Sport-Autorität (siehe<br />

Artikel 3, 4 und 5) ausgestelltes Dokument, durch welches<br />

dem Veranstalter ein Wettbewerb genehmigt wird.<br />

27. Ausschreibung<br />

Ein von den Veranstaltern eines Wettbewerbs (siehe Artikel<br />

55) herausgegebenes, zwingend notwendiges Dokument,<br />

das die Einzelheiten des Wettbewerbs regelt.<br />

28. Programm<br />

Ein von dem Organisationsauschuss eines Wettbewerbes<br />

(siehe Artikel 25) vorbereitetes zwingend notwendiges<br />

offizielles Dokument, das alle Einzelheiten des Wettbewerbes<br />

zur Information der Zuschauer enthält.<br />

29. Strecke<br />

Die von den Bewerbern einzuhaltende Strecke.<br />

30. Rennstrecke<br />

Eine geschlossene Strecke, einschließlich der unmittelbar<br />

damit zusammenhängenden Einrichtungen, die an der<br />

gleichen Stelle beginnt und endet und die speziell für Automobilrennen<br />

gebaut oder dafür angepasst wurde.<br />

Eine Rennstrecke kann zeitweise, eingeschränkt permanent<br />

oder permanent eingerichtet sein, je nach der Eigenschaft<br />

ihrer Einrichtungen und ihrer Verfügbarkeit für<br />

Wettbewerbe.<br />

30a. Reservierte Bereiche<br />

Um Zugang zu Bereichen, in denen ein Wettbewerb stattfindet,<br />

zu erhalten, muss jede Person eine besondere Genehmigung<br />

oder einen Ausweis besitzen.<br />

Diese reservierten Bereiche beinhalten, sind jedoch nicht<br />

beschränkt auf:<br />

- der Kurs (Strecke), die Rennstrecke,<br />

- das Fahrerlager,<br />

- der Parc fermé,<br />

- die Serviceparks oder –bereiche,<br />

- die Wartebereiche,<br />

- die Boxen im Falle einer Rennstrecke,<br />

- die für die Zuschauer gesperrten Bereiche,<br />

- die Kontrollzonen,<br />

- die für Medienvertreter reservierten Bereiche,<br />

- die Tankzonen.<br />

31. Speedway<br />

Eine permanente Rennstrecke mit höchstens 4 Kurven<br />

gleicher Richtung.<br />

9

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!