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Leitfaden Gesundheitsbewußt modernisieren - Siegwart, Michael

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Vorgehensweise<br />

Auch wenn Teile des asbesthaltigen Steinholzestrichs formal als festgebunden<br />

zu bezeichnen wären (Dichte von mehr als 1.000 kg/m 3 ) ist das Material<br />

insgesamt doch als schwachgebundenes Asbestprodukt eingestuft und fällt<br />

damit in den Geltungsbereich der Asbest-Richtlinie.<br />

Regelwerke<br />

Technische Regel für Gefahrstoffe<br />

(TRGS) 519, Asbest – Abbruch-, Sanierungs-<br />

und Instandhaltungsarbeiten<br />

http://www.baua.de/prax/ags/<br />

trgs519d.htm<br />

Merkblatt der Länderarbeitsgemeinschaft<br />

Abfall (LAGA-Merkblatt), Mitteilung<br />

23, Erich Schmidt Verlag<br />

http://www.katumwelt.de/icheck/<br />

dokumente/laga_asbest.htm<br />

Von einem intakten Steinholzestrich geht i. A. keine Gefahr aus. Beschädigungen,<br />

wie z. B. Bohrungen, müssen aber vermieden werden. Der Ausbau<br />

von asbesthaltigem Steinholzestrich darf nur von Fachunternehmen (Sachkundenachweis<br />

nach Technischer Regel für Gefahrstoffe 519) ausgeführt<br />

werden und erfordert umfangreiche Schutzmaßnahmen. Nach Abschluss solcher<br />

Arbeiten und bevor die Räume wieder genutzt werden, muss eine Raumluftmessung<br />

auf Asbestfasern erfolgen („Freigabemessung“).<br />

Asbesthaltiger Steinholz-Estrich ist als besonders überwachungsbedürftiger<br />

Abfall (Sonderabfall) mit Abfallschlüssel 17 06 05 und der Abfallbezeichnung<br />

„asbesthaltige Baustoffe“ zu entsorgen.<br />

Detaillierte Angaben zum Umgang mit schwachgebundenen Asbestprodukten<br />

siehe Anhang, Abschn. 8.2.1.<br />

5.2.7.2 PAK-haltige Estriche (Teerasphaltestriche) und Fußbodenplatten<br />

Bis etwa Mitte der 1960er Jahre wurden Teerasphaltestriche verwendet.<br />

Danach wurde auf Bitumenasphaltestriche umgestellt. Eine genaue zeitliche<br />

Datierung reiner Bitumenprodukte ohne schädliche PAK-Gehalte ist nicht<br />

möglich. Sicherheitshalber sollten daher auch Asphaltestriche, die keinen<br />

Teergeruch aufweisen, analysiert werden.<br />

Bild 5.2.7.2: Teerasphaltestrich während des Ausbaus<br />

Weitere Anwendungen von PAK-haltigen Teerprodukten waren z. B. Asphalt-Fußbodenplatten<br />

mit Steinkohlenteer-Weichpech als Bindemittel.<br />

Diese wurden auch als Steinkohlenteer-Pechplatten bezeichnet. Sie enthalten<br />

etwa 10 % Steinkohlenteer-Weichpech bzw. Bitumen als Bindemittel, der<br />

Rest sind mineralische Stoffe. Asphalt-Fußbodenplatten wurden in Wohnhäusern<br />

nur sehr selten verwendet.<br />

Hinsichtlich der Gefährdungsbeurteilung und der Vorgehensweise bei Minderungs-<br />

bzw. Sanierungsmaßnahmen wird auf den Abschnitt 5.3.1.1, PAKhaltige<br />

Parkettklebstoffe, verwiesen.<br />

Die genannten PAK-haltigen Abfälle sind als besonders überwachungsbedürftiger<br />

Abfall („Sonderabfall“) mit Abfallschlüssel 17 01 06 und der Abfallbezeichnung<br />

„Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegel,<br />

Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten“, zu entsorgen.<br />

Bild 5.2.7.3-1: Schäden am Parkett als Hinweis auf Feuchteeinträge in die Fußbodenkonstruktion<br />

im Bereich einer Türschwelle; Ursache: fehlender Nässeschutz und Wasserablauf<br />

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