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Leitfaden Gesundheitsbewußt modernisieren - Siegwart, Michael

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5.3.2.1.3 Minderungsmaßnahmen<br />

Bereits mit einfachen Maßnahmen kann eine PCP-Belastung der<br />

Raumluft vermindert werden, z. B.<br />

täglich mehrmaliges Lüften über weit geöffnete Fenster<br />

(Stoßlüftung),<br />

wiederholtes feuchtes Reinigen aller harten Oberflächen (z. B.<br />

Holzbauteile, Fußböden, Möbel, Hausrat) mit 0,5%iger<br />

Sodalösung, der etwas Spülmittel zugesetzt ist,<br />

Waschen bzw. Reinigen von Textilien (z. B. Kleidung, Vorhänge,<br />

Teppiche).<br />

Vor der Verwendung von Putz- und Reinigungsmitteln ist im Einzelfall<br />

die Materialverträglichkeit zu prüfen.<br />

5.3.2.1.4 Sanierung – Grundsätze<br />

Eine Sanierung PCP-belasteter Räume hat zum Ziel, die Raumluftbelastung<br />

durch PCP-haltige Bauteile dauerhaft zu senken und<br />

gegebenenfalls eine PCP-Aufnahme über direkten Hautkontakt<br />

auszuschließen. Beim Ausbau belasteter Hölzer müssen Schutzmaßnahmen<br />

beachtet werden, um eine Gefährdung der mit den<br />

Arbeiten beschäftigten Personen, unbeteiligter Dritter und der<br />

Umwelt auszuschließen.<br />

Privatpersonen sind zwar bei Eigenarbeit von der Pflicht zur<br />

Anzeige der Arbeiten beim Staatlichen Amt für Arbeitsschutz<br />

(StAfA) sowie einer Betriebsanweisung/Unterweisung befreit<br />

(s. u.), allerdings müssen sie die Arbeiten ebenso sorgfältig unter<br />

Schutzvorkehrungen und unter Beachtung des Gefahrstoffrechts<br />

durchführen wie ein Gewerbetrieb. Können die Hölzer beschädigungsfrei<br />

ausgebaut werden und ist mit einer Staubfreisetzung<br />

nicht zu rechnen, können Arbeiten geringeren Umfangs grundsätzlich<br />

auch in Eigenregie durchgeführt werden. Zu beachten ist<br />

jedoch, dass hinter Verkleidungen erhebliche Mengen an PCPbelastetem<br />

Staub vorhanden sein können.<br />

Umfangreichere Arbeiten sollten aber nur durch ein qualifiziertes<br />

Unternehmen erfolgen, das mit den bei den Arbeiten auftretenden<br />

Gefahren und den erforderlichen Schutzmaßnahmen vertraut ist<br />

und über die erforderlichen Geräte und Ausrüstungen verfügt.<br />

Einen formalen Sachkundenachweis wie z. B. für Asbest-Arbeiten<br />

gibt es für den Umgang mit PCP nicht. Bevor ein Unternehmen mit<br />

dem Ausbau belasteter Hölzer beauftragt wird, sollte die Thematik<br />

unter Berücksichtigung der PCP-Richtlinie und der zu treffenden<br />

Schutzmaßnahmen ausführlich erörtert werden.<br />

Für Arbeiten an PCP-behandelten Hölzern gilt:<br />

Anzeige der Arbeiten beim Staatlichen Amt für Arbeitsschutz (StAfA),<br />

Erstellung einer Betriebsanweisung,<br />

Unterweisung der Beschäftigten auf Grundlage der Betriebsanweisung,<br />

Jugendliche dürfen keine Arbeiten an behandelten Hölzern ausführen,<br />

Unbefugte müssen sich von der Arbeitsstelle fern halten.<br />

Bei staubenden Arbeiten ist geeignete Schutzkleidung zu tragen: Schutzanzug (CE-Zeichen,<br />

Einmalanzug Typ 5 – Partikeldichte Kleidung), P2- oder P3-Schutzmaske nach DIN/EN,<br />

Handschuhe.<br />

Die Arbeitsstelle bzw. Umgebung ist mit reißfesten Folien abzudecken.<br />

Die Arbeiten sind möglichst staubarm durchzuführen.<br />

Entstehender Staub muss möglichst an der Entstehungsstelle mit einem zugelassenen Sauger<br />

(Verwendungskategorie C bzw. K1-Sauger) aufgenommen werden (Fachfirmen).<br />

Der Arbeitsbereich muss nach Beendigung der Arbeiten sorgfältig gereinigt werden.<br />

Behandelte Hölzer sind in verschließbare Behälter (Container) zu geben.<br />

Kontaminierte Abfälle sind separat als gefährliche Abfälle (Sonderabfall) zu entsorgen. Eine<br />

Vermischung mit anderen Abfällen ist nicht zulässig.<br />

Die Annahmebedingungen des örtlichen Abfallbeseitigers sind zu beachten.<br />

Bei umfangreichem Verbau belasteter Hölzer bzw. bei hohen Raumluftkonzentrationen muss vor<br />

Beginn einer Sanierung geprüft werden, ob auch sekundärbelastete Materialien (Bauteile, Gegenstände)<br />

in die Sanierung mit einbezogen werden müssen. Denn großflächige Sekundärquellen<br />

können – selbst nach vollständigem Entfernen der Primärquellen – PCP-Raumluftkonzentrationen<br />

aufrechterhalten. Dieser Punkt sollte mit einem Sachverständigen erörtert werden.<br />

PCP-belastete Materialien, die nach der Sanierung im Gebäude verbleiben, sind im Hinblick auf<br />

eventuelle spätere Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen und die sachgerechte Entsorgung zu<br />

dokumentieren.<br />

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