27.05.2014 Aufrufe

„Beleidigungen" Konfliktregelung durch ... - Polizei Bayern

„Beleidigungen" Konfliktregelung durch ... - Polizei Bayern

„Beleidigungen" Konfliktregelung durch ... - Polizei Bayern

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

10<br />

Unbefriedigend und unzulänglich ist die derzeitige<br />

strafrechtliche Konf 1 iktregelung bei "Beleidigungeri" 15)<br />

deshalb, weil sie<br />

den Charakter und die Bedeutung dieser "kriminellen"<br />

Verhaltensweisen als soziale Konf1ikte zwischen "Tätern"<br />

und "Opfern" als verschiedenen Mitgliedern einer<br />

Gesellschaft verkennt<br />

bzw. nicht ausreichend - z.B. <strong>durch</strong><br />

eine umfassende Beteiligung zumindest des Opfers am<br />

Strafverfahren -<br />

berücksichtigt, sondern stattdessen<br />

auch hier, dem Ausschiießlichkeitsanspruch des staatlichen<br />

Strafanspruchs folgend, diese Konflikte verrecht 1icht,<br />

also komplexe<br />

soziale Sachverhalte auf das strafrechtlich<br />

Machbare und Handhabbare reduziert und entsprechend<br />

das justitielle Tätigwerden auf die strafrechtliche<br />

Ahndung der wenigen Fälle beschränkt, bei denen ein<br />

Angriff auf die staatliche Ordnung, auf das Gemeinwesen,<br />

unterstellt werden kann,<br />

- in der ganz überwiegenden Zahl der angezeigten<br />

"Beleidigungen" das Opfer aber mit 'seiner Betroffenheit<br />

<strong>durch</strong> die erfahrene "Beleidigung", mit seinem<br />

Sühneanspruch und seinen <strong>Konfliktregelung</strong>sbedürfnis allein<br />

läßt, ihm (und selbstverständlich auch nicht dem Täter) -<br />

entgegen und abweichend von den dafür vorgesehenen und<br />

vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten - faktisch keine<br />

Mitwirkungsrechte bei der strafrechtlichen<br />

<strong>Konfliktregelung</strong> gibt und<br />

5) Und nicht nur bei "Beleidigungen", wie die seit einigen<br />

weni gen Jahren in der kr itninologi sehen Forschung und jetzt auch<br />

in der kriminalpolitischen Auseinandersetzung insbesondere<br />

unter dem Thema "Stellung und Belange des Opfers im<br />

Strafverfahren" geführte Diskussion deutlich macht; vgl. dazu<br />

z.B. die Beiträge bei Kirchhoff/Sessar 1979; Janssen/Kerner<br />

1985; die Verhandlungen des 55. Deutschen Juristentages 1984<br />

zur "Rechtsstellung des Verletzten im Strafverfahren"; die<br />

Bestandsaufnahme zum Opferschutz und zur Opferberatung bei<br />

Schuster 1985; den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur<br />

Verbesserung der Stellung des Verletzten im Strafverfahren vom<br />

13.01. 1986.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!