Leitfaden Gesundheitsbewußt modernisieren - Siegwart, Michael
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Bild 5.4.4.1-2: Durch leck gewordenen Kondensator kontaminierte<br />
Lampenschale<br />
PCB-haltige Kondensatoren dürfen noch bis 31.12.2010 betrieben werden. Die Kondensatoren<br />
gelten zwar als „geschlossenes System“. Allerdings ist bei den zwischenzeitlich mehrere Jahrzehnte<br />
alten Bauteilen mit Störfällen zu rechnen, die zu einer Kontamination durch austretendes<br />
PCB und in der Folge auch zu einer Belastung der Raumluft führen können. Zu unterscheiden<br />
sind:<br />
1. Leckagen ohne Beteiligung der Drosselspule: Hierbei tritt PCB tropfenweise aus dem Kondensator<br />
aus und wird auf dem Kondensator selbst oder in der Leuchtstofflampenschale als<br />
eine honigfarbene oder glasklare, zähe Flüssigkeit sichtbar.<br />
2. Leckagen infolge von energiereichen Oberwellen in den aus Kondensatoren und Drosselspulen<br />
bestehenden Schwingkreisen können zu einer gravierenden Überlastung mit der Folge<br />
eines Windungsschlusses führen. Dabei werden Schwelgase aus der Drosselspule frei sowie<br />
flüssiges und dampfförmiges PCB aus dem Kondensator. Bei einem solchen schwerwiegenden<br />
Kondensatorstörfall sollte der Raum umgehend verlassen und ein Sachverständiger eingeschaltet<br />
werden.<br />
PCB-haltige Kondensatoren sollten von einem Elektriker ausgebaut werden. Die Kondensatoren<br />
und mit PCB verunreinigte Materialien wie z. B. Lampenschalen sind als gefährlicher Abfall<br />
(Sonderabfall) zu entsorgen.<br />
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