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Leitfaden Gesundheitsbewußt modernisieren - Siegwart, Michael

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5.3.2.1.2 Gefährdungsbeurteilung – Ermittlung der Sanierungsnotwendigkeit<br />

Die „Richtlinie für die Bewertung und Sanierung Pentachlorphenol-(PCP-)belasteter Baustoffe<br />

und Bauteile in Gebäuden“ (PCP-Richtlinie) enthält Regelungen und Hinweise für Gebäudeeigentümer<br />

und -nutzende sowie Baufachleute darüber, wie Bauprodukte, die PCP enthalten,<br />

gesundheitlich zu bewerten sind, wie Sanierungen durchgeführt werden können, welche Schutzmaßnahmen<br />

dabei beachtet werden müssen, wie die Abfälle und das Abwasser zu entsorgen sind<br />

und wie sich der Erfolg einer Sanierung kontrollieren lässt.<br />

Die Vorgehensweise bei der Erkundung einer Holzschutzmittelverwendung ist abhängig von der<br />

jeweiligen Fragestellung. Folgende Fälle lassen sich unterscheiden:<br />

1. Im Zuge einer Modernisierungsmaßnahme sollen verdächtige Hölzer entfernt werden<br />

Steht im Vorfeld einer Modernisierungsmaßnahme bereits fest, dass Holzbauteile (z. B. Balken,<br />

Nut-/Feder-Decken) ausgebaut werden sollen, lässt sich durch eine Analyse des verdächtigen<br />

Holzes feststellen, ob eine – auch schon viele Jahre zurückliegende – Holzschutzmittelbehandlung<br />

stattgefunden hat. Hierfür werden von der Oberfläche (bis max. 2 mm Tiefe) Späne entnommen<br />

und an ein Umweltlabor oder ein Chemisches Untersuchungsamt geschickt. Liegt die<br />

PCP-Konzentration in der Holzoberfläche über 5 mg/kg Holz, bedeutet dies, dass das Holz nicht<br />

weiterverwendet werden sollte und als besonders überwachungsbedürftiger Abfall („Sonderabfall“)<br />

zu entsorgen ist. Grundsätzlich darf behandeltes Holz – ob mit oder ohne Holzschutzmittel<br />

– nicht als Kaminholz verwendet werden.<br />

Im Rahmen ohnehin anstehender Änderungs- bzw. Instandhaltungsmaßnahmen sollten auch<br />

mäßig belastete Hölzer (in der Oberfläche weniger als 50 mg PCP/kg Holz) in die Modernisierungsmaßnahme<br />

mit einbezogen und möglichst entfernt werden.<br />

2. Im Innenraum verbaute Hölzer sollen darauf überprüft werden, ob von ihnen eine<br />

Gefährdung durch Holzschutzmittel ausgeht<br />

Besteht der Verdacht, dass Holzbauteile im Innenraum mit Holzschutzmittel behandelt wurden,<br />

gibt es zwei mögliche Vorgehensweisen: Zum einen kann wie unter 1. beschrieben das Holz<br />

selbst untersucht werden (Materialanalyse). Alternativ dazu kann jedoch auch der Hausstaub<br />

auf Holzschutzmittel untersucht werden, da sich die vom Holz abdampfenden Wirkstoffe PCP<br />

und Lindan teilweise an den im Raum befindlichen Staub binden.<br />

Unterschieden werden Altstaub und Frischstaub. Altstaub ist Staub unbekannten Alters, wie er<br />

häufig auf Oberflächen von Einrichtungsgegenständen (Schränken u. Ä.) anzutreffen ist.<br />

Frischstaub ist Staub, der ca. eine Woche alt ist und typischerweise mit dem Staubsauger aufgenommen<br />

wird. Die Probenahme sollte vorab mit dem Labor besprochen werden. Die Staubanalyse<br />

hat gegenüber der Materialanalyse den Vorteil, dass damit bereits eine grobe Einschätzung<br />

der Belastungssituation möglich ist. Ob ein bestimmtes Holz behandelt ist oder nicht,<br />

kann durch die Staubanalyse allerdings nicht geklärt werden.<br />

Gemäß „Ablaufschema zur Ermittlung der Sanierungsnotwendigkeit“ nach PCP-Richtlinie zeigen<br />

Gehalte von mehr als 1 mg PCP/kg Frischstaub bzw. mehr als 5 mg PCP/kg Altstaub eine<br />

Behandlung von Holz mit einem PCP-haltigen Holzschutzmittel an.<br />

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