Leitfaden Gesundheitsbewußt modernisieren - Siegwart, Michael
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Bild 5.4.3.1-2: Asbestzement-Zuluftkanal<br />
Regelwerke<br />
Bild 5.4.3.1-1: Asbestzement-Zuluftkanal<br />
Technische Regel für Gefahrstoffe<br />
(TRGS) 519, Asbest – Abbruch-, Sanierungs-<br />
und Instandhaltungsarbeiten<br />
http://www.baua.de/prax/ags/<br />
trgs519d.htm<br />
Merkblatt der Länderarbeitsgemeinschaft<br />
Abfall (LAGA-Merkblatt), Mitteilung<br />
23, Erich Schmidt Verlag<br />
http://www.katumwelt.de/icheck/<br />
dokumente/laga_asbest.htm<br />
Allgemeine Hinweise für Arbeiten an Asbestprodukten finden sich im Anhang,<br />
Abschnitt 8.2.1. Grundsätzlich ist für die Instandhaltung und den Ausbau von Asbestzement-Produkten<br />
die Technische Regel für Gefahrstoffe 519 zu beachten. Abschnitt<br />
16 der TRGS 519 beschreibt die „Speziellen Regelungen für Instandhaltungsarbeiten<br />
an Asbestzement Produkten“, Abschn. 15 die „Speziellen Regelungen für Abbrucharbeiten<br />
an Asbestzement-Produkten“.<br />
Auch beim zerstörungsfreien Ausbau von AZ-Kanälen muss mit der Freisetzung von<br />
Asbestfasern gerechnet werden, z. B. beim Lösen von Steckverbindungen oder dem<br />
Herausziehen aus Wanddurchführungen. Der Ausbau von AZ-Lüftungskanälen sollte<br />
daher durch ein Fachunternehmen mit Sachkundenachweis nach TRGS 519 erfolgen.<br />
Hierfür muss kein auf Asbest spezialisiertes Sanierungsunternehmen beauftragt werden.<br />
Auch viele Handwerksunternehmen (z. B. aus den Bereichen Heizung, Lüftung,<br />
Sanitär oder Dachdeckerbetriebe) verfügen über den Sachkundenachweis und damit<br />
über geschultes Personal und die notwendigen Gerätschaften (Adressen bei der Handwerkskammer).<br />
Der Ausbau von AZ-Lüftungskanälen in Eigenregie ist zwar nicht grundsätzlich verboten,<br />
kommt aber nur dann in Betracht, wenn z. B. im Heizungskeller ein kurzes<br />
Kanalstück zerstörungsfrei ausgebaut werden kann. Die Regelungen der TRGS 519<br />
sind in jedem Fall zu beachten. Eventuelle Verschraubungen müssen vorsichtig unter<br />
gleichzeitigem Besprühen mit Wasser (Blumenspritze) oder mit Haarlack gelöst werden,<br />
um ein Freiwerden von Asbestfasern zu vermeiden. Unmittelbar nach dem Ausbau<br />
wird das Bauteil mit einer reißfesten Kunststofffolie eingeschlagen und luftdicht verklebt.<br />
Hinweise zur Entsorgung geben die örtlichen Umweltämter. Das Material ist als<br />
besonders überwachungsbedürftiger Abfall („Sonderabfall“) mit Abfallschlüssel 17 06 05<br />
und der Abfallbezeichnung „asbesthaltige Baustoffe“ zu entsorgen.<br />
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