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„Beleidigungen" Konfliktregelung durch ... - Polizei Bayern

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18<br />

Sachbearbeiters zur PKS zu untersuchen. Dabei<br />

interessierte insbesondere die Frage danach (und die<br />

Antwort darauf), ob der Sachbearbeiter Tatmehrheit<br />

annimmt, wo immer möglich (um möglichst viele -<br />

geklärte! - Fälle statistisch zu erfassen und die<br />

PKS so "künstlich" aufzublähen) oder ob er im<br />

Gegenteil Tateinheit annimmt, wo immer möglich - und<br />

"Beleidigungen" z.B. dann nicht statistisch erfaßt,<br />

wenn "höherrangige" Delikte - wie<br />

Körperverletzungen, Hausfriedensbruch oder<br />

Widerstand — mit ihnen verbunden waren.<br />

Um das Meldeverhalten der polizeilichen<br />

Sachbearbeiter unter diesem Gesichtspunkt zu<br />

untersuchen, wurde die PD gebeten, alle<br />

Ermittlungsvorgänge der Jahre 1982 und 1983 zur<br />

Auswertung zu überlassen, in denen ausweislich der<br />

KAN-Erfassung auch oder ausschließlich<br />

"Beleidigungen" angezeigt und bearbeitet worden<br />

waren. Der Abgleich dieser Vorgänge mit denen zur<br />

PKS gemeldeten "Beleidigungen" erlaubte dann<br />

Aussagen zur Zuverlässigkeit und Gültigkeit der<br />

statistischen Erfassung in diesem Bereich (s. dazu<br />

unten Kap.1.3.4.5).<br />

Die Kriminalitätssituation und -entwicklung im<br />

Bereich der PD Erding entspricht weitgehend dem<br />

bayerischen Durchschnitt und ist insoweit<br />

verallgemeinerungsfähig (vgl. dazu Kap. 1.3.3).<br />

Wie die Antworten der bayerischen <strong>Polizei</strong>präsidien<br />

auf eine entsprechende Anfrage des BStfil (IMS vom<br />

14.11.1983 Nr. I C 5-2305-105/8) zeigen, sind für<br />

keinen <strong>Polizei</strong>bereich außergewöhnliche und vom<br />

Landes<strong>durch</strong>schnitt abweichende Entwicklungen bei den<br />

"Beleidigungen" festzustellen. Eine Ausweitung der<br />

Untersuchung auf andere <strong>Polizei</strong>bereiche <strong>Bayern</strong>s<br />

hätte damit keine so neuen und wichtigen

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