27.05.2014 Aufrufe

„Beleidigungen" Konfliktregelung durch ... - Polizei Bayern

„Beleidigungen" Konfliktregelung durch ... - Polizei Bayern

„Beleidigungen" Konfliktregelung durch ... - Polizei Bayern

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

97<br />

4.2 Justitielle Behandlung der "Beleidigungen": Die Erfolglosigkeit<br />

privater Strafanzeigen<br />

Die tatsächliche justitielle Behandlung der "Beleidigungs"-<br />

Konflikte setzt in der Rechtswirklichkeit die vom Gesetzgeber<br />

beabsichtigte Zurücknahme des staatlichen Strafanspruchs bei<br />

diesen "alltäglichen Vorkommnissen" <strong>durch</strong> - und bestätigt damit<br />

unsere im Untersuchungsansatz<br />

(Kap.1.2) aufgestellte These, daß<br />

bei diesen Delikten ein erheblicher Widerspruch zwischen den<br />

<strong>Konfliktregelung</strong>s(Straf?)bedürfnissen der "Opfer" - wie sie<br />

sich in der Anzeigehäufigkeit zeigen und in den sozialen<br />

Profilen der "Beieidigungs"-Konf1ikte dokumentieren - und ihrer<br />

strafrechtlichen bzw. justitiellen (Ir)relevanz bestehen kann:<br />

Es ist<br />

für das "Opfer" nicht nur weitgehend aussichtslos, über<br />

die Anzeigeerstattung bei der <strong>Polizei</strong> die gerichtliche<br />

<strong>Konfliktregelung</strong> <strong>durch</strong> ein Offizialverfahren oder etwa eine<br />

Verurteilung erreichen zu wollen, sondern auch ebensowenig<br />

erfolgversprechend, dies - anstelle und ersatzweise - <strong>durch</strong><br />

ein Privatklageverfahren anzustreben.<br />

Bei de Hege einer "öffentlichen" Konfliktaustragung sind <strong>durch</strong><br />

die Erledigungstrategien der Justiz weitgehend verbaut — und<br />

andere, alternative Wege nicht eröffnet worden. Um dies<br />

deutlich zu machen, werden im folgenden:<br />

1. Die Strafverfolgungsstatistiken der Justiz<br />

ausgewertet und zu der Anzeigestatistik der <strong>Polizei</strong><br />

i n Bez iehung gesetzt.<br />

2. Auf der Basis der Projektdaten die justitielle<br />

Behandlung und damit die strafrechtliche Relevanz<br />

der personen-, rollen- und normbezogenen<br />

"Beleidigungs"-Konflikte aufgezeigt.<br />

3. Die zur Verfügung stehenden Erkenntnisse und Daten<br />

zu Privatklage- und Sühneverfahren ausgewertet.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!