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„Beleidigungen" Konfliktregelung durch ... - Polizei Bayern

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163<br />

Weitergabe der Konfliktbeteiligten an andere Instanzen und<br />

Institutionen, etwa solche der Sozi alarbeit, dürfte nur<br />

ausnahmsweise erforderlich sein.<br />

Eine solche Erweiterung der Zuständigkeiten der <strong>Polizei</strong> - und<br />

zwar des ganz "normalen" (Schut2)polizisten, die Schaffung von<br />

"Spezialeinheiten" ist weder erforderlich noch sinnvoll (118) -<br />

wird in vielen Fällen nur eine schon seit langem geübte Praxis<br />

"formalisieren", "verrechtlichen" und hat für die<br />

<strong>Konfliktregelung</strong> (nicht nur) von "Beleidi gungen" vor allem<br />

diese Konsequenzen:<br />

1. "Prinzipielle Zuständigkeit für alle Konflikte":<br />

Mit der <strong>Polizei</strong> ist eine bereits bestehende und auch<br />

schon so in Anspruch genommene Instanz bei allen<br />

Konflikten zumindest die Anlaufstelle, bei den<br />

meisten Konflikten auch die "Endstelle" für die<br />

Konfliktbetei1 igten.<br />

Für die <strong>Polizei</strong> dürfte dies keine Hehrbei astung<br />

sein, wenn man die Zeit und den Aufwand<br />

berücksichtigt, den die derzeit übliche<br />

Anzeigebearbeitung bei solchen Konflikt-Taten<br />

erfordert; und die Staatsanwaltschaft würde da<strong>durch</strong><br />

von "unerfreulichen Alltagsroutine-Fällen" (Feltes<br />

1985,425) zumindest weitgehend entlastet.<br />

2. "Schnelle, unmittelbare <strong>Konfliktregelung</strong>":<br />

Die geringe zeitliche Distanz zwischen der Anzeige<br />

des Konfliktes bei der <strong>Polizei</strong> und seiner<br />

(unmittelbar darauf möglichen) Regelung erlaubt<br />

schnelle, konkrete und für die Betroffenen<br />

verständliche Konfliktlösungen - einschließlich<br />

einer "Disziplinierung" des "Täters" <strong>durch</strong> bloßes,-<br />

118) Gegen den Einsatz von Spezialeinheiten bei der <strong>Polizei</strong> für<br />

die Bewältigung von "AI 1 tagskonflikten" - und um diese geht es<br />

hier - sprechen z.B. die Erfahrungen, die man in den U.S.A mit<br />

den sog. Krisenteams (Crisis Intervention Teams) der <strong>Polizei</strong><br />

gemacht hat; vgl. dazu Albrecht 1983,50 ff. m.w.N.

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