Leitfaden Gesundheitsbewußt modernisieren - Siegwart, Michael
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5.2.3.1.1 Beschreibung<br />
Die bis 1991 eingebauten ebenen kleinformatigen Asbestzement (AZ)-Fassadenplatten<br />
wurden im Werk dampfgehärtet, wodurch sich sehr glatte, widerstandsfähige<br />
Oberflächen ergeben. Verwendung fanden auch farbig beschichtete<br />
AZ-Produkte, deren Oberfläche meist zusätzlich mit Acrylharz behandelt<br />
wurde. Bei intakter Oberfläche ist unter normalen Umständen mit einer<br />
Faserfreisetzung nicht zu rechnen. Allerdings gibt es auch bei beschichteten<br />
AZ-Platten Qualitätsunterschiede. So liegen bei älteren Arten der mit einem<br />
schwarzen Anstrich versehenen AZ-Platten („Kunstschiefer“) Korrosionserscheinungen<br />
vor, wodurch in geringen Mengen Asbestfasern abgegeben werden.<br />
5.2.3.1.2 Maßnahmen<br />
Eine Verpflichtung zum Ausbau funktionstüchtiger asbesthaltiger Fassadenplatten<br />
besteht nicht. Andererseits ist es die Intention des Gesetzgebers, dass<br />
unbeschichtete Asbestzement-Flächen auch nicht instand gesetzt werden. Mit<br />
einer Reihe von Einschränkungen und Verboten soll erreicht werden, dass die<br />
Lebensdauer der asbesthaltigen Materialien nicht verlängert wird. Die einzig<br />
empfehlenswerte Lösung zur Beseitigung verwitterter AZ-Platten ist der<br />
fachgerechte Austausch gegen asbestfreie Dacheindeckungen.<br />
Reinigung und Beschichtung von Asbestzement-Platten<br />
Im Unterschied zu den unbeschichteten AZ-Platten ist eine nachträgliche<br />
Beschichtung werkseitig beschichteter AZ-Fassadenplatten grundsätzlich<br />
nicht verboten. Ein nochmaliges Beschichten gilt formal als Wiederherstellung<br />
einer bereits ab Werk vorhandenen Beschichtung und damit als zulässige<br />
Instandsetzungsarbeit. Gleichwohl ist eine Beschichtung von AZ-Fassadenplatten<br />
wenig sinnvoll. Der Oberflächenzustand der Platten ist meist recht gut, so<br />
dass eine zusätzliche Beschichtung die Widerstandsfähigkeit der Platten gegen Abwitterung<br />
nicht erhöht. Sind die Fassadenplatten im Einzelfall bereits stark korrodiert, fällt<br />
eine Beschichtung unter das Verbot für unbeschichtete Asbestzement-Platten.<br />
Kann auf eine Reinigung von asbesthaltigen Außenwandflächen nicht verzichtet werden,<br />
dürfen nur druckloses Wasser und weich arbeitende Geräte wie z. B. ein Schwamm<br />
zum Einsatz kommen. Haushaltsübliche Reinigungsmittel dürfen zugesetzt werden.<br />
Von Handwerksunternehmen wird auch die Fassadenreinigung mit Geräten auf Basis<br />
von Wasserhochdruck angeboten, bei denen das Wasser innerhalb einer geschlossenen<br />
Haube aufgebracht und größtenteils wieder abgesaugt wird. Aufgrund der mechanischen<br />
Oberflächenbearbeitung fallen diese Geräte jedoch unter das Verwendungsverbot. Für<br />
ihren Einsatz ist eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde erforderlich.<br />
Instandhaltung, Ausbau<br />
Allgemeine Hinweise für Arbeiten an Asbestprodukten finden sich in Abschn. 8.2.1.<br />
Grundsätzlich ist für die Instandhaltung und den Ausbau von Asbestzement-Produkten<br />
die Technische Regel für Gefahrstoffe 519 zu beachten. Abschn. 16 der TRGS 519<br />
beschreibt die „Speziellen Regelungen für Instandhaltungsarbeiten an Asbestzement-<br />
Produkten“, Abschnitt 15 die „Speziellen Regelungen für Abbruch-Arbeiten an Asbestzement-Produkten“.<br />
Instandhaltung bedeutet das Arbeiten an einzelnen AZ-Produkten z. B. für das Anbringen,<br />
Durchführen oder Entfernen von einzelnen Gerüstankern, Befestigungen, Leitungen,<br />
Masten oder Dachständern. Das „Anbohren von Asbestzement-Fassadenplatten“ ist<br />
zudem als geprüftes Verfahren für Arbeiten mit geringer Exposition gemäß TRGS 519<br />
beschrieben (Verfahren BT 12 nach BGI 664). Auch der Ausbau einzelner Asbest-<br />
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