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Leitfaden Gesundheitsbewußt modernisieren - Siegwart, Michael

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zement-Platten und ihr Ersatz durch asbestfreie Produkte fällt unter den<br />

Begriff Instandhaltung. Im Rahmen von Instandhaltungsarbeiten ausgebaute,<br />

unbeschädigte einzelne Asbestzement-Produkte dürfen auch wieder angebracht<br />

werden, soweit dies ohne Beschädigung oder Bearbeitung möglich ist.<br />

Bei großflächiger Demontage (Abbrucharbeiten) müssen Asbestzement-Produkte<br />

jedoch immer entsorgt werden (keine Instandhaltungsarbeiten).<br />

Regelwerk<br />

Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 519, Asbest –<br />

Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten<br />

http://www.baua.de/prax/ags/trgs519d.htm<br />

Merkblatt der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA-<br />

Merkblatt), Mitteilung 23, Erich Schmidt Verlag<br />

http://www.katumwelt.de/icheck/dokumente/<br />

laga_asbest.htm<br />

Der Ausbau von Asbestzement-Platten sollte nur durch ein Fachunternehmen<br />

mit Sachkundenachweis nach TRGS 519 erfolgen. Dies muss kein spezialisiertes<br />

Sanierungsunternehmen sein. Auch viele Dachdeckerbetriebe verfügen<br />

über den Sachkundenachweis und damit über geschultes Personal und<br />

die notwendigen Gerätschaften (Adressen bei der Handwerkskammer). Für<br />

den Ausbau von einzelnen kleinformatigen AZ-Platten haben die Berufsgenossenschaften<br />

eine Arbeitsanweisung erstellt, mit der sichergestellt werden<br />

soll, dass bei den Arbeiten keine Asbestbelastung entsteht (Arbeitsanweisung<br />

BT 6, BG-Information BGI 664).<br />

Der Ausbau von AZ-Produkten in Eigenregie ist nicht grundsätzlich verboten.<br />

Allerdings müssen dieselben Schutzvorkehrungen getroffen werden und<br />

die einschlägigen Regelwerke, insbesondere die TRGS 519, beachtet werden.<br />

Grundsätzlich ist die Gefahr, bei diesen Arbeiten sich selbst oder andere zu<br />

gefährden, groß. Verstöße gegen das Gefahrstoffrecht können als Ordnungswidrigkeit<br />

oder als Straftat geahndet werden.<br />

5.2.4 Außenfenster und -türen<br />

Standardfenster im betrachteten Zeitraum sind Holzfenster und<br />

Türen mit Einfachverglasung, seit den 1970er Jahren auch mit<br />

Wärmeschutzverglasung. Das Rahmenmaterial bestand neben Holz<br />

zunehmend auch aus Kunststoff. Daneben wurden Metallfenster, in<br />

der Regel mit einem Rahmen aus Aluminium, realisiert. Zahlenmäßig<br />

konnte hier aber nie die Größenordnung der Holz- oder<br />

Kunststoff-Fenster erreicht werden.<br />

Bei der Realisierung der ersten Fenster mit Wärmeschutzverglasung<br />

Ende der 1960er Jahre wurden noch keine thermisch getrennten<br />

Aluminiumrahmen hergestellt, ebenso wiesen die ersten Kunststoff-Fenster<br />

noch schlechte Dämmwerte der Rahmenkonstruktionen<br />

auf. In der Folge kommt es in der Heizperiode innen zu<br />

Feuchtigkeitsniederschlag auf den Fensterrahmen.<br />

In Gebäuden der 1950er bis 1975er Jahre sind in der Regel keine<br />

Originalfenster mit Einfachverglasung mehr vorhanden. Aufgrund<br />

von notwendigen Renovierungsmaßnahmen und den gestiegenen<br />

Anforderungen an den Wärmeschutz ist die Verglasung überwiegend<br />

durch eine Wärmeschutzverglasung ersetzt worden. Holz, das<br />

ursprünglich meistverwandte Rahmenmaterial, wurde zum großen<br />

Teil von Kunststoff abgelöst.<br />

Holzfenster der 1950er Jahre waren deckend lackiert, seit Ende der<br />

1960er Jahre wurden die Holzrahmen vermehrt auch mit Holzschutzmitteln<br />

lasiert.<br />

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