„Beleidigungen" Konfliktregelung durch ... - Polizei Bayern
„Beleidigungen" Konfliktregelung durch ... - Polizei Bayern
„Beleidigungen" Konfliktregelung durch ... - Polizei Bayern
- Keine Tags gefunden...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
70<br />
3.3 Das soziale Profil der "Beleidigungs"-Konf1iktsltuationen:<br />
"Öffentlichkeit" und "Privatheit" bei der Tatbegehung<br />
Als drittes und letztes Merkmal des Sozialprofils der<br />
untersuchten "Beleidigungen" soll ein eher "formales" Merkmal<br />
der Konfliktsituationen<br />
analysiert werden: Das Ausmaß, mit dem<br />
"Beleidigungen" öffentlich und damit prinzipiell oder<br />
tatsächlich <strong>durch</strong> andere, nicht am Konflikt beteiligte Personen<br />
wahrnehmbar begangen werden.<br />
Denn es<br />
ist anzunehmen, daß "Beleidigungen" dann als besonders<br />
beeinträchtigend empfunden und als entsprechend regelungsbedürftig<br />
behandelt und angezeigt werden, wenn sie "öffentlich"<br />
erfolgen, also entweder<br />
im öffentlichen, allgemein zugänglichen Raum<br />
und/oder<br />
vor Dritten/Zeugen(51).<br />
Die Analyse der in die Untersuchung einbezogenen<br />
"Beleidigungen" macht deutlich, daß es bei der Tatbegehung<br />
nicht nur sehr häufig - bei 361 Vorgängen oder 78Z - zu einer<br />
offenen Konfrontation zwischen den Tatbeteiligten selbst kommt,<br />
da die "Beleidigungen" zumeist direkt mit Worten und/oder<br />
Gesten begangen werden(52), sondern in der Mehrzahl der Fälle<br />
auch zur im eigentlichen Sinne "öffentlichen" Tatbegehung:<br />
51) Auch die "Beleidigung" von "Personen des öffentlichen<br />
Lebens/Amtsträgern" kann in diesem Sinne als "öffentliche<br />
Tatbegehung" verstanden werden, die bestimmte Reaktionen der<br />
Beteil igten bewirken kann. Da darauf jedoch schon in<br />
Zusammenhang mit der Diskussion der "Bedeutung der sozialen<br />
Stellung der Tatbeteiligten" im Kap.3.1.5 eingegangen wurde,<br />
wird hier auf eine nochmalige Darstellung verzichtet.<br />
52) Bei weiteren 72 Vorgängen außerdem auch noch tätlich.<br />
Sehrif11iche und/oder telefonische Tatbegehungen si nd dagegen<br />
mit 88 Vorgängen (19Z) verhältnismäßig selten; mit Ausnahme der<br />
"sexuellen Beleidigungen": Alle 25 "sexuellen Beleidigungen"<br />
haben diese Art der Tatbegehung.