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Leitfaden Gesundheitsbewußt modernisieren - Siegwart, Michael

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Feststellung von Art und Ausmaß des Befalls<br />

Neben dem sichtbaren Schimmelpilzbefall können zusätzlich auch verdeckte Bauteile<br />

betroffen sein. Dazu ist die Ursache der Schimmelpilzbildung im konkreten Fall festzustellen.<br />

Bei größeren sichtbaren Befallsflächen (z. B. flächige Ausdehnung über 0,5<br />

m 2 ) ist es empfehlenswert, einen Fachmann hinzuzuziehen, damit Art und Größe des<br />

Schimmelpilzbefalls sowie die Frage nach kurzfristigen Maßnahmen und der Nutzbarkeit<br />

eines Raumes verbindlich abgeklärt werden können.<br />

Bewertung von Schimmelpilzbefall an Wandflächen<br />

Wenn Art und Ausmaß einer Schimmelpilzbildung zur Einstufung des Befalls in die<br />

Kategorie 2 oder 3 gemäß der Kriterien des Schimmelpilzleitfadens (siehe Anhang,<br />

Abschn. 8.2.7) führen, sind eventuell kurzfristige Maßnahmen nötig, um den Raum<br />

wieder nutzbar zu machen, bis die Ursachen festgestellt und behoben sind. Dabei kann<br />

es im Einzelfall sinnvoll sein, zur Beurteilung der Exposition die Raumluft und den<br />

Hausstaub zu untersuchen. Eine bloße Abtötung der Schimmelpilze reicht auch als<br />

kurzfristige Maßnahme nicht aus, da auch von abgetöteten Schimmelpilzen allergische<br />

oder reizende Wirkungen ausgehen können. Die befallenen Flächen sind übergangsweise<br />

so abzuschotten oder abzudecken, dass möglichst keine Sporen in den Nutzungsbereich<br />

freigesetzt werden. Es ist darauf zu achten, dass die Austrocknung eines<br />

Bauteils durch die Abschottung nicht verzögert oder verhindert wird.<br />

Bild 5.3.2.2-7: Schimmelpilzbefall im<br />

Anschlussbereich von Decke/Außenwand<br />

und Fenstersturz; Ursache wie bei Bild<br />

5.3.2.2-5<br />

Sanierung von Schimmelpilzbefall an Wandflächen<br />

Bei einer Sanierung von Schimmelpilzbefall an Innenwandflächen sind die befallenen<br />

Materialien vollständig zu entfernen. Je nach der Eindringtiefe eines Befalls reicht es<br />

aus, an betroffenen Flächen die Tapeten und/oder andere kontaminierte Wandbekleidungen<br />

zu entfernen. Bei oberflächlichem Befall an einem Putz kann dieser entsprechend<br />

der Eindringtiefe abgeschliffen werden (nur Geräte mit integrierter Absaugung<br />

und HEPA-Filter verwenden). Bei Eindringtiefen von mehr als 0,5 cm empfiehlt es<br />

sich, den Putz im Bereich der Befallsstellen zu ersetzen. Die Arbeiten sind von Fachunternehmen<br />

und Personen mit entsprechender Sachkunde durchzuführen. Der Arbeitsbereich<br />

ist räumlich so abzuschotten, dass kein schimmelpilzhaltiger Baustaub in<br />

angrenzende Nutzungsbereiche eingetragen wird. Bei den Arbeiten sind arbeitsschutzrechtliche<br />

Bestimmungen (BioStoffV, TRBA 400, TRBA 500, TRGS 540, TRGS 907)<br />

zu beachten.<br />

Bild 5.3.2.2-6: Schimmelpilzbefall im Anschlussbereich eines Balkons – Ursache wie bei Bild 5.3.2.2-5<br />

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