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Leitfaden Gesundheitsbewußt modernisieren - Siegwart, Michael

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Asbesthaltigkeit verfügbar oder verbleiben Zweifel, muss bei Geräten mit Baujahr bis 1984<br />

sicherheitshalber eine Asbesthaltigkeit angenommen werden (Gerätegruppen s. u.).<br />

Das bloße Vorkommen asbesthaltiger Bauteile in Elektro-Speicherheizgeräten bedeutet nicht,<br />

dass von dem Gerät eine Gefahr ausgeht. Vielmehr werden drei Gerätegruppen unterschieden:<br />

Gerätegruppe 1<br />

Geräte ohne asbesthaltige Materialien<br />

Gerätegruppe 2<br />

Geräte mit asbesthaltigen Materialien in Kleinteilen: Bei einer Anordnung asbesthaltiger<br />

Bauteile außerhalb des Luftstroms ist bei ordnungsgemäßem Betrieb und intaktem Gerät<br />

nicht mit einer Freisetzung von Asbestfasern zu rechnen.<br />

Gerätegruppe 3<br />

Geräte mit asbesthaltigen Materialien größeren Umfangs: Bei Geräten der Gerätegruppe 3<br />

befinden sich die asbesthaltigen Bauteile im Luftstrom des Geräteventilators. Es handelt sich<br />

um folgende Asbestverwendungen:<br />

asbesthaltiger Kernsteinträger (Asbestgehalt bis ca. 20 %)<br />

Dichtungen an der Bypassklappe aus Asbestpappe oder Asbestschnur<br />

Die Erfahrung zeigt, dass sich das Asbestmaterial, insbesondere der Kernsteinträger, oft in einem<br />

desolaten Zustand befindet. Beim Betrieb von Geräten der Gerätegruppe 3 ist nicht auszuschließen,<br />

dass durch Erschütterungen, Wärmespannungen oder Materialalterung die durchströmende<br />

Luft aus den asbesthaltigen Bauteilen Fasern mitreißt, die in die Raumluft gelangen können.<br />

Aus stark gealterten Mineralwolle-Dämmstoffen können zudem künstliche Mineralfasern<br />

(KMF) freigesetzt werden. Zur Feststellung einer möglichen Faserfreisetzung sind Raumluftmessungen<br />

aber nicht geeignet. Und auch die „Checkliste“ nach Anlage 1 der Asbest-Richtlinie<br />

kann zur Feststellung der Sanierungsdringlichkeit bei Elektro-Speicherheizgeräten nicht angewendet<br />

werden, weil für eine Inaugenscheinnahme der asbesthaltigen Bauteile das Gerät geöffnet<br />

werden müsste.<br />

Eine Orientierungshilfe zur Gefahrenabschätzung bietet die Hamburger Baubehörde. Sie hat in<br />

Hamburg umfangreiche Untersuchungen an mehreren tausend Elektro-Speicherheizgeräten mit<br />

asbesthaltigen Bauteilen im Luftstrom des Geräteventilators durchführen lassen. Die Ergebnisse<br />

zeigten, dass in etwa 30 % der untersuchten Fälle lose asbesthaltige Flocken und Flusen in den<br />

Öfen vorhanden waren, die Bodenträgerplatten vielfach Risse aufwiesen und im Bereich des<br />

Bodenblechs asbesthaltige Krümel lagen. In dem im Ausblaskasten sedimentierten Staub wurden<br />

z. T. hohe Asbestkonzentrationen festgestellt. Dieser Staub kann unter ungünstigen Bedingungen<br />

wie z. B. Erschütterungen, nicht fachgerechtes Aussaugen oder Auftreten stärkerer Luftbewegungen<br />

(z. B. Zugluft oder Abluft eines Staubsaugers) in die Raumluft gelangen.<br />

Gestützt auf die genannten Ergebnisse hat die Hamburger Baubehörde festgestellt, dass „von<br />

einer konkreten Gefahr jedenfalls dann auszugehen ist, wenn die schwachgebundenen asbesthaltigen<br />

Bauteile im Luftstrom des Geräteventilators angeordnet sind“. Diese Auffassung wurde<br />

richterlich bestätigt (Beschlüsse: OVG BS II 67/91 vom 21.8.1991, OVG BS II 81/91 vom<br />

6.9.1991 und OVG BS II 85/91; Urteil: OVG Bf 40/92 vom 2.6.1994).<br />

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