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„Beleidigungen" Konfliktregelung durch ... - Polizei Bayern

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128<br />

5. Konfliktaustragung und Konf1iktregelung bei<br />

"Beleidigungen": Möglichkeiten der strafrechtlichen und<br />

außerstrafrechtlichen StreitSchlichtung<br />

Die empirischen Befunde zur Bedeutung der "Beleidigungs"—<br />

Konf1ikte für die beteiligten Personen und Instanzen haben die<br />

Annahmen und Vermutungen des Untersuchungsansatzes bestätigt:<br />

Bei den Alltagskonflikten der "Beleidigungen" besteht ein<br />

Widerspruch zwischen<br />

ihrer geringen strafrechtlichen Relevanz und ihrer<br />

entsprechend geringen Verurteilungswahrscheinlichkeit<br />

und<br />

der Bedeutung, die sie als soziale Konflikte für die<br />

Beteiligten haben und deren entsprechenden<br />

Konf1iktregeiungs

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