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„Beleidigungen" Konfliktregelung durch ... - Polizei Bayern

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56<br />

Lebens/Antsträger", die unter den "Tätern" mit 13 Vorgängen nur<br />

einen sehr kleinen, unter den "Opfern" mit 85 Vorgängen<br />

(darunter 50<br />

Vorgänge, bei denen <strong>Polizei</strong>beamte betroffen sind)<br />

jedoch einen nicht unerheblichen Anteil von 18'/. - oder einem<br />

knappen Fünftel - aller Vorgänge hat (vgl. dazu auch unten Tab.<br />

9) .<br />

Gegenüber den Ergebnissen der früheren Untersuchugen haben sich<br />

diese "Opfer"-Anteile offensichtlich nicht erhöht, sondern sind<br />

möglicherweise sogar zurückgegangen: Denn dort machten<br />

"hoheitliches Handeln" bzw. "behördliche Maßnahmen" mindestens<br />

25'/. der Streitanlässe aus, die zu einer Aburteilung des<br />

Verfahrens führten.<br />

Erwartungsgemäß hat dieser Personenkreis die besten Chancen,<br />

seine Konflikts(Situations)definition im Ermittlungsverfahren<br />

<strong>durch</strong>zusetzen(42), denn:<br />

Die (wenigen) "Täter" unter ihnen reagieren zu 31'/.<br />

mit einer<br />

Gegenanzeige und werden auch ebensohäufig<br />

<strong>durch</strong> einen Rechtsanwalt vertreten (wobei sich bei<br />

diesen "Tätern" im übrigen auch deren "Opfer" mit<br />

31V. weit über<strong>durch</strong>schnittlich häufig Rechtsanwälte<br />

nehmen); in keinem Fall entschuldigen sich die<br />

"Täter" und entsprechend kommt es auch zu keiner<br />

Rücknahme des Strafantrags gegen sie;<br />

sind sie "Opfer" und Anzeigeerstatter, dann<br />

riskieren sie eine Gegenanzeige (mit 2'Ai nur ganz<br />

ausnahmsweise; dagegen entschuldigt sich der "Täter"<br />

bei ihnen mit 15'/. sehr häufig (bei den<br />

<strong>Polizei</strong>beamien sogar mit 22% noch häufiger),<br />

woraufhin sie den Strafentrag, den die<br />

<strong>Polizei</strong>beamten unter ihnen zu 100X gestellt haben,<br />

allerdings mit 57. nur selten zurücknehmen; während<br />

sie sich selbst nur ausnahmsweise (zu 67., die<br />

<strong>Polizei</strong>beamten überhaupt nicht) <strong>durch</strong> einen<br />

Rechtsanwalt vertreten lassen, nehmen ihn sich die<br />

42) Hie nicht nur an den folgenden Daten, sondern auch und vor<br />

allem an der polizei1ichen und justitiellen Behandlung und<br />

Erledigung dieser "Beleidigungs"-Verfahren deutlich wird, s.<br />

dazu unten Kap.4.

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