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HANDBUCH - Scuderia Solagon e.V.

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Anhang K<br />

der Serie „A“ ausgerüstet ist, ein Getriebe mit Rippengehäuse<br />

(„rib case“) anstelle eines Getriebes<br />

mit glattem Gehäuse („smooth case“) verwenden,<br />

vorausgesetzt die Anzahl der Vorwärtsgänge ist<br />

identisch mit der Anzahl, wie sie in der Periode verwendet<br />

wurde.<br />

6.19.12 Achsantrieb und Kupplung<br />

6.19.12.1 Falls ursprünglich eingebaut, ist es nicht zulässig,<br />

Kupplungen der Antriebswelle „doughnut“ aus Metalastic<br />

Gummi durch eine Kreuzgelenkkupplung<br />

des Typs Hardy-Spicer und eine Antriebswelle mit<br />

Keilverzahnung / Gabel zu ersetzen.<br />

6.19.12.2 Es ist nicht zulässig, für die Antriebswellen den modernen<br />

Typ von Gleichlaufgelenken zu verwenden.<br />

6.19.13 Bremsen<br />

6.19.13.1 Scheibenbremsen sind nur zulässig, wenn sie periodenspezifisch<br />

sind und (mit einer Ausnahme)<br />

sind nur für FJ2 Fahrzeuge erlaubt. Größe und Typ<br />

der Bremsen müssen der Original-Spezifikation<br />

entsprechen und dürfen nicht vergrößert werden.<br />

Dies betrifft sowohl Fahrzeuge mit Scheibenbremsen<br />

als auch mit Trommelbremsen.<br />

6.19.13.2 Belüftete Scheibenbremsen sind nicht zulässig. Die<br />

Bremsscheiben dürfen nicht verändert werden,<br />

d.h. Kerben und/oder Rillen in der Scheibenoberfläche<br />

sowie Querbohrungen sind nicht erlaubt.<br />

6.19.14 Räder<br />

6.19.14.1 Die maximal zulässige Felgenbreite für Formel Junior<br />

ist 5 Zoll (127 mm oder 5 J) für Fahrzeuge der<br />

Periode E (FJ1) und 6,5 Zoll (165mm oder 6,5 J) für<br />

Fahrzeuge der FIA Periode F (FJ2).<br />

Die vorgenannten Felgenbreiten stellen die MA-<br />

XIMAL-Maße für die Kategorie dar, die Fahrzeuge<br />

MÜSSEN die gleichen oder geringere Felgenbreiten<br />

verwenden wie sie ursprünglich in der Periode<br />

an dem Fahrzeug verwendet wurden.<br />

6.19.14.2 Es ist nicht zulässig, Speichenräder gegen Scheibenräder<br />

auszutauschen.<br />

6.19.14.3 Mehrteilige Felgen sind nicht erlaubt, es sei denn<br />

sie entsprechen der Periodenspezifikation.<br />

6.19.14.4 Für den OSCA dürfen vordere und hintere Felgen mit<br />

den Maximalmaßen 4,5 J x 15“ verwendet werden.<br />

6.19.14.5 Für den Stanguellini 1100 Corsa darf die vordere<br />

Spur von 1220mm auf 1240mm erweitert werden,<br />

um vorne 1 Zoll größere Felgen zu verwenden.<br />

6.19.5 Reifen<br />

6.19.15.1 Für Formel Junior Fahrzeuge müssen entweder<br />

Dunlop Vintage Reifen mit Profil R5 oder älter oder<br />

mit „L“-Querschnitt und der Mischung 204 sowie<br />

dem Profil CR65 oder früher verwendet werden.<br />

6.19.15.2 Fahrzeuge mit Rädern mit einer Felgenbreite von<br />

3,5“ oder weniger und für welche keine Dunlop-<br />

Vintage-Reifen in der entsprechenden Spezifikation<br />

mehr erhältlich sind, dürfen frei käufliche<br />

Radial- oder Diagonal-Straßenreifen mit einem Höhen-Breitenverhältnis<br />

von mindestens 75 %, einer<br />

Geschwindigkeitsklasse „S“ oder höher und mit einer<br />

„E“ oder „DOT“ Kennzeichnung verwenden. Der<br />

Hersteller sollte bezüglich der Eignung des Reifens<br />

für die Veranstaltung konsultiert werden.<br />

ANMERKUNG: Dies betrifft nur einige Stanguellini,<br />

Volpini und andere frühe italienische Fahrzeuge.<br />

6.19.16 Gewicht<br />

6.19.16.1 Das Mindestgewicht beträgt 880lbs (400 kg).<br />

Dieses Gewicht wird für Fahrzeuge mit einem<br />

Hubraum von 1000 ccm oder weniger jedoch<br />

auf 794lbs (360 kg) verringert. Die vorstehenden<br />

Gewichte werden mit dem rennfertigen Fahrzeug<br />

gemessen, d.h. einschließlich allem, durch diese<br />

Bestimmungen vorgeschriebenem Zubehör, aber<br />

mit leerem Kraftstofftank.<br />

6.19.17 Bodenfreiheit<br />

6.19.17.1 Alle Teile der gefederten Masse des Fahrzeugs<br />

müssen eine Mindestbodenfreiheit von 2,36 Zoll<br />

(60 mm) haben, so dass jederzeit während einer<br />

Veranstaltung ein Block von 31,5 Zoll x 31,5 Zoll<br />

x 2,36 Zoll (800mm x 800mm x 60mm) von jeder<br />

Seite unter das Fahrzeug geschoben werden kann.<br />

Die Messung kann ohne Fahrer durchgeführt werden,<br />

jedoch mit den Rädern und Reifen, wie sie im<br />

Wettbewerb verwendet werden.<br />

6.19.17.2 Das Maß bezieht sich auf alle gefederten Teile, einschließlich<br />

der „nassen“ Ölwanne bei Fahrzeugen<br />

der Periode FJ1, Auspuffrohre, innere Aufnahmepunkte<br />

der Radaufhängung, die gesamte Karosserie<br />

und die am Boden befestigten Schrauben.<br />

Art. 7 TECHNISCHE BESTIMMUNGEN FÜR SERIEN-<br />

STRASSENFAHRZEUGE<br />

7.1 Allgemeines<br />

7.1.1 Die vorliegenden Bestimmungen beziehen sich auf:<br />

Tourenwagen, Renn-Tourenwagen, Grand-Tourisme-Wagen,<br />

Renn-Grand-Tourisme-Wagen und Spezial<br />

Tourenwagen wie in Artikel 2 beschrieben.<br />

7.1.2 Alle Fahrzeuge müssen den Vorschriften des Artikels<br />

5 (Sicherheit) entsprechen.<br />

7.2 Homologationsblätter und Zertifikate<br />

7.2.1 Als die FIA im Jahre 1954 den Anhang J für Tourenund<br />

GT-Fahrzeuge einführte, wurde die Spezifikation<br />

eines Fahrzeugs durch Zertifikate oder Homologationsblätter<br />

bestimmt, die von den ASNs<br />

ausgestellt wurden. Ab dem Jahr 1958 (GTWagen)<br />

und 1960 (Tourenwagen) stellten die ASNs die Daten<br />

für diese Dokumente zur Verfügung, die durch<br />

die CSI der FIA ausgestellt wurden. Alle von der FIA<br />

genehmigte Zertifikate oder Homologationsblätter<br />

werden nachstehend unter dem Begriff Homologationsblätter<br />

zusammengefasst.<br />

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