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Leitfaden Gesundheitsbewußt modernisieren - Siegwart, Michael

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5.2.3.1.1 Beschreibung<br />

Die bis 1991 eingebauten ebenen kleinformatigen Asbestzement (AZ)-Fassadenplatten<br />

wurden im Werk dampfgehärtet, wodurch sich sehr glatte, widerstandsfähige<br />

Oberflächen ergeben. Verwendung fanden auch farbig beschichtete<br />

AZ-Produkte, deren Oberfläche meist zusätzlich mit Acrylharz behandelt<br />

wurde. Bei intakter Oberfläche ist unter normalen Umständen mit einer<br />

Faserfreisetzung nicht zu rechnen. Allerdings gibt es auch bei beschichteten<br />

AZ-Platten Qualitätsunterschiede. So liegen bei älteren Arten der mit einem<br />

schwarzen Anstrich versehenen AZ-Platten („Kunstschiefer“) Korrosionserscheinungen<br />

vor, wodurch in geringen Mengen Asbestfasern abgegeben werden.<br />

5.2.3.1.2 Maßnahmen<br />

Eine Verpflichtung zum Ausbau funktionstüchtiger asbesthaltiger Fassadenplatten<br />

besteht nicht. Andererseits ist es die Intention des Gesetzgebers, dass<br />

unbeschichtete Asbestzement-Flächen auch nicht instand gesetzt werden. Mit<br />

einer Reihe von Einschränkungen und Verboten soll erreicht werden, dass die<br />

Lebensdauer der asbesthaltigen Materialien nicht verlängert wird. Die einzig<br />

empfehlenswerte Lösung zur Beseitigung verwitterter AZ-Platten ist der<br />

fachgerechte Austausch gegen asbestfreie Dacheindeckungen.<br />

Reinigung und Beschichtung von Asbestzement-Platten<br />

Im Unterschied zu den unbeschichteten AZ-Platten ist eine nachträgliche<br />

Beschichtung werkseitig beschichteter AZ-Fassadenplatten grundsätzlich<br />

nicht verboten. Ein nochmaliges Beschichten gilt formal als Wiederherstellung<br />

einer bereits ab Werk vorhandenen Beschichtung und damit als zulässige<br />

Instandsetzungsarbeit. Gleichwohl ist eine Beschichtung von AZ-Fassadenplatten<br />

wenig sinnvoll. Der Oberflächenzustand der Platten ist meist recht gut, so<br />

dass eine zusätzliche Beschichtung die Widerstandsfähigkeit der Platten gegen Abwitterung<br />

nicht erhöht. Sind die Fassadenplatten im Einzelfall bereits stark korrodiert, fällt<br />

eine Beschichtung unter das Verbot für unbeschichtete Asbestzement-Platten.<br />

Kann auf eine Reinigung von asbesthaltigen Außenwandflächen nicht verzichtet werden,<br />

dürfen nur druckloses Wasser und weich arbeitende Geräte wie z. B. ein Schwamm<br />

zum Einsatz kommen. Haushaltsübliche Reinigungsmittel dürfen zugesetzt werden.<br />

Von Handwerksunternehmen wird auch die Fassadenreinigung mit Geräten auf Basis<br />

von Wasserhochdruck angeboten, bei denen das Wasser innerhalb einer geschlossenen<br />

Haube aufgebracht und größtenteils wieder abgesaugt wird. Aufgrund der mechanischen<br />

Oberflächenbearbeitung fallen diese Geräte jedoch unter das Verwendungsverbot. Für<br />

ihren Einsatz ist eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde erforderlich.<br />

Instandhaltung, Ausbau<br />

Allgemeine Hinweise für Arbeiten an Asbestprodukten finden sich in Abschn. 8.2.1.<br />

Grundsätzlich ist für die Instandhaltung und den Ausbau von Asbestzement-Produkten<br />

die Technische Regel für Gefahrstoffe 519 zu beachten. Abschn. 16 der TRGS 519<br />

beschreibt die „Speziellen Regelungen für Instandhaltungsarbeiten an Asbestzement-<br />

Produkten“, Abschnitt 15 die „Speziellen Regelungen für Abbruch-Arbeiten an Asbestzement-Produkten“.<br />

Instandhaltung bedeutet das Arbeiten an einzelnen AZ-Produkten z. B. für das Anbringen,<br />

Durchführen oder Entfernen von einzelnen Gerüstankern, Befestigungen, Leitungen,<br />

Masten oder Dachständern. Das „Anbohren von Asbestzement-Fassadenplatten“ ist<br />

zudem als geprüftes Verfahren für Arbeiten mit geringer Exposition gemäß TRGS 519<br />

beschrieben (Verfahren BT 12 nach BGI 664). Auch der Ausbau einzelner Asbest-<br />

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