Leitfaden Gesundheitsbewußt modernisieren - Siegwart, Michael
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5.2.6.2.3 Emissionsarme Holzwerkstoffe – Der Blaue Engel<br />
Bei Platten, die erst in den letzten Jahren eingebaut wurden, kann es sich<br />
auch um besonders emissionsarme Materialien handeln. Produkte aus Holz<br />
und Holzwerkstoffen können nämlich seit einigen Jahren mit dem RAL-<br />
Umweltzeichen 38 (Blauer Engel, siehe Kasten) ausgezeichnet werden. Solche<br />
Materialien dürfen maximal 0,05 ppm Formaldehyd emittieren, also die<br />
Hälfte des gesetzlichen Grenzwertes. Darüber hinaus sind noch weitere Vergabekriterien<br />
festgelegt (nähere Informationen: Umweltbundesamt, Postfach<br />
330022, 14191 Berlin; http://www.blauer-engel.de).<br />
5.2.6.2.4 Formaldehyd und Chlornaphthaline in Fertighäusern<br />
In vielen älteren Fertighäusern stellt die Formaldehyd-Belastung aufgrund<br />
der z. T. umfangreichen Verwendung von Spanplatten für Wände (innen und<br />
außen), Decken und Fußböden ein gravierendes Problem dar. Fertighäuser<br />
mit Baujahr bis 1985 weisen durchschnittlich höhere Formaldehydkonzentrationen<br />
in der Raumluft auf als Häuser, die später errichtet wurden.<br />
Zudem wurden etwa im Zeitraum 1970 bis 1980 feuchtebeständige Spanplatten<br />
des Typs V 100 G unter Zugabe eines Chlornaphthalin-Gemischs<br />
(CN) gegen Pilzbefall hergestellt. Das Fungizid wurde dem PF-Leim bei der<br />
Herstellung beigemischt und auf diese Weise homogen in den Platten verteilt.<br />
Solche Platten wurden insbesondere im Fertighaus- und Pavillonbau eingesetzt.<br />
Der Einsatz im Innenbereich erfolgte hauptsächlich für den Fußboden,<br />
in geringem Umfang auch für Wände und Decken. Im Außenbereich wurden<br />
die behandelten Spanplatten für Dächer und Außenschalungen verwendet.<br />
Das im CN-Gemisch in geringer Menge enthaltene Naphthalin, aber auch die<br />
Umweltzeichen Blauer Engel für Holzwerkstoffe und<br />
Fertigprodukte aus Holz und Holzwerkstoffen<br />
Das RAL-UZ 76 kennzeichnet emissionsarme unbeschichtete<br />
oder beschichtete Holzwerkstoffplatten wie Spanplatten,<br />
Tischlerplatten, Faserplatten, Furniersperrholzplatten<br />
und Massivholzplatten.<br />
Das RAL-UZ 38 kennzeichnet emissionsarme Fertigprodukte<br />
aus Holz und Holzwerkstoffen, wie z. B. Möbel und<br />
Laminatböden und Paneele.<br />
Chlornaphthaline selbst verbreiten bereits in geringen Konzentrationen einen intensiven Geruch.<br />
Emissionen aus CN-behandelten Platten können darüber hinaus gesundheitliche Beschwerden<br />
verursachen. Beschrieben werden Reizungen der Augen- und Nasenschleimhäute, vorübergehende<br />
Vertäubung des Geruchssinns mit gleichzeitiger Veränderung der Geruchsqualität, Kopfschmerzen<br />
sowie Benommenheits- und Taubheitsgefühle.<br />
Die Höhe der im Innnenraum auftretenden CN-Konzentration ist abhängig von Feuchteschäden,<br />
konstruktiven Mängeln sowie Temperatur und Lüftung. Beim Verrotten der Platten unter Feuchteeinfluss<br />
können erhebliche Mengen Chlornapthaline freigesetzt werden. Begleiterscheinung<br />
einer CN-Problematik ist häufig das Auftreten von Schimmelpilzen.<br />
5.2.6.2.5 Erkennen problematischer Spanplatten<br />
Chlornaphthaline<br />
Ein Zusatz von Chlornaphthalinen macht sich meist durch einen muffig-süßlichen, an Naphthalin-Mottenschutzmittel<br />
erinnernden Geruch bemerkbar. Besteht der Verdacht, dass sich CN-haltige<br />
Platten mit Kontakt zum Innenraum im Haus befinden, sollte ein auf Gebäude-Schadstoffe<br />
spezialisierter Gutachter eingeschaltet werden, um zu prüfen, ob und welche Maßnahmen erforderlich<br />
sind. Die Beprobung des verdächtigen Materials zur Analyse in einem Umweltlabor oder<br />
in einem Chemischen Untersuchungsamt kann in Eigenregie erfolgen.<br />
Generelle Empfehlungen für Sanierungsmaßnahmen bei CN-Belastung können nicht gegeben<br />
werden, das heißt es müssen immer Einzelfall-Entscheidungen entsprechend den örtlichen Gegebenheiten<br />
getroffen werden. CN-haltige Spanplatten müssen als besonders überwachungsbedürftiger<br />
Abfall („Sonderabfall“) mit Abfall-Schlüssel 17 02 04 und der Abfallbezeichnung „Glas,<br />
Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt<br />
sind“ entsorgt werden. Die Vorschriften der jeweiligen Abfallannahmestelle sind zu beachten.<br />
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