Leitfaden Gesundheitsbewußt modernisieren - Siegwart, Michael
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Vorgehensweise<br />
Auch wenn Teile des asbesthaltigen Steinholzestrichs formal als festgebunden<br />
zu bezeichnen wären (Dichte von mehr als 1.000 kg/m 3 ) ist das Material<br />
insgesamt doch als schwachgebundenes Asbestprodukt eingestuft und fällt<br />
damit in den Geltungsbereich der Asbest-Richtlinie.<br />
Regelwerke<br />
Technische Regel für Gefahrstoffe<br />
(TRGS) 519, Asbest – Abbruch-, Sanierungs-<br />
und Instandhaltungsarbeiten<br />
http://www.baua.de/prax/ags/<br />
trgs519d.htm<br />
Merkblatt der Länderarbeitsgemeinschaft<br />
Abfall (LAGA-Merkblatt), Mitteilung<br />
23, Erich Schmidt Verlag<br />
http://www.katumwelt.de/icheck/<br />
dokumente/laga_asbest.htm<br />
Von einem intakten Steinholzestrich geht i. A. keine Gefahr aus. Beschädigungen,<br />
wie z. B. Bohrungen, müssen aber vermieden werden. Der Ausbau<br />
von asbesthaltigem Steinholzestrich darf nur von Fachunternehmen (Sachkundenachweis<br />
nach Technischer Regel für Gefahrstoffe 519) ausgeführt<br />
werden und erfordert umfangreiche Schutzmaßnahmen. Nach Abschluss solcher<br />
Arbeiten und bevor die Räume wieder genutzt werden, muss eine Raumluftmessung<br />
auf Asbestfasern erfolgen („Freigabemessung“).<br />
Asbesthaltiger Steinholz-Estrich ist als besonders überwachungsbedürftiger<br />
Abfall (Sonderabfall) mit Abfallschlüssel 17 06 05 und der Abfallbezeichnung<br />
„asbesthaltige Baustoffe“ zu entsorgen.<br />
Detaillierte Angaben zum Umgang mit schwachgebundenen Asbestprodukten<br />
siehe Anhang, Abschn. 8.2.1.<br />
5.2.7.2 PAK-haltige Estriche (Teerasphaltestriche) und Fußbodenplatten<br />
Bis etwa Mitte der 1960er Jahre wurden Teerasphaltestriche verwendet.<br />
Danach wurde auf Bitumenasphaltestriche umgestellt. Eine genaue zeitliche<br />
Datierung reiner Bitumenprodukte ohne schädliche PAK-Gehalte ist nicht<br />
möglich. Sicherheitshalber sollten daher auch Asphaltestriche, die keinen<br />
Teergeruch aufweisen, analysiert werden.<br />
Bild 5.2.7.2: Teerasphaltestrich während des Ausbaus<br />
Weitere Anwendungen von PAK-haltigen Teerprodukten waren z. B. Asphalt-Fußbodenplatten<br />
mit Steinkohlenteer-Weichpech als Bindemittel.<br />
Diese wurden auch als Steinkohlenteer-Pechplatten bezeichnet. Sie enthalten<br />
etwa 10 % Steinkohlenteer-Weichpech bzw. Bitumen als Bindemittel, der<br />
Rest sind mineralische Stoffe. Asphalt-Fußbodenplatten wurden in Wohnhäusern<br />
nur sehr selten verwendet.<br />
Hinsichtlich der Gefährdungsbeurteilung und der Vorgehensweise bei Minderungs-<br />
bzw. Sanierungsmaßnahmen wird auf den Abschnitt 5.3.1.1, PAKhaltige<br />
Parkettklebstoffe, verwiesen.<br />
Die genannten PAK-haltigen Abfälle sind als besonders überwachungsbedürftiger<br />
Abfall („Sonderabfall“) mit Abfallschlüssel 17 01 06 und der Abfallbezeichnung<br />
„Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegel,<br />
Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten“, zu entsorgen.<br />
Bild 5.2.7.3-1: Schäden am Parkett als Hinweis auf Feuchteeinträge in die Fußbodenkonstruktion<br />
im Bereich einer Türschwelle; Ursache: fehlender Nässeschutz und Wasserablauf<br />
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