Leitfaden Gesundheitsbewußt modernisieren - Siegwart, Michael
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Asbesthaltigkeit verfügbar oder verbleiben Zweifel, muss bei Geräten mit Baujahr bis 1984<br />
sicherheitshalber eine Asbesthaltigkeit angenommen werden (Gerätegruppen s. u.).<br />
Das bloße Vorkommen asbesthaltiger Bauteile in Elektro-Speicherheizgeräten bedeutet nicht,<br />
dass von dem Gerät eine Gefahr ausgeht. Vielmehr werden drei Gerätegruppen unterschieden:<br />
Gerätegruppe 1<br />
Geräte ohne asbesthaltige Materialien<br />
Gerätegruppe 2<br />
Geräte mit asbesthaltigen Materialien in Kleinteilen: Bei einer Anordnung asbesthaltiger<br />
Bauteile außerhalb des Luftstroms ist bei ordnungsgemäßem Betrieb und intaktem Gerät<br />
nicht mit einer Freisetzung von Asbestfasern zu rechnen.<br />
Gerätegruppe 3<br />
Geräte mit asbesthaltigen Materialien größeren Umfangs: Bei Geräten der Gerätegruppe 3<br />
befinden sich die asbesthaltigen Bauteile im Luftstrom des Geräteventilators. Es handelt sich<br />
um folgende Asbestverwendungen:<br />
asbesthaltiger Kernsteinträger (Asbestgehalt bis ca. 20 %)<br />
Dichtungen an der Bypassklappe aus Asbestpappe oder Asbestschnur<br />
Die Erfahrung zeigt, dass sich das Asbestmaterial, insbesondere der Kernsteinträger, oft in einem<br />
desolaten Zustand befindet. Beim Betrieb von Geräten der Gerätegruppe 3 ist nicht auszuschließen,<br />
dass durch Erschütterungen, Wärmespannungen oder Materialalterung die durchströmende<br />
Luft aus den asbesthaltigen Bauteilen Fasern mitreißt, die in die Raumluft gelangen können.<br />
Aus stark gealterten Mineralwolle-Dämmstoffen können zudem künstliche Mineralfasern<br />
(KMF) freigesetzt werden. Zur Feststellung einer möglichen Faserfreisetzung sind Raumluftmessungen<br />
aber nicht geeignet. Und auch die „Checkliste“ nach Anlage 1 der Asbest-Richtlinie<br />
kann zur Feststellung der Sanierungsdringlichkeit bei Elektro-Speicherheizgeräten nicht angewendet<br />
werden, weil für eine Inaugenscheinnahme der asbesthaltigen Bauteile das Gerät geöffnet<br />
werden müsste.<br />
Eine Orientierungshilfe zur Gefahrenabschätzung bietet die Hamburger Baubehörde. Sie hat in<br />
Hamburg umfangreiche Untersuchungen an mehreren tausend Elektro-Speicherheizgeräten mit<br />
asbesthaltigen Bauteilen im Luftstrom des Geräteventilators durchführen lassen. Die Ergebnisse<br />
zeigten, dass in etwa 30 % der untersuchten Fälle lose asbesthaltige Flocken und Flusen in den<br />
Öfen vorhanden waren, die Bodenträgerplatten vielfach Risse aufwiesen und im Bereich des<br />
Bodenblechs asbesthaltige Krümel lagen. In dem im Ausblaskasten sedimentierten Staub wurden<br />
z. T. hohe Asbestkonzentrationen festgestellt. Dieser Staub kann unter ungünstigen Bedingungen<br />
wie z. B. Erschütterungen, nicht fachgerechtes Aussaugen oder Auftreten stärkerer Luftbewegungen<br />
(z. B. Zugluft oder Abluft eines Staubsaugers) in die Raumluft gelangen.<br />
Gestützt auf die genannten Ergebnisse hat die Hamburger Baubehörde festgestellt, dass „von<br />
einer konkreten Gefahr jedenfalls dann auszugehen ist, wenn die schwachgebundenen asbesthaltigen<br />
Bauteile im Luftstrom des Geräteventilators angeordnet sind“. Diese Auffassung wurde<br />
richterlich bestätigt (Beschlüsse: OVG BS II 67/91 vom 21.8.1991, OVG BS II 81/91 vom<br />
6.9.1991 und OVG BS II 85/91; Urteil: OVG Bf 40/92 vom 2.6.1994).<br />
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