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Johannes Göttker-Schnetmann - Institut für Theoretische Physik ...

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26 Kapitel 2. Eigenschaften des Operators R<br />

Seien ferner g, h ∈ D R . Dann gilt<br />

Nun ist ‖f • g‖ ≤ ‖f‖‖g‖. Also<br />

R (g + h) = g • g + h • h + 2g • h .<br />

‖R (g + h) − Rg‖ ≤ ‖h‖(‖h‖ + 2‖g‖) ‖h‖→0<br />

−→ 0 .<br />

⊳<br />

2.1 Die linearisierte RG-Transformation<br />

Die Approximierbarkeit eines Operators durch eine lineare Abbildung heißt<br />

mathematisch nichts anderes, als daß der Operator eine Ableitung besitzt.<br />

In physikalischen Situationen genügt es häufig, daß nur alle Richtungsableitungen<br />

existieren. Dies ist in <strong>für</strong> den Operator R der Fall.<br />

F2 Alle Richtungsableitungen des Operators R existieren und sind <strong>für</strong> f, g ∈<br />

D R gegeben durch<br />

∂R<br />

h = 2g • h.<br />

∂g<br />

Beweis: Seien g, h ∈ D R und ǫ ∈ R >0 . Dann gilt <strong>für</strong> alle x ∈ R N :<br />

(R (g + ǫh))(x) − (Rg)(x)<br />

ǫ<br />

= 2g • h(x) + ǫh • h(x) ǫ→0<br />

−→ 2g • h(x) .<br />

Also ist 2g •h =: ∂R (g; h) das Richtungsdifferential von R an der Stelle g in<br />

Richtung h. Die Abhängigkeit des Richtungsdifferentials von h ist linear, also<br />

existiert die Richtungsableitung ∂R<br />

∂R<br />

und ist definiert durch h := 2g •h . ⊳<br />

∂g ∂g<br />

Falls die Ableitung existiert, kann sie nur die Form der Richtungsableitung<br />

haben und muß zusätzlich ein beschränkter Operator sein. Dies ist <strong>für</strong><br />

den gewählten Definitionsbereich der Fall. Aber F2 ist nicht von der Norm<br />

abhängig. Solange nur die entsprechenden Integrale existieren, bleibt also F2<br />

<strong>für</strong> alle Definitionsbereiche gültig. Daher wird zunächst der Richtungsableitung<br />

ein eigener Name gegeben.<br />

Definition 1 Für f, g ∈ D R sei der Operator A(f) : D R −→ D R definiert<br />

durch<br />

A(f)g := 2f • g .

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