„Beleidigungen" Konfliktregelung durch ... - Polizei Bayern
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18<br />
Sachbearbeiters zur PKS zu untersuchen. Dabei<br />
interessierte insbesondere die Frage danach (und die<br />
Antwort darauf), ob der Sachbearbeiter Tatmehrheit<br />
annimmt, wo immer möglich (um möglichst viele -<br />
geklärte! - Fälle statistisch zu erfassen und die<br />
PKS so "künstlich" aufzublähen) oder ob er im<br />
Gegenteil Tateinheit annimmt, wo immer möglich - und<br />
"Beleidigungen" z.B. dann nicht statistisch erfaßt,<br />
wenn "höherrangige" Delikte - wie<br />
Körperverletzungen, Hausfriedensbruch oder<br />
Widerstand — mit ihnen verbunden waren.<br />
Um das Meldeverhalten der polizeilichen<br />
Sachbearbeiter unter diesem Gesichtspunkt zu<br />
untersuchen, wurde die PD gebeten, alle<br />
Ermittlungsvorgänge der Jahre 1982 und 1983 zur<br />
Auswertung zu überlassen, in denen ausweislich der<br />
KAN-Erfassung auch oder ausschließlich<br />
"Beleidigungen" angezeigt und bearbeitet worden<br />
waren. Der Abgleich dieser Vorgänge mit denen zur<br />
PKS gemeldeten "Beleidigungen" erlaubte dann<br />
Aussagen zur Zuverlässigkeit und Gültigkeit der<br />
statistischen Erfassung in diesem Bereich (s. dazu<br />
unten Kap.1.3.4.5).<br />
Die Kriminalitätssituation und -entwicklung im<br />
Bereich der PD Erding entspricht weitgehend dem<br />
bayerischen Durchschnitt und ist insoweit<br />
verallgemeinerungsfähig (vgl. dazu Kap. 1.3.3).<br />
Wie die Antworten der bayerischen <strong>Polizei</strong>präsidien<br />
auf eine entsprechende Anfrage des BStfil (IMS vom<br />
14.11.1983 Nr. I C 5-2305-105/8) zeigen, sind für<br />
keinen <strong>Polizei</strong>bereich außergewöhnliche und vom<br />
Landes<strong>durch</strong>schnitt abweichende Entwicklungen bei den<br />
"Beleidigungen" festzustellen. Eine Ausweitung der<br />
Untersuchung auf andere <strong>Polizei</strong>bereiche <strong>Bayern</strong>s<br />
hätte damit keine so neuen und wichtigen