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Leitfaden Gesundheitsbewußt modernisieren - Siegwart, Michael

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Chemisches Entschichten<br />

Beim chemischen Entschichten werden<br />

alkalisch wirkende Ablauger<br />

und lösemittelhaltige Abbeizmittel<br />

unterschieden.<br />

Das Ablaugen kommt nur für verseifbare<br />

Anstriche wie Alkydharzlacke<br />

und Ölfarben in Betracht.<br />

Erkennbar sind solche Anstriche an<br />

ihrem ölartigen Geruch (ggf. erwärmen).<br />

Vorteilhaft ist, dass aus den<br />

Lacken beim Ablaugen keine giftigen<br />

Dämpfe entstehen. Allerdings<br />

müssen Hände und Augen geschützt<br />

werden, da die Mittel stark ätzend<br />

sind.<br />

Für das Abbeizen steht eine große<br />

Palette verschiedener Produkte zur<br />

Verfügung. Allen gemeinsam ist der<br />

hohe Gehalt mehr oder weniger<br />

gesundheits- und umweltschädlicher<br />

Lösemittel. Generell abzuraten ist<br />

von Abbeizern, die Dichlormethan<br />

(DCM, Methylenchlorid) enthalten,<br />

das im Verdacht steht, Krebs zu<br />

erzeugen. Anreicherungen von DCM<br />

in der Atemluft können zur Bewusstlosigkeit<br />

führen. In unzureichend<br />

gelüfteten Räumen sind bei der<br />

Anwendung DCM-haltiger Abbeizer<br />

eine Reihe schwerer Unfälle mit<br />

Todesfolge aufgetreten. Daher unterliegen<br />

DCM-haltige Abbeizmittel<br />

der Chemikalien-Verbotsverordnung<br />

und dürfen ausdrücklich erst nach<br />

einer besonderen Beratung durch<br />

eine sachkundige Person an private<br />

Endverbraucher verkauft werden. Im<br />

Handel gilt außerdem ein Selbstbedienungsverbot.<br />

Weiterhin legt die<br />

Technische Regel für Gefahrstoffe<br />

(TRGS) 612 fest:<br />

„Die üblichen Anstriche in Innenräumen<br />

sind mit dichlormethanfreien<br />

Abbeizmitteln zu entfernen.“ DCMhaltige<br />

Abbeizer sind daher bereits<br />

seit einigen Jahren aus den Regalen<br />

der Baumärkte verschwunden.<br />

Die gesetzlichen Einschränkungen<br />

infolge der erheblichen Gefahren<br />

durch DCM-haltige Abbeizmittel<br />

haben dazu geführt, dass inzwischen<br />

eine Vielzahl DCM-freier Abbeizmittel<br />

angeboten wird. Aber auch<br />

diese Produkte bestehen zu etwa<br />

90 % aus Lösemitteln; der Rest sind<br />

meist Verdickungsmittel und Tenside.<br />

Abbeizarbeiten sollten daher<br />

möglichst im Freien erfolgen – in<br />

Innenräumen nur bei intensiver<br />

Durchlüftung. In Kinderzimmern<br />

sollten überhaupt keine Abbeizmittel<br />

eingesetzt werden. Sollen nach<br />

Abwägung der Vor- und Nachteile<br />

der verschiedenen Entschichtungsmethoden<br />

Abbeizer eingesetzt werden,<br />

bietet das GISCODE-System<br />

der Bau-Berufsgenossenschaften<br />

eine Orientierungshilfe (siehe<br />

Kasten „GISCODE-System“).<br />

DCM-freie Abbeizmittel tragen den<br />

GISCODE „M-AB10“ mit der<br />

Bezeichnung „Abbeizer, lösemittelhaltig,<br />

dichlormethanfrei“.<br />

GISCODES der Bau-BG<br />

Das GISCODE-System ist Bestandteil von GISBAU, dem Gefahrstoff-Informationssystem<br />

der Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft. Bei den GISCODES<br />

handelt es sich um eine Einteilung von bauchemischen Produkten nach ihrer<br />

Gesundheitsschädlichkeit. GISCODES fassen die Produktinformationen von Produkten<br />

mit vergleichbarer Gesundheitsgefährdung und damit identischen<br />

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln zu Produktgruppeninformationen<br />

zusammen.<br />

Angaben zu den GISCODES finden sich auf den Gebindeetiketten sowie in den<br />

Sicherheitsdatenblättern und Technischen Merkblättern, die im Handel und<br />

beim Hersteller erhältlich sind.<br />

Bau-Berufsgenossenschaft Rheinland und Westfalen, Viktoriastraße 21,<br />

42115 Wuppertal; http://www.gisbau.de/giscodes/Liste/index.htm<br />

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