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Leitfaden Gesundheitsbewußt modernisieren - Siegwart, Michael

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Bild 5.4.3.1-2: Asbestzement-Zuluftkanal<br />

Regelwerke<br />

Bild 5.4.3.1-1: Asbestzement-Zuluftkanal<br />

Technische Regel für Gefahrstoffe<br />

(TRGS) 519, Asbest – Abbruch-, Sanierungs-<br />

und Instandhaltungsarbeiten<br />

http://www.baua.de/prax/ags/<br />

trgs519d.htm<br />

Merkblatt der Länderarbeitsgemeinschaft<br />

Abfall (LAGA-Merkblatt), Mitteilung<br />

23, Erich Schmidt Verlag<br />

http://www.katumwelt.de/icheck/<br />

dokumente/laga_asbest.htm<br />

Allgemeine Hinweise für Arbeiten an Asbestprodukten finden sich im Anhang,<br />

Abschnitt 8.2.1. Grundsätzlich ist für die Instandhaltung und den Ausbau von Asbestzement-Produkten<br />

die Technische Regel für Gefahrstoffe 519 zu beachten. Abschnitt<br />

16 der TRGS 519 beschreibt die „Speziellen Regelungen für Instandhaltungsarbeiten<br />

an Asbestzement Produkten“, Abschn. 15 die „Speziellen Regelungen für Abbrucharbeiten<br />

an Asbestzement-Produkten“.<br />

Auch beim zerstörungsfreien Ausbau von AZ-Kanälen muss mit der Freisetzung von<br />

Asbestfasern gerechnet werden, z. B. beim Lösen von Steckverbindungen oder dem<br />

Herausziehen aus Wanddurchführungen. Der Ausbau von AZ-Lüftungskanälen sollte<br />

daher durch ein Fachunternehmen mit Sachkundenachweis nach TRGS 519 erfolgen.<br />

Hierfür muss kein auf Asbest spezialisiertes Sanierungsunternehmen beauftragt werden.<br />

Auch viele Handwerksunternehmen (z. B. aus den Bereichen Heizung, Lüftung,<br />

Sanitär oder Dachdeckerbetriebe) verfügen über den Sachkundenachweis und damit<br />

über geschultes Personal und die notwendigen Gerätschaften (Adressen bei der Handwerkskammer).<br />

Der Ausbau von AZ-Lüftungskanälen in Eigenregie ist zwar nicht grundsätzlich verboten,<br />

kommt aber nur dann in Betracht, wenn z. B. im Heizungskeller ein kurzes<br />

Kanalstück zerstörungsfrei ausgebaut werden kann. Die Regelungen der TRGS 519<br />

sind in jedem Fall zu beachten. Eventuelle Verschraubungen müssen vorsichtig unter<br />

gleichzeitigem Besprühen mit Wasser (Blumenspritze) oder mit Haarlack gelöst werden,<br />

um ein Freiwerden von Asbestfasern zu vermeiden. Unmittelbar nach dem Ausbau<br />

wird das Bauteil mit einer reißfesten Kunststofffolie eingeschlagen und luftdicht verklebt.<br />

Hinweise zur Entsorgung geben die örtlichen Umweltämter. Das Material ist als<br />

besonders überwachungsbedürftiger Abfall („Sonderabfall“) mit Abfallschlüssel 17 06 05<br />

und der Abfallbezeichnung „asbesthaltige Baustoffe“ zu entsorgen.<br />

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