„Beleidigungen" Konfliktregelung durch ... - Polizei Bayern
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10<br />
Unbefriedigend und unzulänglich ist die derzeitige<br />
strafrechtliche Konf 1 iktregelung bei "Beleidigungeri" 15)<br />
deshalb, weil sie<br />
den Charakter und die Bedeutung dieser "kriminellen"<br />
Verhaltensweisen als soziale Konf1ikte zwischen "Tätern"<br />
und "Opfern" als verschiedenen Mitgliedern einer<br />
Gesellschaft verkennt<br />
bzw. nicht ausreichend - z.B. <strong>durch</strong><br />
eine umfassende Beteiligung zumindest des Opfers am<br />
Strafverfahren -<br />
berücksichtigt, sondern stattdessen<br />
auch hier, dem Ausschiießlichkeitsanspruch des staatlichen<br />
Strafanspruchs folgend, diese Konflikte verrecht 1icht,<br />
also komplexe<br />
soziale Sachverhalte auf das strafrechtlich<br />
Machbare und Handhabbare reduziert und entsprechend<br />
das justitielle Tätigwerden auf die strafrechtliche<br />
Ahndung der wenigen Fälle beschränkt, bei denen ein<br />
Angriff auf die staatliche Ordnung, auf das Gemeinwesen,<br />
unterstellt werden kann,<br />
- in der ganz überwiegenden Zahl der angezeigten<br />
"Beleidigungen" das Opfer aber mit 'seiner Betroffenheit<br />
<strong>durch</strong> die erfahrene "Beleidigung", mit seinem<br />
Sühneanspruch und seinen <strong>Konfliktregelung</strong>sbedürfnis allein<br />
läßt, ihm (und selbstverständlich auch nicht dem Täter) -<br />
entgegen und abweichend von den dafür vorgesehenen und<br />
vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten - faktisch keine<br />
Mitwirkungsrechte bei der strafrechtlichen<br />
<strong>Konfliktregelung</strong> gibt und<br />
5) Und nicht nur bei "Beleidigungen", wie die seit einigen<br />
weni gen Jahren in der kr itninologi sehen Forschung und jetzt auch<br />
in der kriminalpolitischen Auseinandersetzung insbesondere<br />
unter dem Thema "Stellung und Belange des Opfers im<br />
Strafverfahren" geführte Diskussion deutlich macht; vgl. dazu<br />
z.B. die Beiträge bei Kirchhoff/Sessar 1979; Janssen/Kerner<br />
1985; die Verhandlungen des 55. Deutschen Juristentages 1984<br />
zur "Rechtsstellung des Verletzten im Strafverfahren"; die<br />
Bestandsaufnahme zum Opferschutz und zur Opferberatung bei<br />
Schuster 1985; den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur<br />
Verbesserung der Stellung des Verletzten im Strafverfahren vom<br />
13.01. 1986.