Leitfaden Gesundheitsbewußt modernisieren - Siegwart, Michael
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zement-Platten und ihr Ersatz durch asbestfreie Produkte fällt unter den<br />
Begriff Instandhaltung. Im Rahmen von Instandhaltungsarbeiten ausgebaute,<br />
unbeschädigte einzelne Asbestzement-Produkte dürfen auch wieder angebracht<br />
werden, soweit dies ohne Beschädigung oder Bearbeitung möglich ist.<br />
Bei großflächiger Demontage (Abbrucharbeiten) müssen Asbestzement-Produkte<br />
jedoch immer entsorgt werden (keine Instandhaltungsarbeiten).<br />
Regelwerk<br />
Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 519, Asbest –<br />
Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten<br />
http://www.baua.de/prax/ags/trgs519d.htm<br />
Merkblatt der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA-<br />
Merkblatt), Mitteilung 23, Erich Schmidt Verlag<br />
http://www.katumwelt.de/icheck/dokumente/<br />
laga_asbest.htm<br />
Der Ausbau von Asbestzement-Platten sollte nur durch ein Fachunternehmen<br />
mit Sachkundenachweis nach TRGS 519 erfolgen. Dies muss kein spezialisiertes<br />
Sanierungsunternehmen sein. Auch viele Dachdeckerbetriebe verfügen<br />
über den Sachkundenachweis und damit über geschultes Personal und<br />
die notwendigen Gerätschaften (Adressen bei der Handwerkskammer). Für<br />
den Ausbau von einzelnen kleinformatigen AZ-Platten haben die Berufsgenossenschaften<br />
eine Arbeitsanweisung erstellt, mit der sichergestellt werden<br />
soll, dass bei den Arbeiten keine Asbestbelastung entsteht (Arbeitsanweisung<br />
BT 6, BG-Information BGI 664).<br />
Der Ausbau von AZ-Produkten in Eigenregie ist nicht grundsätzlich verboten.<br />
Allerdings müssen dieselben Schutzvorkehrungen getroffen werden und<br />
die einschlägigen Regelwerke, insbesondere die TRGS 519, beachtet werden.<br />
Grundsätzlich ist die Gefahr, bei diesen Arbeiten sich selbst oder andere zu<br />
gefährden, groß. Verstöße gegen das Gefahrstoffrecht können als Ordnungswidrigkeit<br />
oder als Straftat geahndet werden.<br />
5.2.4 Außenfenster und -türen<br />
Standardfenster im betrachteten Zeitraum sind Holzfenster und<br />
Türen mit Einfachverglasung, seit den 1970er Jahren auch mit<br />
Wärmeschutzverglasung. Das Rahmenmaterial bestand neben Holz<br />
zunehmend auch aus Kunststoff. Daneben wurden Metallfenster, in<br />
der Regel mit einem Rahmen aus Aluminium, realisiert. Zahlenmäßig<br />
konnte hier aber nie die Größenordnung der Holz- oder<br />
Kunststoff-Fenster erreicht werden.<br />
Bei der Realisierung der ersten Fenster mit Wärmeschutzverglasung<br />
Ende der 1960er Jahre wurden noch keine thermisch getrennten<br />
Aluminiumrahmen hergestellt, ebenso wiesen die ersten Kunststoff-Fenster<br />
noch schlechte Dämmwerte der Rahmenkonstruktionen<br />
auf. In der Folge kommt es in der Heizperiode innen zu<br />
Feuchtigkeitsniederschlag auf den Fensterrahmen.<br />
In Gebäuden der 1950er bis 1975er Jahre sind in der Regel keine<br />
Originalfenster mit Einfachverglasung mehr vorhanden. Aufgrund<br />
von notwendigen Renovierungsmaßnahmen und den gestiegenen<br />
Anforderungen an den Wärmeschutz ist die Verglasung überwiegend<br />
durch eine Wärmeschutzverglasung ersetzt worden. Holz, das<br />
ursprünglich meistverwandte Rahmenmaterial, wurde zum großen<br />
Teil von Kunststoff abgelöst.<br />
Holzfenster der 1950er Jahre waren deckend lackiert, seit Ende der<br />
1960er Jahre wurden die Holzrahmen vermehrt auch mit Holzschutzmitteln<br />
lasiert.<br />
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