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„Beleidigungen" Konfliktregelung durch ... - Polizei Bayern

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12<br />

Wenn die hier vorgelegte Untersuchung im folgenden dieser Frage<br />

auf der Basis polizeilicher Erkenntnisse und Unterlagen<br />

nachgeht, dann setzt sie, diesen Überlegungen folgend,<br />

grundsätzlich an der sozialen Relevanz der "Beleidigungs"-<br />

Konf likte an, also an der Art, der Dauer und der Intensität dersozialen<br />

Beziehungen, die den angezeigten "Beleidigungen"<br />

zugrunde1 legen und die Betroffenen zu einer Strafanzeige<br />

veranlaßten - und nicht an der strafrechtlichen Relevanz dieser<br />

Konf1ikte, ihrer justitiellen Beurteilung und Bewertung.<br />

Diesem konfliktzentrierten Untersuchungsansatz folgend, wird<br />

dann, ausgehend<br />

von den sozialen Konflikten und Problemen, die<br />

mit "Beleidigungen" verbunden sein können, nach<br />

Verfahrensweisen gefragt, die zu ihrer Austragung und<br />

Bearbeitung als<br />

besonders geeignet erscheinen. Wir gehen damit<br />

davon aus, daß dem "Pluralismus", der Vielzahl an<br />

unterschiedlichen "Beleidigungs"-Konflikten auch ein<br />

"Plural Ismus" bei den Konf1iktregelungsmöglichkeiten<br />

(Blankenburg u.a. 1982,11) entspricht bzw. entsprechen sollte.<br />

Mit ihrem konfliktzentrierten Ansatz unterscheidet sich diese<br />

Untersuchung nicht nur von den zumeist "bemerkenswert"<br />

(Falke/Gessner 1982,289) justizzentrierten Ansätzen der<br />

bisherigen Diskussion über Alternativen zur justizförmigen<br />

Rechts<strong>durch</strong>setzung bzw. Konfliktbearbeitung, in der alternative<br />

Verfahrensweisen nur als "kleine Brüder" der Justiz erscheinen,<br />

nur bestimmte Mängel des Justizsystems ausgleichen sollen(7),<br />

sondern auch ganz deutlich von den ebenfalls - wenn auch in<br />

einem gänzlIch anderen Sinne - justizzentrierten Untersuchungen<br />

zur "Beleidigungs"-Kriminalität,<br />

60er Jahren <strong>durch</strong>geführt worden sind(8).<br />

die vor allem in den 50er und<br />

7) Diese Wertung wird von Falke/Gessner (1982) zwar auf die<br />

Diskusaion von Alternativen zur Ziviljustiz bezogen, läßt sich<br />

aber <strong>durch</strong>aus auf die gegenwärtige Diskussion der<br />

strafjustitiellen <strong>Konfliktregelung</strong> übertragen, wie die Beiträge<br />

zu den Themen "Diversion", "Wiedergutmachung", "Opferschutz",<br />

"Opferbetreuung", "Rechtstellung des Verletzten" u.a. nur zu<br />

deutlich machen (s. dazu oben FN 5).<br />

8) So z.B. die Arbeiten von Burth 1950, Rieke 1952, Heesen<br />

1962, Fleskes 1965, Christiansen 1965, von Lippa 1966, Doering<br />

1971

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