„Beleidigungen" Konfliktregelung durch ... - Polizei Bayern
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Weitergabe der Konfliktbeteiligten an andere Instanzen und<br />
Institutionen, etwa solche der Sozi alarbeit, dürfte nur<br />
ausnahmsweise erforderlich sein.<br />
Eine solche Erweiterung der Zuständigkeiten der <strong>Polizei</strong> - und<br />
zwar des ganz "normalen" (Schut2)polizisten, die Schaffung von<br />
"Spezialeinheiten" ist weder erforderlich noch sinnvoll (118) -<br />
wird in vielen Fällen nur eine schon seit langem geübte Praxis<br />
"formalisieren", "verrechtlichen" und hat für die<br />
<strong>Konfliktregelung</strong> (nicht nur) von "Beleidi gungen" vor allem<br />
diese Konsequenzen:<br />
1. "Prinzipielle Zuständigkeit für alle Konflikte":<br />
Mit der <strong>Polizei</strong> ist eine bereits bestehende und auch<br />
schon so in Anspruch genommene Instanz bei allen<br />
Konflikten zumindest die Anlaufstelle, bei den<br />
meisten Konflikten auch die "Endstelle" für die<br />
Konfliktbetei1 igten.<br />
Für die <strong>Polizei</strong> dürfte dies keine Hehrbei astung<br />
sein, wenn man die Zeit und den Aufwand<br />
berücksichtigt, den die derzeit übliche<br />
Anzeigebearbeitung bei solchen Konflikt-Taten<br />
erfordert; und die Staatsanwaltschaft würde da<strong>durch</strong><br />
von "unerfreulichen Alltagsroutine-Fällen" (Feltes<br />
1985,425) zumindest weitgehend entlastet.<br />
2. "Schnelle, unmittelbare <strong>Konfliktregelung</strong>":<br />
Die geringe zeitliche Distanz zwischen der Anzeige<br />
des Konfliktes bei der <strong>Polizei</strong> und seiner<br />
(unmittelbar darauf möglichen) Regelung erlaubt<br />
schnelle, konkrete und für die Betroffenen<br />
verständliche Konfliktlösungen - einschließlich<br />
einer "Disziplinierung" des "Täters" <strong>durch</strong> bloßes,-<br />
118) Gegen den Einsatz von Spezialeinheiten bei der <strong>Polizei</strong> für<br />
die Bewältigung von "AI 1 tagskonflikten" - und um diese geht es<br />
hier - sprechen z.B. die Erfahrungen, die man in den U.S.A mit<br />
den sog. Krisenteams (Crisis Intervention Teams) der <strong>Polizei</strong><br />
gemacht hat; vgl. dazu Albrecht 1983,50 ff. m.w.N.