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„Beleidigungen" Konfliktregelung durch ... - Polizei Bayern

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zwischen "Nachbarn" oder um normbezogene Konflikte bei.<br />

"Verkehrsbehinderungen" - bei diesen "Beleidigungen" haben die<br />

Verletzten kaum eine Chance, die von ihnen angestrebte<br />

Strafverfolgung oder gar Verurteilung zu erreichen, da das<br />

"Öffentliche Interesse" daran von der Staatsanwaltschaft<br />

regelmäßig verneint wird.<br />

Bessere Aussichten haben dagegen "Personen des öffentlichen<br />

Lebens/Amtsträger" und hier insbesondere auch <strong>Polizei</strong>beamte in<br />

Atisübung ihres Dienstes: Hier wird von der Staatsanwal tschaft<br />

ein "öffentliches Interesse" weit eher bejaht und der Vorgang<br />

entsprechend häufig angeklagt und verurtei 11

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