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Leitfaden Gesundheitsbewußt modernisieren - Siegwart, Michael

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8.2.1.3 Schwachgebundene und festgebundene<br />

Asbestprodukte<br />

8.2 Beschreibung der Schadstoffe<br />

8.2.1 Asbest<br />

8.2.1.1 Stoffbeschreibung<br />

Asbest ist ein faseriges Erdgestein, das wegen seiner<br />

positiven technischen Eigenschaften in der Vergangenheit<br />

vielfältig eingesetzt wurde, insbesondere auch im<br />

Baubereich. Hochkonzentriert (bis 100 %) wurde Asbest<br />

für Aufgaben des Brand-, Wärme- und Schallschutzes<br />

verwendet, wenn keine nennenswerten statischen Anforderungen<br />

gestellt wurden. In niedrigeren Konzentrationen<br />

bis ca. 15 % wurden Asbestfasern eingesetzt, um<br />

Materialien zu verfestigen, das Bruch- und Biegeverhalten<br />

zu verbessern (z. B. bei Asbestzement) oder um die<br />

Elastizität zu erhöhen (z. B. bei Klebern und Dichtungen).<br />

Asbesthaltige Bauprodukte wurden hauptsächlich<br />

in den 1960er und 1970er Jahren verwendet. Seit 1993<br />

besteht in Deutschland ein allgemeines, zum Schutz der<br />

Gesundheit und der Umwelt erlassenes Asbestverbot, das<br />

in der Gefahrstoffverordnung verankert ist. Die Gefährdungsbeurteilung<br />

und die Feststellung der Sanierungsdringlichkeit<br />

sind für schwachgebundene Asbest-Produkte<br />

(Definition siehe Abschn. 8.2.1.3) in der Asbest-<br />

Richtlinie gesetzlich geregelt.<br />

In asbesthaltigen Bauprodukten kommt der Asbest zusammen<br />

mit anderen Materialien wie Gips, Zellulose-Fasern,<br />

Kunststoff oder Zement vor. Von diesen Stoffen und vom<br />

Asbestanteil ist es abhängig, ob die Asbestfasern leicht<br />

freigesetzt werden können oder ob sie fest im Material<br />

eingebunden sind. Nach ihrem Gefährdungspotenzial werden<br />

asbesthaltige Bauprodukte in zwei Gruppen unterteilt.<br />

Schwachgebundene Asbestprodukte sind solche mit<br />

einer Rohdichte kleiner 1.000 kg/m 3 . Sie sind relativ<br />

weich, ihr Asbestgehalt beträgt 20–100 %. Schwachgebundene<br />

Asbestprodukte wurden überwiegend zum<br />

Brand- und Wärmeschutz eingesetzt. Dazu gehören<br />

z. B. Asbestschnüre, asbesthaltige Leichtbauplatten<br />

(„Promabest“) und Asbestpappen. Diese Produkte fallen<br />

in den Geltungsbereich der Asbest-Richtlinie.<br />

Wegen des im Vergleich zu festgebundenen Asbestprodukten<br />

geringen Bindemittelanteils können<br />

Asbestfasern aus solchen Materialien relativ leicht<br />

freigesetzt werden. Die Verwendung schwachgebundener<br />

Asbestprodukte im Baubereich ist seit 1982 bis<br />

auf wenige Ausnahmen (Brandschutzklappen) verboten.<br />

Die Bewertung und Feststellung der Sanierungsdringlichkeit<br />

schwachgebundener Asbestprodukte in<br />

Gebäuden ist in der Asbest-Richtlinie NRW geregelt.<br />

Danach ist der Wohnungs- bzw. Hauseigentümer verantwortlich<br />

für die Untersuchung und die eventuell<br />

erforderlichen Maßnahmen.<br />

8.2.1.2 Gesundheitsgefahren<br />

Asbest wirkt langfristig, d. h., er kann chronische Krankheiten<br />

verursachen; kurzfristige Gesundheitsbeschwerden<br />

nach Einatmen von Asbestfasern sind nicht bekannt.<br />

Asbestfasern sind etwa 10.000-mal dünner als ein<br />

menschliches Haar und können bis in die feinsten Lungenverästelungen,<br />

die Alveolen, gelangen. Dort können<br />

sie sich festsetzen oder das Lungengewebe durchdringen<br />

und in das Bauch- und Rippenfell gelangen. Der menschliche<br />

Körper kann Asbestfasern nicht unschädlich<br />

machen. Asbestbedingte Tumorerkrankungen treten im<br />

Allgemeinen erst Jahrzehnte nach einer Belastung auf.<br />

Nach dem Gefahrstoffrecht ist Asbest in die höchste Kategorie<br />

der krebserzeugenden Stoffe (K1) eingestuft. Das<br />

Risiko steigt mit der Höhe der Asbestfaserkonzentration<br />

in der eingeatmeten Luft, mit der Dauer der Einwirkung<br />

und mit der Lebenserwartung zum Zeitpunkt der Asbestaufnahme.<br />

Daher sind Kinder und Jugendliche besonders<br />

gefährdet. Beim Zusammentreffen von Asbestfaserstaub-<br />

Einwirkung und Zigarettenrauch kommt es zu einer etwa<br />

50fachen Steigerung des Lungenkrebsrisikos. Wie für<br />

andere krebserzeugende Stoffe auch, kann eine unschädliche<br />

Asbestfaserkonzentration in der Atemluft nicht<br />

angegeben werden. Die Aufnahme von Asbestfasern muss<br />

daher so weit wie möglich minimiert werden.<br />

Festgebundene Asbestprodukte sind solche mit einer<br />

Rohdichte größer 1.000 kg/m 3 . Der Asbestgehalt<br />

beträgt bis ca. 15 %. Bei den Produkten handelt sich<br />

um Mischungen von Asbest und Zement bei Platten für<br />

Dächer und Fasaden, Lüftungsrohren, Fensterbänken<br />

u. ä. bzw. Asbest und PVC bei Floor-Flex-Fußbodenplatten<br />

bzw. Asbest und Bitumen/Teer bei Fußbodenklebern.<br />

Die von Zement oder Kunststoff umschlossenen<br />

Fasern erhöhen die Festigkeit der Produkte.<br />

Wegen des vergleichsweise geringen Asbestgehalts<br />

(bis ca. 15 %) bei gleichzeitig hohem Anteil von<br />

Zement oder Kunststoff als Bindemittel ist die Gefahr<br />

einer Faserfreisetzung gering, solange die Materialien<br />

in einem guten Zustand sind. Festgebundene Asbestprodukte<br />

fallen nicht in den Geltungsbereich der<br />

Asbest-Richtlinie. Für Wohnungs- bzw. Hauseigentümer<br />

gibt es keine Verpflichtung, eine Gefährdungsbeurteilung<br />

durchführen zu lassen. Damit besteht auch<br />

kein generelles Sanierungsgebot.<br />

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