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Leitfaden Gesundheitsbewußt modernisieren - Siegwart, Michael

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Beispielrechnung zum „Verhältnis<br />

behandelte Fläche zu Raumvolumen“<br />

Die Holzdecke eines Raumes ist mit<br />

einem PCP-haltigen Holzschutzmittel<br />

behandelt. Die Abmessungen des<br />

Raumes betragen Länge 5 m, Breite<br />

4 m und Höhe 2,5 m = 50 m 3 . Für die<br />

behandelte Holzdecke ergibt sich ein<br />

Wert von 5 m x 4 m = 20 m 2 . Das Verhältnis<br />

behandelte Fläche zu Raumvolumen<br />

ergibt sich somit zu 20 m 2 /50<br />

m 3 = 0,4 m 2 /m 3 und überschreitet den<br />

in der Richtlinie genannten Wert von<br />

0,2 m 2 /m 3 .<br />

Bei der Materialanalyse gilt eine PCP-Konzentration in der Oberfläche des Holzes größer 50 mg<br />

PCP/kg Holz als relevant, allerdings auch nur dann, wenn die behandelte Fläche eine bestimmte<br />

Mindestgröße aufweist. So wird – bei ähnlichen PCP-Konzentrationen in der Holzoberfläche –<br />

die zu erwartende PCP-Raumluftkonzentration durch einen einzelnen behandelten Balken deutlich<br />

geringer sein, als wenn die gesamte Holzdecke des Raumes mit einem Holzschutzmittel<br />

gestrichen wurde. Gemäß PCP-Richtlinie gilt: Es sind erhöhte PCP-Konzentrationen zu erwarten,<br />

wenn die mit der Raumluft in Kontakt befindliche behandelte Holzfläche zum Raumvolumen<br />

in einem Verhältnis größer als 0,2 m 2 /m 3 steht.<br />

Sind die beschriebenen Voraussetzungen zum PCP-Gehalt in der Holzoberfläche und zur Größe<br />

der behandelten Fläche erfüllt, sollen im nächsten Schritt Raumluftmessungen durchgeführt werden,<br />

in deren Ergebnis sich gemäß Ablaufschema eine Sanierungsnotwendigkeit ergeben kann.<br />

In Streitfällen, etwa zwischen Mietpartei und Vermieter/Vermieterin, ist eine genaue Beachtung<br />

der PCP-Richtlinie und damit auch des Ablaufschemas zur Ermittlung der Sanierungsnotwendigkeit<br />

wichtig. Befinden sich die behandelten Holzbauteile jedoch im Eigentum des Wohnungsnutzenden,<br />

kann die recht aufwendige Vorgehensweise verkürzt werden, was Zeit und Analysekosten<br />

erspart. Dazu wird die Holzoberfläche analysiert und bei Bestätigung des Verdachts<br />

eine Raumluftmessung durchgeführt.<br />

Bewertung der Anwendung PCP-haltiger Holzschutzmittel im Hinblick auf<br />

Gesundheitsgefährdungen gemäß PCP-Richtlinie<br />

a) In Aufenthaltsräumen ist von einer möglichen gesundheitlichen Gefährdung auszugehen, wenn<br />

die im Jahresmittel zu erwartende Raumluftkonzentration über 1 µg PCP/m 3 Luft liegt.<br />

b) Bei Wohnungen oder bei anderen Räumen, in denen sich Personen über einen längeren Zeitraum<br />

regelmäßig mehr als acht Stunden am Tag aufhalten und in denen nutzungsbedingt auch Expositionen<br />

über Staub und Lebensmittel etc. zu erwarten sind, wie z. B. in Kindertagesstätten oder<br />

Heimen, ist jedoch eine gesundheitliche Gefährdung schon dann möglich, wenn die im Jahresmittel<br />

zu erwartende Raumluftkonzentration unter 1 µg PCP/m 3 Luft, aber über 0,1 µg PCP/m 3<br />

Luft liegt und gleichzeitig im Blut eine PCP-Belastung von mehr als 70 µg PCP/l (Serum) oder im<br />

Urin eine PCP-Belastung von mehr als 40 µg PCP/l vorliegt.<br />

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