„Beleidigungen" Konfliktregelung durch ... - Polizei Bayern
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56<br />
Lebens/Antsträger", die unter den "Tätern" mit 13 Vorgängen nur<br />
einen sehr kleinen, unter den "Opfern" mit 85 Vorgängen<br />
(darunter 50<br />
Vorgänge, bei denen <strong>Polizei</strong>beamte betroffen sind)<br />
jedoch einen nicht unerheblichen Anteil von 18'/. - oder einem<br />
knappen Fünftel - aller Vorgänge hat (vgl. dazu auch unten Tab.<br />
9) .<br />
Gegenüber den Ergebnissen der früheren Untersuchugen haben sich<br />
diese "Opfer"-Anteile offensichtlich nicht erhöht, sondern sind<br />
möglicherweise sogar zurückgegangen: Denn dort machten<br />
"hoheitliches Handeln" bzw. "behördliche Maßnahmen" mindestens<br />
25'/. der Streitanlässe aus, die zu einer Aburteilung des<br />
Verfahrens führten.<br />
Erwartungsgemäß hat dieser Personenkreis die besten Chancen,<br />
seine Konflikts(Situations)definition im Ermittlungsverfahren<br />
<strong>durch</strong>zusetzen(42), denn:<br />
Die (wenigen) "Täter" unter ihnen reagieren zu 31'/.<br />
mit einer<br />
Gegenanzeige und werden auch ebensohäufig<br />
<strong>durch</strong> einen Rechtsanwalt vertreten (wobei sich bei<br />
diesen "Tätern" im übrigen auch deren "Opfer" mit<br />
31V. weit über<strong>durch</strong>schnittlich häufig Rechtsanwälte<br />
nehmen); in keinem Fall entschuldigen sich die<br />
"Täter" und entsprechend kommt es auch zu keiner<br />
Rücknahme des Strafantrags gegen sie;<br />
sind sie "Opfer" und Anzeigeerstatter, dann<br />
riskieren sie eine Gegenanzeige (mit 2'Ai nur ganz<br />
ausnahmsweise; dagegen entschuldigt sich der "Täter"<br />
bei ihnen mit 15'/. sehr häufig (bei den<br />
<strong>Polizei</strong>beamien sogar mit 22% noch häufiger),<br />
woraufhin sie den Strafentrag, den die<br />
<strong>Polizei</strong>beamten unter ihnen zu 100X gestellt haben,<br />
allerdings mit 57. nur selten zurücknehmen; während<br />
sie sich selbst nur ausnahmsweise (zu 67., die<br />
<strong>Polizei</strong>beamten überhaupt nicht) <strong>durch</strong> einen<br />
Rechtsanwalt vertreten lassen, nehmen ihn sich die<br />
42) Hie nicht nur an den folgenden Daten, sondern auch und vor<br />
allem an der polizei1ichen und justitiellen Behandlung und<br />
Erledigung dieser "Beleidigungs"-Verfahren deutlich wird, s.<br />
dazu unten Kap.4.