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HANDBUCH - Scuderia Solagon e.V.

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Sportrechtliche Genehmigung<br />

– Automobilsport –<br />

Der Genehmigungspflicht des DMSB unterliegen alle<br />

Veranstaltungen des Internationalen und Nationalen Lizenzsports.<br />

Die Genehmigungsbefugnis ist an den ADAC,<br />

die ADAC Gaue, den AvD, DMV sowie ADMV und ACV für<br />

Rallye 200 und folgende lizenzpflichtige Clubsport-Wettbewerbe<br />

delegiert:<br />

- Kartrennen<br />

- Automobil Slalom bis 1.000 m Streckenlänge pro Lauf<br />

- Autocross<br />

- Dragster (Public Race mit straßenzugelassenen Fahrzeugen,<br />

Super Street Cars und E.T-Handicap und Junior<br />

Dragster)<br />

- Rallyesprint (max. 15 WP-km)<br />

- Gleichmäßigkeitsprüfungen für:<br />

- Rundstrecke<br />

- Berg<br />

- Rallye<br />

- Slalom<br />

Vor der sportrechtlichen Genehmigung sind die erforderlichen<br />

öffentlich-rechtlichen Genehmigungen/Erlaubnisse<br />

für die geplante Veranstaltung einzuholen. Die Strecke,<br />

auf der die Veranstaltung (Wettbewerb) durchgeführt<br />

wird, muss die vom DMSB festgesetzten disziplinbezogenen<br />

Sicherheitskriterien erfüllen.<br />

Zur Beantragung der sportrechtlichen Genehmigung<br />

gibt der DMSB wettbewerbsbezogene Standardausschreibungen<br />

heraus. Das für die geplante Veranstaltung<br />

ausgefüllte Ausschreibungsformular ist zur Einholung<br />

der sportrechtlichen Genehmigung bei der zuständigen<br />

Sportabteilung einzureichen. Die Sportabteilung reicht<br />

die Unterlagen an den DMSB weiter, wenn eine Veranstaltung<br />

mit dem Status:<br />

- International,<br />

- National A,<br />

- National A/NEAFP oder<br />

- Clubsport Plus-Veranstaltungen im Ausland<br />

genehmigt werden soll.<br />

Die in den Standardausschreibungen in Bezug genommenen<br />

DMSB-Reglements sind in diesem Handbuch, im<br />

„Vorstart“ (Verbandsorgan des DMSB), im Internet unter<br />

www.dmsb.de oder in einem Sonderdruck veröffentlicht.<br />

Nach Genehmigungserteilung kann die Ausschreibung in<br />

der genehmigten Fassung durch den Veranstalter veröffentlicht<br />

werden. Bei möglicher Beteiligung von Lizenznehmern<br />

ausländischer ASN ist diesen neben der Ausschreibung<br />

auch der Text des jeweiligen Reglements zur<br />

Kenntnis zu bringen.<br />

Die Lizenznehmer sind verpflichtet, sich mit den<br />

sportgesetzlichen Bestimmungen, den Reglements,<br />

Ausschreibungsbestimmungen und allen sonstigen<br />

Regeln vertraut zu machen.<br />

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