Leitfaden Gesundheitsbewußt modernisieren - Siegwart, Michael
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Bild 5.3.1.3.2-1: Asbesthaltiger Cushion-Vinyl-Bodenbelag<br />
Bild 5.3.1.3.2-2: Asbesthaltiger<br />
Cushion-Vinyl-<br />
Wandbelag<br />
5.3.1.3.2 Cushion-Vinyl-Beläge<br />
Beschreibung<br />
Cushion(ed)-Vinyl-Beläge (CV-Beläge, Cushioned<br />
Vinyls) sind eine zweilagig aufgebaute Bodenbelagsbahnenware,<br />
bestehend aus einer geschäumten PVC-Oberseite<br />
meist mit altdeutschem Kachelmuster und einer<br />
dünnen asbesthaltigen Trägerpappe. Im Unterschied zu<br />
den harten Floor-Flex-Platten sind die Asbestfasern in<br />
die unterseitige Asbestpappe des VC-Belags nur leicht<br />
eingebunden. Cushion-Vinyl-Beläge sind daher<br />
schwachgebundene Asbestprodukte und fallen in den<br />
Geltungsbereich der Asbest-Richtlinie. Beschädigte CV-<br />
Beläge können zu einer Asbestbelastung führen.<br />
Die nach 1981 in Deutschland hergestellten Cushion-<br />
Vinyl-Beläge sind asbestfrei. Bestehen Unsicherheiten<br />
zur Asbesthaltigkeit, sollte ein Asbestsachverständiger<br />
zurate gezogen werden.<br />
Vorgehensweise<br />
Im Unterschied zu den festgebundenen Floor-Flex-Belägen<br />
stellen asbesthaltige Cushion-Vinyl-Beläge<br />
grundsätzlich ein deutlich höheres Gefährdungspotenzial<br />
dar. Für nur gering beschädigte CV-Beläge (z. B. Löcher<br />
zur Durchführung von Heizungsrohren) ergibt sich<br />
gemäß Asbest-Richtlinie Dringlichkeitsstufe II (Neubewertung<br />
spätestens nach zwei Jahren erforderlich). Stark<br />
beschädigte Beläge sind entsprechend Dringlichkeitsstufe<br />
I unverzüglich zu sanieren (siehe Abschn. 8.2.1.4).<br />
In der Übergangszeit bis zur Sanierung sind vorläufige<br />
Maßnahmen zu treffen, falls der betreffende Raum weiter<br />
genutzt werden soll. Diese Maßnahmen und auch die<br />
Kontrollmessung der Raumluft sollten mit dem Sachverständigen<br />
besprochen werden, der die Bewertung durchgeführt<br />
hat.<br />
Der Ausbau verklebter Cushion-Vinyl-Bodenbeläge<br />
erfordert immer umfangreiche Schutzmaßnahmen gemäß<br />
Technischer Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 519 und darf<br />
somit nur durch ein Fachunternehmen erfolgen. Nach<br />
Abschluss solcher Arbeiten sollte eine Raumluftmessung<br />
auf Asbestfasern erfolgen. Fällt diese „Freigabemessung“<br />
positiv aus, können die Räume wieder genutzt<br />
werden.<br />
Asbesthaltige CV-Bodenbeläge sind als besonders überwachungsbedürftige<br />
Abfälle (Sonderabfall) mit Abfallschlüssel<br />
17 06 05 und der Abfallbezeichnung „asbesthaltige<br />
Baustoffe“ zu entsorgen.<br />
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