Leitfaden Gesundheitsbewußt modernisieren - Siegwart, Michael
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Feststellung von Art und Ausmaß des Befalls<br />
Neben dem sichtbaren Schimmelpilzbefall können zusätzlich auch verdeckte Bauteile<br />
betroffen sein. Dazu ist die Ursache der Schimmelpilzbildung im konkreten Fall festzustellen.<br />
Bei größeren sichtbaren Befallsflächen (z. B. flächige Ausdehnung über 0,5<br />
m 2 ) ist es empfehlenswert, einen Fachmann hinzuzuziehen, damit Art und Größe des<br />
Schimmelpilzbefalls sowie die Frage nach kurzfristigen Maßnahmen und der Nutzbarkeit<br />
eines Raumes verbindlich abgeklärt werden können.<br />
Bewertung von Schimmelpilzbefall an Wandflächen<br />
Wenn Art und Ausmaß einer Schimmelpilzbildung zur Einstufung des Befalls in die<br />
Kategorie 2 oder 3 gemäß der Kriterien des Schimmelpilzleitfadens (siehe Anhang,<br />
Abschn. 8.2.7) führen, sind eventuell kurzfristige Maßnahmen nötig, um den Raum<br />
wieder nutzbar zu machen, bis die Ursachen festgestellt und behoben sind. Dabei kann<br />
es im Einzelfall sinnvoll sein, zur Beurteilung der Exposition die Raumluft und den<br />
Hausstaub zu untersuchen. Eine bloße Abtötung der Schimmelpilze reicht auch als<br />
kurzfristige Maßnahme nicht aus, da auch von abgetöteten Schimmelpilzen allergische<br />
oder reizende Wirkungen ausgehen können. Die befallenen Flächen sind übergangsweise<br />
so abzuschotten oder abzudecken, dass möglichst keine Sporen in den Nutzungsbereich<br />
freigesetzt werden. Es ist darauf zu achten, dass die Austrocknung eines<br />
Bauteils durch die Abschottung nicht verzögert oder verhindert wird.<br />
Bild 5.3.2.2-7: Schimmelpilzbefall im<br />
Anschlussbereich von Decke/Außenwand<br />
und Fenstersturz; Ursache wie bei Bild<br />
5.3.2.2-5<br />
Sanierung von Schimmelpilzbefall an Wandflächen<br />
Bei einer Sanierung von Schimmelpilzbefall an Innenwandflächen sind die befallenen<br />
Materialien vollständig zu entfernen. Je nach der Eindringtiefe eines Befalls reicht es<br />
aus, an betroffenen Flächen die Tapeten und/oder andere kontaminierte Wandbekleidungen<br />
zu entfernen. Bei oberflächlichem Befall an einem Putz kann dieser entsprechend<br />
der Eindringtiefe abgeschliffen werden (nur Geräte mit integrierter Absaugung<br />
und HEPA-Filter verwenden). Bei Eindringtiefen von mehr als 0,5 cm empfiehlt es<br />
sich, den Putz im Bereich der Befallsstellen zu ersetzen. Die Arbeiten sind von Fachunternehmen<br />
und Personen mit entsprechender Sachkunde durchzuführen. Der Arbeitsbereich<br />
ist räumlich so abzuschotten, dass kein schimmelpilzhaltiger Baustaub in<br />
angrenzende Nutzungsbereiche eingetragen wird. Bei den Arbeiten sind arbeitsschutzrechtliche<br />
Bestimmungen (BioStoffV, TRBA 400, TRBA 500, TRGS 540, TRGS 907)<br />
zu beachten.<br />
Bild 5.3.2.2-6: Schimmelpilzbefall im Anschlussbereich eines Balkons – Ursache wie bei Bild 5.3.2.2-5<br />
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