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Leitfaden Gesundheitsbewußt modernisieren - Siegwart, Michael

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5.2.6.2.3 Emissionsarme Holzwerkstoffe – Der Blaue Engel<br />

Bei Platten, die erst in den letzten Jahren eingebaut wurden, kann es sich<br />

auch um besonders emissionsarme Materialien handeln. Produkte aus Holz<br />

und Holzwerkstoffen können nämlich seit einigen Jahren mit dem RAL-<br />

Umweltzeichen 38 (Blauer Engel, siehe Kasten) ausgezeichnet werden. Solche<br />

Materialien dürfen maximal 0,05 ppm Formaldehyd emittieren, also die<br />

Hälfte des gesetzlichen Grenzwertes. Darüber hinaus sind noch weitere Vergabekriterien<br />

festgelegt (nähere Informationen: Umweltbundesamt, Postfach<br />

330022, 14191 Berlin; http://www.blauer-engel.de).<br />

5.2.6.2.4 Formaldehyd und Chlornaphthaline in Fertighäusern<br />

In vielen älteren Fertighäusern stellt die Formaldehyd-Belastung aufgrund<br />

der z. T. umfangreichen Verwendung von Spanplatten für Wände (innen und<br />

außen), Decken und Fußböden ein gravierendes Problem dar. Fertighäuser<br />

mit Baujahr bis 1985 weisen durchschnittlich höhere Formaldehydkonzentrationen<br />

in der Raumluft auf als Häuser, die später errichtet wurden.<br />

Zudem wurden etwa im Zeitraum 1970 bis 1980 feuchtebeständige Spanplatten<br />

des Typs V 100 G unter Zugabe eines Chlornaphthalin-Gemischs<br />

(CN) gegen Pilzbefall hergestellt. Das Fungizid wurde dem PF-Leim bei der<br />

Herstellung beigemischt und auf diese Weise homogen in den Platten verteilt.<br />

Solche Platten wurden insbesondere im Fertighaus- und Pavillonbau eingesetzt.<br />

Der Einsatz im Innenbereich erfolgte hauptsächlich für den Fußboden,<br />

in geringem Umfang auch für Wände und Decken. Im Außenbereich wurden<br />

die behandelten Spanplatten für Dächer und Außenschalungen verwendet.<br />

Das im CN-Gemisch in geringer Menge enthaltene Naphthalin, aber auch die<br />

Umweltzeichen Blauer Engel für Holzwerkstoffe und<br />

Fertigprodukte aus Holz und Holzwerkstoffen<br />

Das RAL-UZ 76 kennzeichnet emissionsarme unbeschichtete<br />

oder beschichtete Holzwerkstoffplatten wie Spanplatten,<br />

Tischlerplatten, Faserplatten, Furniersperrholzplatten<br />

und Massivholzplatten.<br />

Das RAL-UZ 38 kennzeichnet emissionsarme Fertigprodukte<br />

aus Holz und Holzwerkstoffen, wie z. B. Möbel und<br />

Laminatböden und Paneele.<br />

Chlornaphthaline selbst verbreiten bereits in geringen Konzentrationen einen intensiven Geruch.<br />

Emissionen aus CN-behandelten Platten können darüber hinaus gesundheitliche Beschwerden<br />

verursachen. Beschrieben werden Reizungen der Augen- und Nasenschleimhäute, vorübergehende<br />

Vertäubung des Geruchssinns mit gleichzeitiger Veränderung der Geruchsqualität, Kopfschmerzen<br />

sowie Benommenheits- und Taubheitsgefühle.<br />

Die Höhe der im Innnenraum auftretenden CN-Konzentration ist abhängig von Feuchteschäden,<br />

konstruktiven Mängeln sowie Temperatur und Lüftung. Beim Verrotten der Platten unter Feuchteeinfluss<br />

können erhebliche Mengen Chlornapthaline freigesetzt werden. Begleiterscheinung<br />

einer CN-Problematik ist häufig das Auftreten von Schimmelpilzen.<br />

5.2.6.2.5 Erkennen problematischer Spanplatten<br />

Chlornaphthaline<br />

Ein Zusatz von Chlornaphthalinen macht sich meist durch einen muffig-süßlichen, an Naphthalin-Mottenschutzmittel<br />

erinnernden Geruch bemerkbar. Besteht der Verdacht, dass sich CN-haltige<br />

Platten mit Kontakt zum Innenraum im Haus befinden, sollte ein auf Gebäude-Schadstoffe<br />

spezialisierter Gutachter eingeschaltet werden, um zu prüfen, ob und welche Maßnahmen erforderlich<br />

sind. Die Beprobung des verdächtigen Materials zur Analyse in einem Umweltlabor oder<br />

in einem Chemischen Untersuchungsamt kann in Eigenregie erfolgen.<br />

Generelle Empfehlungen für Sanierungsmaßnahmen bei CN-Belastung können nicht gegeben<br />

werden, das heißt es müssen immer Einzelfall-Entscheidungen entsprechend den örtlichen Gegebenheiten<br />

getroffen werden. CN-haltige Spanplatten müssen als besonders überwachungsbedürftiger<br />

Abfall („Sonderabfall“) mit Abfall-Schlüssel 17 02 04 und der Abfallbezeichnung „Glas,<br />

Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt<br />

sind“ entsorgt werden. Die Vorschriften der jeweiligen Abfallannahmestelle sind zu beachten.<br />

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