Leitfaden Gesundheitsbewußt modernisieren - Siegwart, Michael
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Gerätegruppe 2: Geräte mit asbesthaltigen Materialien in Kleinteilen<br />
Instandhaltung:<br />
Da bei diesen Geräten nur asbesthaltige Kleinteile vorliegen, die für eine Asbestfaserfreisetzung<br />
von untergeordneter Bedeutung sind, dürfen hier Instandhaltungsarbeiten durchgeführt<br />
werden, es sei denn, dass durch besondere Umstände Gefahren durch Faserfreisetzung zu<br />
erwarten sind. Dies könnte z. B. der Fall sein, wenn das asbesthaltige Kleinteil durch einen<br />
Gerätedefekt vollständig zerstört sein sollte oder bei einer Reparatur an einem anderen Geräteteil<br />
ein asbesthaltiges Teil erheblich in Mitleidenschaft gezogen werden würde. Soll das<br />
Gerät nach Entnahme des Kleinteils wieder betriebsbereit gemacht werden, ist das asbesthaltige<br />
Teil unbedingt durch ein asbestfreies zu ersetzen. Steht kein entsprechendes Ersatzteil<br />
zur Verfügung, muss das Gerät stillgelegt werden. Neben der Asbestproblematik sind mögliche<br />
Risiken durch die in allen Geräten enthaltene Mineralwolle (KMF) zu beachten.<br />
Ausbau:<br />
Geräte der Gerätegruppe 2 sollten – soweit möglich – als Ganzes ausgebaut und aus dem<br />
Gebäude transportiert werden. Vor dem Transport müssen alle Geräteöffnungen mit reißfester<br />
Folie und Industrieklebeband staubdicht verschlossen werden (zur Vorgehensweise siehe<br />
Gerätegruppe 3).<br />
Bestimmte asbesthaltige Bauteile wie z. B. eine außen angeordnete Dämmstoffhülse für die<br />
Steuerpatrone können von einem sachkundigen Unternehmen unter Beachtung von Vorsichtsmaßnahmen<br />
auch vor Ort ausgebaut werden. Dadurch ist in bestimmten Fällen die<br />
Überführung von Geräten der Gerätegruppe 2 in die Gerätegruppe 1 möglich. Solche Geräte<br />
sind dann entsprechend zu kennzeichnen.<br />
Gerätegruppe 3: Geräte mit asbesthaltigen Materialien größeren Umfangs<br />
Instandhaltung:<br />
Bei Geräten der Gerätegruppe 3 muss beim Öffnen bzw. bei der Entnahme von Kernsteinen<br />
mit einem Freiwerden von Fasern gerechnet werden. Das bedeutet, dass Wartungs- und Reparaturarbeiten<br />
nur noch dann durchgeführt werden dürfen, wenn der Speicherkern nicht geöffnet<br />
werden muss. Da dies jedoch für viele Instandhaltungsarbeiten eine Voraussetzung ist,<br />
dürfen folglich die meisten Geräte der Gruppe 3 nicht mehr repariert und auch nur noch von<br />
außen gewartet werden (z. B. Absaugen des Lüftungsgitters mit einem K1-Sauger von<br />
außen).<br />
Ausbau:<br />
Geräte der Gerätegruppe 3 sollten – soweit möglich – als Ganzes ausgebaut und aus dem<br />
Gebäude transportiert werden. Vor dem Transport müssen alle Geräteöffnungen mit reißfester<br />
Folie und Industrieklebeband staubdicht verschlossen werden.<br />
Geräte, die nicht als Ganzes abtransportiert werden können, müssen im staubdicht abgeschotteten<br />
Arbeitsbereich mit Unterdruckhaltung bei Beachtung der Sicherheitsvorkehrungen<br />
gemäß TRGS 519 demontiert werden.<br />
Zur Gewichtserleichterung von asbesthaltigen Elektro-Speicherheizgeräten bis 1,5 m Länge<br />
wurde vom Berufsgenossenschaftlichen Institut für Arbeitssicherheit des Hauptverbandes der<br />
gewerblichen Berufsgenossenschaften das Glove-Bag-Verfahren ET 1 entwickelt. Bei diesem<br />
Verfahren wird ein Handschuhkasten (Glove-Bag) um das Gerät herum aufgebaut. Ein daran<br />
angeschlossenes Absauggerät mit Filter verhindert, dass während des Zerlegens Asbestfasern<br />
aus dem Gerät in die Umgebung gelangen. Die Steine werden einzeln über eine Materialschleuse<br />
aus dem System entfernt und gefahrlos entsorgt. Das gewichtserleichterte Elektro-<br />
Speicherheizgerät wird schließlich zusammen mit dem Glove-Bag gefahrlos entsorgt.<br />
Bei Vorliegen einer konkreten Gefahr infolge asbesthaltiger Bauteile muss der Eigentümer des<br />
Gerätes die Kosten für den Ausbau und die Entsorgung übernehmen.<br />
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