Leitfaden Gesundheitsbewußt modernisieren - Siegwart, Michael
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Die Höhe der Formaldehydkonzentration in der Raumluft ist<br />
abhängig von folgenden Faktoren:<br />
Verhältnis der Fläche der verbauten formaldehydhaltigen Holzwerkstoffe<br />
zum Raumvolumen (Zunahme der Formaldehydkonzentration<br />
mit der Menge der Holzwerkstoffe im Raum)<br />
Art des für den Holzwerkstoff verwendeten Leimes (siehe<br />
Kasten „Klassifizierung von Spanplatten nach ihrer Feuchtebeständigkeit“)<br />
Raumlufttemperatur (Zunahme der Formaldehydkonzentration<br />
mit zunehmender Raumlufttemperatur)<br />
Luftfeuchte (Zunahme der Formaldehydkonzentration mit<br />
zunehmender relativer Feuchte)<br />
Luftwechsel (Abnahme der Formaldehydkonzentration mit<br />
zunehmender Frischluftzufuhr)<br />
Grenzwert für die Formaldehydabgabe von Spanplatten<br />
1977 legte das ehemalige Bundesgesundheitsamt für die tolerable<br />
Formaldehyd-Konzentration in Innenräumen einen Richtwert von<br />
0,1 ppm fest (ppm = parts per million = 1 Milliliter pro Kubikmeter<br />
Raumluft). Drei Jahre später wurde vom Ausschuss für Einheitliche<br />
Technische Baubestimmungen (ETB) eine Richtlinie über die<br />
Verwendung von Spanplatten und ihre Klassifizierung herausgegeben<br />
(„Richtlinie über die Verwendung von Spanplatten hinsichtlich<br />
der Vermeidung unzumutbarer Formaldehydkonzentrationen in der<br />
Raumluft“). Danach werden die Spanplatten für den Baubereich je<br />
nach Formaldehydabgabe in die Emissionsklassen E1, E2 und E3<br />
unterteilt. Die Emissionsklassen beziehen sich auf Platten, die in<br />
einem Prüfraum zu einer Formaldehydkonzentration von 0,1, 1,0<br />
bzw. 2,3 ppm führen. Für die Verwendung in Innenräumen durften<br />
seitdem nur noch Spanplatten in Verkehr gebracht werden, die –<br />
ggf. nach werkseitiger Beschichtung – den Emissionsgrenzwert<br />
von 0,1 ppm einhalten. Die Platten sind an der Bezeichnung E1 zu<br />
erkennen. Mit In-Kraft-Treten der Gefahrstoffverordnung am<br />
1.10.1986 durften nur noch Spanplatten und beschichtete Spanplatten<br />
in Verkehr gebracht werden, wenn sie den Emissionsgrenzwert<br />
von 0,1 ppm einhalten. Heute wird das In-Verkehr-Bringen<br />
von Stoffen in der Chemikalien-Verbotsverordnung geregelt. Die<br />
Vorschriften für Spanplatten gelten nun auch für andere Holzwerkstoffe.<br />
Die Verordnung schreibt zudem vor, dass auch Möbel mit<br />
Holzwerkstoffen den o. g. Grenzwert einhalten müssen. Zulässig<br />
ist es allerdings, dass die für die Möbel verwendeten Holzwerkstoffe<br />
den Emissionsgrenzwert überschreiten, sofern das gesamte<br />
Möbelstück die Anforderungen einhält. Holzwerkstoffe, deren<br />
Herstellung unter Verwendung formaldehydfreier Leime erfolgt,<br />
werden von den Herstellern auch mit der Aufschrift F0 gekennzeichnet.<br />
5.2.6.2.2 Feuchtebeständigkeit von Spanplatten und Formaldehydabgabe<br />
Neben den Emissionsklassen erfolgt noch eine Einteilung von<br />
Spanplatten nach ihrer Feuchtebeständigkeit (siehe Kasten „Klassifizierung<br />
von Spanplatten nach ihrer Feuchtebeständigkeit“).<br />
Diese ist wiederum abhängig von der Art des verwendeten Leimes.<br />
Harnstoff-Formaldehyd-verleimte Platten neigen am ehesten zur<br />
Abgabe von Formaldehyd, während Phenol-Formaldehyd-verleimte<br />
Platten nur sehr wenig Formaldehyd abgeben.<br />
Klassifizierung von Spanplatten nach ihrer Feuchtebeständigkeit<br />
V 20: Verwendung für Möbel und Innenausbauteile, die nur in geringem<br />
Maße der Luftfeuchtigkeit ausgesetzt sind. Die verwendeten Leime (HF-Leime*)<br />
neigen zur Abgabe von Formaldehyd.<br />
V 100: Geeignet für den Einsatz in Räumen mit erhöhter Luftfeuchtigkeit, z. B.<br />
für Fußböden. Die verwendeten Leime (v. a. PF-, MF- und Isocyanat-Leime*)<br />
sind entweder formaldehydfrei oder neigen nur wenig zur Abgabe von Formaldehyd.<br />
V-100 G: Entsprechen den V-100-Platten und enthalten zusätzlich ein Pilzschutzmittel<br />
(Fungizid, s. u.). Sie werden bevorzugt im Außenbereich und im Fertighausbau<br />
eingesetzt.<br />
* HF = Harnstoff-Formaldehyd, PF = Phenol-Formaldehyd, MF = Melamin-Formaldehyd<br />
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