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HANDBUCH - Scuderia Solagon e.V.

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Anhang K<br />

Technische Bestimmungen für alle historischen Fahrzeuge,<br />

die bei im FIA-Kalender eingetragenen Veranstaltungen<br />

eingesetzt werden<br />

Art. 1 GRUNDSÄTZE UND ABKÜRZUNGEN<br />

1.1 Die FIA hat die Vorschriften des Anhangs K erstellt,<br />

damit historische Fahrzeuge unter Beachtung der<br />

Bestimmungen, die ihre Periodenspezifikation garantieren,<br />

an Wettbewerben teilnehmen können<br />

und nicht durch Anwendung moderner Technologie<br />

Leistungssteigerungen und Änderungen im<br />

Fahrverhalten herbeigeführt werden.<br />

Ein historischer Wettbewerb ist nicht nur einfach<br />

eine weitere Kategorie, in der man Trophäen erringen<br />

kann, es ist eine besondere Disziplin mit der<br />

Hingabe zu den Fahrzeugen und ihrer Geschichte<br />

als wichtigste Merkmale. Der historische Motorsport<br />

ermöglicht die aktive Würdigung der Automobilgeschichte.<br />

1.2 Der Anhang K hat für die Fahrzeuge Gültigkeit, die<br />

entweder Original-Wettbewerbs-Fahrzeuge sind<br />

oder die genau nach der gleichen Spezifikation wie<br />

Modelle mit einer internationalen Wettbewerbs-<br />

Geschichte gemäß internationaler Bestimmungen<br />

der Periode gebaut wurden.<br />

Es sind ausschließlich die Abweichungen von der<br />

Periodenspezifikation erlaubt, welche durch den<br />

Anhang K zugelassen sind.<br />

Fahrzeuge ohne internationale Wettbewerbsgeschichte,<br />

die aber eine Wettbewerbsgeschichte in<br />

nationalen Meisterschaften oder bei anderen bedeutenden<br />

nationalen Veranstaltungen mit gleichwertigem<br />

Status haben, können auch akzeptiert<br />

werden.<br />

Falls ein Fahrzeugmodell nicht innerhalb der Periode<br />

an einem internationalen Rennen teilgenommen<br />

hat, müssen die HTP zusammen mit Nachweisen,<br />

die belegen, dass das Modell in der Periode<br />

eine Wettbewerbsgeschichte bei bedeutenden<br />

nationalen Veranstaltungen hat, vom betreffenden<br />

ASN der HMSC vorgelegt werden.<br />

1.3 Der vorliegende Anhang K muss bei allen im FIA-<br />

Kalender eingetragenen Veranstaltungen für historische<br />

Fahrzeuge beachtet werden und wird für alle<br />

anderen historischen Veranstaltungen empfohlen.<br />

1.4 Das FIA World Motor Sport Council (WMSC) hat<br />

seine volle Unterstützung zur Durchsetzung dieser<br />

Grundsätze deutlich gemacht, wodurch allen<br />

Bewerbern und Fahrzeugen im historischen Motorsport<br />

weltweit die Teilnahme unter gleichen<br />

Standards und Bestimmungen ermöglicht wird.<br />

1.5 Weitere Informationen sind auf der FIA-Website<br />

www.fia.com verfügbar.<br />

1.6 Abkürzungen<br />

Vollständiger Titel<br />

HTP<br />

FIA Historic Technical Passport<br />

(Historischer Technischer<br />

Wagenausweis)<br />

HRCP<br />

Historic Regularity Car Pass<br />

(Historischer Wagenausweis<br />

für Gleichmäßigkeitswettbewerbe)<br />

HMSC<br />

FIA Historic Motor Sport<br />

Commission<br />

(Historische Motorsport-<br />

Kommission der FIA)<br />

HCD<br />

FIA Historic Cars Database<br />

(Datenbank der FIA für<br />

historische Fahrzeuge)<br />

Homologation Homologationsblätter und Ausweise,<br />

ausgestellt durch die FIA.<br />

Art. 2 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DEFINITI-<br />

ON DER FAHRZEUGE<br />

2.1 Allgemeine Bestimmungen<br />

2.1.1 Seit dem Jahr 1906 bis zum Jahr 1921 waren internationale<br />

Wettbewerbe durch die Bestimmungen<br />

der Commission Sportive des ACF und ab 1922 bis<br />

heute durch die FIA (bis 1947 unter AIACR bekannt)<br />

geregelt. Der Anhang C für zweisitzige Rennwagen<br />

wurde im Jahr 1950 eingeführt und war ab 1966<br />

Teil des Anhangs J. Für Tourenwagen und GT-Fahrzeuge<br />

wurde der Anhang J 1954 eingeführt.<br />

Der Leitgedanke des Anhangs K ist es, dass alle<br />

historischen Wettbewerbsfahrzeuge in der Form<br />

erhalten bleiben, in der sie gemäß diesen Bestimmungen<br />

in Wettbewerben eingesetzt wurden, es<br />

sei denn, aus Sicherheitsgründen sind Änderungen<br />

notwendig.<br />

2.1.2 Ein Fahrzeug wird entsprechend seines Typs, seiner<br />

Periode (siehe Artikel 3) und zur Erleichterung der<br />

Definition entsprechend seiner internationalen<br />

Gruppe, in dem das Modell gemäß der Zusammenfassung<br />

im Anhang I ursprünglich eingesetzt<br />

wurde, eingeteilt.<br />

2.1.3 Es ist den Veranstaltern von Wettbewerben freigestellt,<br />

die Gruppen so zusammenzustellen, wie sie<br />

es aus sportlichen Gründen für wünschenswert<br />

halten. Ausgenommen davon ist die Mischung von<br />

Fahrzeugen mit abgedeckten und freistehenden<br />

Rädern, es sei denn, dies ist gemäß der Periodenspezifikation<br />

möglich.<br />

2.1.4 Wenn ein bestimmtes Fahrzeug auf einem homologierten<br />

Modell beruht, muss seine Einteilung dem<br />

Genehmigungsdatum des Teils des Homologationsblattes<br />

entsprechen, das für dieses bestimmte<br />

Fahrzeug anzuwenden ist (Basishomologation und<br />

Nachträge).<br />

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