Leitfaden Gesundheitsbewußt modernisieren - Siegwart, Michael
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Chemisches Entschichten<br />
Beim chemischen Entschichten werden<br />
alkalisch wirkende Ablauger<br />
und lösemittelhaltige Abbeizmittel<br />
unterschieden.<br />
Das Ablaugen kommt nur für verseifbare<br />
Anstriche wie Alkydharzlacke<br />
und Ölfarben in Betracht.<br />
Erkennbar sind solche Anstriche an<br />
ihrem ölartigen Geruch (ggf. erwärmen).<br />
Vorteilhaft ist, dass aus den<br />
Lacken beim Ablaugen keine giftigen<br />
Dämpfe entstehen. Allerdings<br />
müssen Hände und Augen geschützt<br />
werden, da die Mittel stark ätzend<br />
sind.<br />
Für das Abbeizen steht eine große<br />
Palette verschiedener Produkte zur<br />
Verfügung. Allen gemeinsam ist der<br />
hohe Gehalt mehr oder weniger<br />
gesundheits- und umweltschädlicher<br />
Lösemittel. Generell abzuraten ist<br />
von Abbeizern, die Dichlormethan<br />
(DCM, Methylenchlorid) enthalten,<br />
das im Verdacht steht, Krebs zu<br />
erzeugen. Anreicherungen von DCM<br />
in der Atemluft können zur Bewusstlosigkeit<br />
führen. In unzureichend<br />
gelüfteten Räumen sind bei der<br />
Anwendung DCM-haltiger Abbeizer<br />
eine Reihe schwerer Unfälle mit<br />
Todesfolge aufgetreten. Daher unterliegen<br />
DCM-haltige Abbeizmittel<br />
der Chemikalien-Verbotsverordnung<br />
und dürfen ausdrücklich erst nach<br />
einer besonderen Beratung durch<br />
eine sachkundige Person an private<br />
Endverbraucher verkauft werden. Im<br />
Handel gilt außerdem ein Selbstbedienungsverbot.<br />
Weiterhin legt die<br />
Technische Regel für Gefahrstoffe<br />
(TRGS) 612 fest:<br />
„Die üblichen Anstriche in Innenräumen<br />
sind mit dichlormethanfreien<br />
Abbeizmitteln zu entfernen.“ DCMhaltige<br />
Abbeizer sind daher bereits<br />
seit einigen Jahren aus den Regalen<br />
der Baumärkte verschwunden.<br />
Die gesetzlichen Einschränkungen<br />
infolge der erheblichen Gefahren<br />
durch DCM-haltige Abbeizmittel<br />
haben dazu geführt, dass inzwischen<br />
eine Vielzahl DCM-freier Abbeizmittel<br />
angeboten wird. Aber auch<br />
diese Produkte bestehen zu etwa<br />
90 % aus Lösemitteln; der Rest sind<br />
meist Verdickungsmittel und Tenside.<br />
Abbeizarbeiten sollten daher<br />
möglichst im Freien erfolgen – in<br />
Innenräumen nur bei intensiver<br />
Durchlüftung. In Kinderzimmern<br />
sollten überhaupt keine Abbeizmittel<br />
eingesetzt werden. Sollen nach<br />
Abwägung der Vor- und Nachteile<br />
der verschiedenen Entschichtungsmethoden<br />
Abbeizer eingesetzt werden,<br />
bietet das GISCODE-System<br />
der Bau-Berufsgenossenschaften<br />
eine Orientierungshilfe (siehe<br />
Kasten „GISCODE-System“).<br />
DCM-freie Abbeizmittel tragen den<br />
GISCODE „M-AB10“ mit der<br />
Bezeichnung „Abbeizer, lösemittelhaltig,<br />
dichlormethanfrei“.<br />
GISCODES der Bau-BG<br />
Das GISCODE-System ist Bestandteil von GISBAU, dem Gefahrstoff-Informationssystem<br />
der Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft. Bei den GISCODES<br />
handelt es sich um eine Einteilung von bauchemischen Produkten nach ihrer<br />
Gesundheitsschädlichkeit. GISCODES fassen die Produktinformationen von Produkten<br />
mit vergleichbarer Gesundheitsgefährdung und damit identischen<br />
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln zu Produktgruppeninformationen<br />
zusammen.<br />
Angaben zu den GISCODES finden sich auf den Gebindeetiketten sowie in den<br />
Sicherheitsdatenblättern und Technischen Merkblättern, die im Handel und<br />
beim Hersteller erhältlich sind.<br />
Bau-Berufsgenossenschaft Rheinland und Westfalen, Viktoriastraße 21,<br />
42115 Wuppertal; http://www.gisbau.de/giscodes/Liste/index.htm<br />
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