Leitfaden Gesundheitsbewußt modernisieren - Siegwart, Michael
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5.2.7.3.1 Überprüfung der Fußbodenkonstruktion auf Schimmelpilzwachstum<br />
Bei den dargestellten Schadensbildern (Bild 5.2.7.3-1 bis -4) kann<br />
ein verdeckter mikrobieller Befall im Fußboden vorliegen. In<br />
jedem Fall sollte zunächst der Aufbau des Fußbodens ermittelt<br />
werden. Handelt es sich um einen Steinholzestrich oder einen<br />
schwimmenden Estrich mit organischen Dämmstoffen (Mineralwolle-Dämmstoffe<br />
enthalten organische Bindemittel), sollten<br />
zunächst Proben des Materials mikrobiologisch untersucht werden.<br />
5.2.7.3.2 Bewertung von Schimmelpilzbefall in Fußbodenkonstruktionen<br />
Ergibt die erste Überprüfung, dass ein mikrobieller Schaden vorliegt,<br />
sollte ein Fachmann hinzugezogen werden, damit Art und<br />
Ausmaß des Befalls festgestellt werden und auf der Grundlage dieser<br />
Daten mögliche Auswirkungen auf den hygienischen Zustand<br />
des Wohnraumes beurteilt werden können. Schimmelpilzbefall in<br />
Wohninnenräumen ist grundsätzlich nicht tolerierbar (siehe Schimmelpilz-<strong>Leitfaden</strong>).<br />
Im Sinne der gesundheitlichen Vorsorge ist<br />
sicherzustellen, dass von dem Schaden keine Beeinträchtigung für<br />
die Bewohnerschaft ausgeht. Dabei ist stets auch die Verhältnismäßigkeit<br />
der Maßnahmen zu berücksichtigen. Zur Abklärung des<br />
Umfangs erforderlicher Maßnahmen kann es sinnvoll sein, auch<br />
die Schimmelpilzkonzentration in der Luft und im sedimentierten<br />
Staub des Wohnbereichs zu bestimmen. Für die Bewertung der<br />
Ergebnisse können Referenzwerte aus dem Schimmelpilz-<strong>Leitfaden</strong><br />
des Umweltbundesamtes herangezogen werden (siehe Anhang,<br />
Abschn. 8.2.7).<br />
5.2.7.3.3 Sanierung von Schimmelpilzbefall<br />
Welche Maßnahmen zur Sanierung eines mikrobiell kontaminierten<br />
Fußbodens zu treffen sind, kann nur im Einzelfall beurteilt<br />
werden. Bei einem großflächigen Befall der Dämmschicht in<br />
einem Wohnraum sind Beeinträchtigungen der Bewohnerschaft<br />
wie z. B. Gerüche und stoffliche Expositionen durch Desinfektion,<br />
Geruchsneutralisation und dauerelastische Versiegelung von Fugen<br />
nicht zu verhindern. In diesen Fällen kann ein Austausch von Teilen<br />
oder des gesamten Fußbodens erforderlich sein.<br />
Bei mikrobiellen Kontaminationen im Bereich der Fußbodenkonstruktion<br />
handelt es sich vielfach um Schäden, die nach den Kriterien<br />
des Schimmelpilz-<strong>Leitfaden</strong>s in die Kategorie III einzustufen<br />
sind. Die Arbeiten an diesem kontaminierten Bauteil sollten von<br />
Fachunternehmen und Personen mit entsprechender Sachkunde<br />
durchgeführt werden. Durch eine räumliche Trennung des Sanierungsbereiches<br />
ist sicherzustellen, dass kein schimmelpilzhaltiger<br />
Baustaub in angrenzende Wohnbereiche eindringt. Die Arbeiten<br />
sind unter Berücksichtigung arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen<br />
(BioStoffV, TRBA 400, TRGS 540, TRGS 907) durchzuführen.<br />
Regelwerke/<strong>Leitfaden</strong>:<br />
Umweltbundesamt (Hrsg.): <strong>Leitfaden</strong> zur Vorbeugung, Untersuchung, Bewertung<br />
und Sanierung von Schimmelpilzwachstum in Innenräumen. Berlin 2002<br />
http://www.umweltbundesamt.org/fpdf-l/2199.pdf<br />
Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg (Hrsg.): Handlungsempfehlung für<br />
die Sanierung von mit Schimmelpilzen befallenen Innenräumen. Stuttgart, 2004<br />
BioStoffV: Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten<br />
mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung). BGBl. I 1999, S. 50<br />
TRBA 400: Technische Regeln für biologische Arbeitsstoffe: Handlungsanleitung<br />
zur Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen.<br />
BArbBl. Nr. 4 (2002), S. 122 http://www.baua.de/prax/abas/trba400.htm<br />
TRBA 500: Technische Regeln für biologische Arbeitsstoffe: Allgemeine Hygienemaßnahmen:<br />
Mindestanforderungen. BArbBl. Nr. 6 (1999), S. 77<br />
http://www.baua.de/prax/ abas/trba500.htm<br />
TRGS 540: Technische Regeln für Gefahrstoffe: Sensibilisierende Stoffe. BArbBl.<br />
Nr. 2 (2000), S. 73<br />
TRGS 907: Technische Regeln für Gefahrstoffe: Verzeichnis sensibilisierender<br />
Stoffe. BArbBl. Nr. 2 (2000), S. 90<br />
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