Leitfaden Gesundheitsbewußt modernisieren - Siegwart, Michael
Leitfaden Gesundheitsbewußt modernisieren - Siegwart, Michael
Leitfaden Gesundheitsbewußt modernisieren - Siegwart, Michael
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Entsorgung<br />
Die Abfallverzeichnisverordnung enthält im Kapitel Bau- und Abbruchabfälle<br />
die Gruppe Bitumengemische, Kohlenteer und teerhaltige Produkte.<br />
Darin werden unterschieden:<br />
17 03 01* kohlenteerhaltige Bitumengemische<br />
17 03 02 Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01<br />
fallen<br />
17 03 03* Kohlenteer und teerhaltige Produkte<br />
Die mit * versehenen Materialien (Teerprodukte) sind wegen ihres hohen<br />
PAK-Gehaltes als besonders überwachungsbedürftiger Abfall („Sonderabfall“)<br />
zur Verwertung und Beseitigung zu entsorgen. Materialien auf Bitumenbasis<br />
ohne Teerbeimengungen sind dagegen keine besonders überwachungsbedürftigen<br />
Abfälle.<br />
5.3 Oberflächen im Innenraum<br />
5.3.1 Fußböden<br />
Während die fest eingebauten Fußböden wie Fliesenbeläge, Steinbeläge,<br />
Terrazzoböden und diversen Holzböden heute noch im Originalzustand<br />
vorhanden sein können, gilt dies für die nur aufgelegten<br />
Bodenbeläge wie Linoleum, Kunststoff/PVC, und Teppichböden<br />
nicht. Letztere sind in der Zwischenzeit meist durch neue<br />
Böden ausgetauscht worden.<br />
Betrachtet werden hier die Bodenbeläge mit bekannten Schadstoffbelastungen.<br />
Folgende Schadstoffe bzw. schadstoffbelastete Materialien können<br />
bei Oberböden auftreten:<br />
PAK-haltige Parkettkleber; siehe nachfolgend Abschn. 5.3.1.1<br />
PAK-haltige Fußbodenplatten; siehe Abschn. 5.3.1.2<br />
Asbesthaltige Fußbodenbeläge, Floor-Flex-Platten; siehe Abschn.<br />
5.3.1.3.1<br />
Asbesthaltige Fußbodenbeläge, Cushion-Vinyl-Bodenbeläge<br />
(schwachgebundenes Asbestprodukt); siehe Abschn. 5.3.1.3.2<br />
(Gefährdungsbeurteilung schwachgebundener Asbestprodukte<br />
siehe Anhang, Abschn. 8.2.1.)<br />
73