Leitfaden Gesundheitsbewußt modernisieren - Siegwart, Michael
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5.3.2.1.3 Minderungsmaßnahmen<br />
Bereits mit einfachen Maßnahmen kann eine PCP-Belastung der<br />
Raumluft vermindert werden, z. B.<br />
täglich mehrmaliges Lüften über weit geöffnete Fenster<br />
(Stoßlüftung),<br />
wiederholtes feuchtes Reinigen aller harten Oberflächen (z. B.<br />
Holzbauteile, Fußböden, Möbel, Hausrat) mit 0,5%iger<br />
Sodalösung, der etwas Spülmittel zugesetzt ist,<br />
Waschen bzw. Reinigen von Textilien (z. B. Kleidung, Vorhänge,<br />
Teppiche).<br />
Vor der Verwendung von Putz- und Reinigungsmitteln ist im Einzelfall<br />
die Materialverträglichkeit zu prüfen.<br />
5.3.2.1.4 Sanierung – Grundsätze<br />
Eine Sanierung PCP-belasteter Räume hat zum Ziel, die Raumluftbelastung<br />
durch PCP-haltige Bauteile dauerhaft zu senken und<br />
gegebenenfalls eine PCP-Aufnahme über direkten Hautkontakt<br />
auszuschließen. Beim Ausbau belasteter Hölzer müssen Schutzmaßnahmen<br />
beachtet werden, um eine Gefährdung der mit den<br />
Arbeiten beschäftigten Personen, unbeteiligter Dritter und der<br />
Umwelt auszuschließen.<br />
Privatpersonen sind zwar bei Eigenarbeit von der Pflicht zur<br />
Anzeige der Arbeiten beim Staatlichen Amt für Arbeitsschutz<br />
(StAfA) sowie einer Betriebsanweisung/Unterweisung befreit<br />
(s. u.), allerdings müssen sie die Arbeiten ebenso sorgfältig unter<br />
Schutzvorkehrungen und unter Beachtung des Gefahrstoffrechts<br />
durchführen wie ein Gewerbetrieb. Können die Hölzer beschädigungsfrei<br />
ausgebaut werden und ist mit einer Staubfreisetzung<br />
nicht zu rechnen, können Arbeiten geringeren Umfangs grundsätzlich<br />
auch in Eigenregie durchgeführt werden. Zu beachten ist<br />
jedoch, dass hinter Verkleidungen erhebliche Mengen an PCPbelastetem<br />
Staub vorhanden sein können.<br />
Umfangreichere Arbeiten sollten aber nur durch ein qualifiziertes<br />
Unternehmen erfolgen, das mit den bei den Arbeiten auftretenden<br />
Gefahren und den erforderlichen Schutzmaßnahmen vertraut ist<br />
und über die erforderlichen Geräte und Ausrüstungen verfügt.<br />
Einen formalen Sachkundenachweis wie z. B. für Asbest-Arbeiten<br />
gibt es für den Umgang mit PCP nicht. Bevor ein Unternehmen mit<br />
dem Ausbau belasteter Hölzer beauftragt wird, sollte die Thematik<br />
unter Berücksichtigung der PCP-Richtlinie und der zu treffenden<br />
Schutzmaßnahmen ausführlich erörtert werden.<br />
Für Arbeiten an PCP-behandelten Hölzern gilt:<br />
Anzeige der Arbeiten beim Staatlichen Amt für Arbeitsschutz (StAfA),<br />
Erstellung einer Betriebsanweisung,<br />
Unterweisung der Beschäftigten auf Grundlage der Betriebsanweisung,<br />
Jugendliche dürfen keine Arbeiten an behandelten Hölzern ausführen,<br />
Unbefugte müssen sich von der Arbeitsstelle fern halten.<br />
Bei staubenden Arbeiten ist geeignete Schutzkleidung zu tragen: Schutzanzug (CE-Zeichen,<br />
Einmalanzug Typ 5 – Partikeldichte Kleidung), P2- oder P3-Schutzmaske nach DIN/EN,<br />
Handschuhe.<br />
Die Arbeitsstelle bzw. Umgebung ist mit reißfesten Folien abzudecken.<br />
Die Arbeiten sind möglichst staubarm durchzuführen.<br />
Entstehender Staub muss möglichst an der Entstehungsstelle mit einem zugelassenen Sauger<br />
(Verwendungskategorie C bzw. K1-Sauger) aufgenommen werden (Fachfirmen).<br />
Der Arbeitsbereich muss nach Beendigung der Arbeiten sorgfältig gereinigt werden.<br />
Behandelte Hölzer sind in verschließbare Behälter (Container) zu geben.<br />
Kontaminierte Abfälle sind separat als gefährliche Abfälle (Sonderabfall) zu entsorgen. Eine<br />
Vermischung mit anderen Abfällen ist nicht zulässig.<br />
Die Annahmebedingungen des örtlichen Abfallbeseitigers sind zu beachten.<br />
Bei umfangreichem Verbau belasteter Hölzer bzw. bei hohen Raumluftkonzentrationen muss vor<br />
Beginn einer Sanierung geprüft werden, ob auch sekundärbelastete Materialien (Bauteile, Gegenstände)<br />
in die Sanierung mit einbezogen werden müssen. Denn großflächige Sekundärquellen<br />
können – selbst nach vollständigem Entfernen der Primärquellen – PCP-Raumluftkonzentrationen<br />
aufrechterhalten. Dieser Punkt sollte mit einem Sachverständigen erörtert werden.<br />
PCP-belastete Materialien, die nach der Sanierung im Gebäude verbleiben, sind im Hinblick auf<br />
eventuelle spätere Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen und die sachgerechte Entsorgung zu<br />
dokumentieren.<br />
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