Leitfaden Gesundheitsbewußt modernisieren - Siegwart, Michael
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Brandschutztüren trennen unterschiedliche Brandabschnitte, wie dies im ausgedehnten, mehrgeschossigen<br />
Wohnungsbau notwendig sein kann. Daneben benötigt man Brandschutztüren zur<br />
Abtrennung von Heizräumen. Brandschutztüren aus den 1960er bis 1970er Jahren können asbesthaltige<br />
Materialien enthalten.<br />
5.2.6.1 Asbesthaltige Brandschutztüren<br />
Ältere Brandschutztüren (Feuerschutztüren) können asbesthaltige Materialien enthalten. Dabei<br />
handelt es sich vorwiegend um schwachgebundene Asbestprodukte wie Leichtbauplatten<br />
(„Promabest“), Pappen und Schnüre. Zulässig war diese Verwendung bis einschließlich 1981 –<br />
produziert und eingebaut wurden asbesthaltige Brandschutztüren noch bis 1991. Informationen<br />
zur Asbesthaltigkeit einer Brandschutztür können eventuell beim Hersteller erfragt werden, unter<br />
Nennung der z. B. seitlich in der Nähe des Scharniers eingestanzten Angaben. Möglicherweise<br />
sind auch im Schlossbereich grauweiße Materialien sichtbar, die einer Analyse unterzogen werden<br />
können. Ansonsten ist eine zuverlässige Prüfung der Türen zerstörungsfrei nicht möglich.<br />
Brandschutztüren mit schwachgebundenen Asbestprodukten fallen in den Geltungsbereich der<br />
Asbest-Richtlinie. Gemäß Nr. 3.2 der Asbest-Richtlinie zur Dringlichkeit einer Sanierung lassen<br />
sich die in den Stahltüren enthaltenen Asbestprodukte jedoch nicht mit Hilfe des Formblattes<br />
nach Anhang 1 beurteilen (siehe auch Abschn. 8.2.1). Vielmehr sind „asbesthaltige Brandschutztüren,<br />
bei denen die Asbestprodukte vom Blechkörper – mit Ausnahme notwendiger Öffnungen<br />
zum Öffnen und Schließen – dicht eingeschlossen sind, in Dringlichkeitsstufe III“ einzustufen.<br />
Eine Verpflichtung zur Sanierung bzw. zum Ausbau solcher Türen besteht somit nicht.<br />
Die Entsorgung asbesthaltiger Brandschutztüren erfolgt nach Abfallschlüssel 16 02 04 und der<br />
Abfallbezeichnung „gebrauchte Geräte, die freies Asbest enthalten“.<br />
Regelwerke<br />
Technische Regel für Gefahrstoffe<br />
(TRGS) 519, Asbest – Abbruch-, Sanierungs-<br />
und Instandhaltungsarbeiten<br />
http://www.baua.de/prax/ags/<br />
trgs519d.htm<br />
Merkblatt der Länderarbeitsgemeinschaft<br />
Abfall (LAGA-Merkblatt), Mitteilung<br />
23, Erich Schmidt Verlag<br />
http://www.katumwelt.de/icheck/<br />
dokumente/laga_asbest.htm<br />
5.2.6.2 Spanplatten – Formaldehyd und Chlornaphthaline<br />
Seit dem Aufkommen der Spanplatten in den 1950er Jahren<br />
wird Formaldehyd (siehe auch Abschn. 8.2.5) als<br />
Bestandteil von synthetischen Leimen (Bindemittel) für<br />
Holzwerkstoffe eingesetzt. Holzwerkstoffe sind neben<br />
den Spanplatten insbesondere Tischlerplatten, Sperrholzplatten,<br />
OSB- und MDF-Platten. Sie werden aus Holzspänen,<br />
-streifen oder -fasern unter Zugabe von Leim<br />
durch Verpressen hergestellt. Holzwerkstoffplatten werden<br />
für vielfältige Zwecke im Innenausbau und für<br />
Möbel verwendet. Beispiele für den Einsatz von Holzwerkstoffen<br />
im Baubereich sind Wände (außen und<br />
innen), Decken, Zwischendecken, Fußböden (Fertigparkett),<br />
Fußleisten, Türblätter, Türzargen, Treppenstufen<br />
und Paneele („Holz“-Verkleidungen).<br />
5.2.6.2.1 Abgabe von Formaldehyd aus Spanplatten<br />
– Grenzwerte<br />
In den 1960er und 1970er Jahren war die Verwendung<br />
von Formaldehyd für Holzwerkstoff-Leime nicht reglementiert.<br />
Die damals vorwiegend im Innenausbau und<br />
für Möbel eingesetzten Spanplatten (V-20-Platten, siehe<br />
Kasten Abschn. 5.2.6.2.2) enthielten Leime mit einer<br />
ausgeprägten Neigung, bereits unter dem Einfluss normaler<br />
Raumlufttemperatur und -feuchte erhebliche Mengen<br />
Formaldehyd freizusetzen.<br />
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