„Beleidigungen" Konfliktregelung durch ... - Polizei Bayern
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insgesamt von der <strong>Polizei</strong> ermittelten strafmündigen<br />
Tatverdachtigen haben - wird der Widerspruch zwischen der<br />
sozialen und der strafrechtlichen Relevanz der "Beleidigungs"-<br />
Konflikte deutlich(60} .<br />
Allerdings ist dieser Vergleich wegen der unterschiedlichen<br />
Handlungsbedi ngungen der Strafverfolgungsinstanzen und den<br />
daraus folgenden unterschiedlichen Zielsetzungen, Aufgaben und<br />
Erfassungsbedingungen der jeweiligen Kriminal Statistiken<br />
methodisch nicht ganz unproblematisch: Während die PKS<br />
tatverdächtige Personen ausweist und das bei Tatmehrheit mit<br />
allen ihnen zur Last gelegten Taten, basiert die<br />
Strafverfolgungsstatistik auf der rechtskräftigen Aburteilung<br />
angeschuldigter Personen <strong>durch</strong> die Gerichte und erfaßt bei<br />
Tatmehrheit nur die mit der höchsten Strafe bedrohte Tat.<br />
Außerdem werden in ihr weder strafunmündige Personen noch alle<br />
diejenigen polizeilich ermittelten Tatverdächtigen erfaßt,<br />
gegen die aus verschiedensten Gründen keine Anklage erhoben<br />
werden kann oder bei denen von einer Anklage abgesehen wird.<br />
Als weitere Problematik kommt noch die mögliche zeitliche<br />
Verschiebung zwischen Ermittlung, Anklage und Aburteilung<br />
hinzu.<br />
Trotz dieser Probleme, die eine direkte Vergleichbarkeit der<br />
beiden Statistiken erschweren, sollen im folgenden<br />
Tatverdächtigen- und Verurtei1tenzahlen aufeinander bezogen<br />
werden, da dies gerade über den gewählten längeren<br />
Vergleichszeiträum von 1965 bis 1984 hinweg <strong>durch</strong>aus geeignet<br />
ist, Hinweise auf die tatsächlichen Erledigungsstrategien und -<br />
praktiken der Justiz zu geben.<br />
Der Langzeitvergleich seit 1965(61) macht deutlich (vgl. dazu<br />
auch die Tab. 10 und die Schaubilder 4, 5 und 6), daß die<br />
Verurteilungsquoten bei "Beleidigungen" im Vergleich zu den<br />
Durchschnitts-Verurteilungsquoten<br />
der Gesamtkriminalität<br />
60)Da die seit 1976 veröffentlichte Geschäftsanfallstatistik<br />
der Staatsanwaltschaft "Ermittlungsverfahren und sonstige bei<br />
den Staatsanwaltschaften zu erledigende Verfahren" nicht nach<br />
Straftatbeständen differenziert vorgelegt wird, ist dieser<br />
aussagekräftigere - Vergleich nicht möglich.<br />
61)Bei diesem Vergleich können die Jahre ab 1983 nur unter<br />
Einschränkungen mit einbezogen werden, da seither in der<br />
<strong>Polizei</strong>lichen Kriminalstatistik die sog. "Echte<br />
Tatverdächtigenzählung" - und damit keine Mehrfacherfassung von<br />
Personen mehr - gilt und die Tatverdächtigenzahlen deshalb mit<br />
denen der Vorjahre nicht mehr ohne wei teres vergleichbar sind.