„Beleidigungen" Konfliktregelung durch ... - Polizei Bayern
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Wenn die hier vorgelegte Untersuchung im folgenden dieser Frage<br />
auf der Basis polizeilicher Erkenntnisse und Unterlagen<br />
nachgeht, dann setzt sie, diesen Überlegungen folgend,<br />
grundsätzlich an der sozialen Relevanz der "Beleidigungs"-<br />
Konf likte an, also an der Art, der Dauer und der Intensität dersozialen<br />
Beziehungen, die den angezeigten "Beleidigungen"<br />
zugrunde1 legen und die Betroffenen zu einer Strafanzeige<br />
veranlaßten - und nicht an der strafrechtlichen Relevanz dieser<br />
Konf1ikte, ihrer justitiellen Beurteilung und Bewertung.<br />
Diesem konfliktzentrierten Untersuchungsansatz folgend, wird<br />
dann, ausgehend<br />
von den sozialen Konflikten und Problemen, die<br />
mit "Beleidigungen" verbunden sein können, nach<br />
Verfahrensweisen gefragt, die zu ihrer Austragung und<br />
Bearbeitung als<br />
besonders geeignet erscheinen. Wir gehen damit<br />
davon aus, daß dem "Pluralismus", der Vielzahl an<br />
unterschiedlichen "Beleidigungs"-Konflikten auch ein<br />
"Plural Ismus" bei den Konf1iktregelungsmöglichkeiten<br />
(Blankenburg u.a. 1982,11) entspricht bzw. entsprechen sollte.<br />
Mit ihrem konfliktzentrierten Ansatz unterscheidet sich diese<br />
Untersuchung nicht nur von den zumeist "bemerkenswert"<br />
(Falke/Gessner 1982,289) justizzentrierten Ansätzen der<br />
bisherigen Diskussion über Alternativen zur justizförmigen<br />
Rechts<strong>durch</strong>setzung bzw. Konfliktbearbeitung, in der alternative<br />
Verfahrensweisen nur als "kleine Brüder" der Justiz erscheinen,<br />
nur bestimmte Mängel des Justizsystems ausgleichen sollen(7),<br />
sondern auch ganz deutlich von den ebenfalls - wenn auch in<br />
einem gänzlIch anderen Sinne - justizzentrierten Untersuchungen<br />
zur "Beleidigungs"-Kriminalität,<br />
60er Jahren <strong>durch</strong>geführt worden sind(8).<br />
die vor allem in den 50er und<br />
7) Diese Wertung wird von Falke/Gessner (1982) zwar auf die<br />
Diskusaion von Alternativen zur Ziviljustiz bezogen, läßt sich<br />
aber <strong>durch</strong>aus auf die gegenwärtige Diskussion der<br />
strafjustitiellen <strong>Konfliktregelung</strong> übertragen, wie die Beiträge<br />
zu den Themen "Diversion", "Wiedergutmachung", "Opferschutz",<br />
"Opferbetreuung", "Rechtstellung des Verletzten" u.a. nur zu<br />
deutlich machen (s. dazu oben FN 5).<br />
8) So z.B. die Arbeiten von Burth 1950, Rieke 1952, Heesen<br />
1962, Fleskes 1965, Christiansen 1965, von Lippa 1966, Doering<br />
1971