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„Beleidigungen" Konfliktregelung durch ... - Polizei Bayern

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insgesamt von der <strong>Polizei</strong> ermittelten strafmündigen<br />

Tatverdachtigen haben - wird der Widerspruch zwischen der<br />

sozialen und der strafrechtlichen Relevanz der "Beleidigungs"-<br />

Konflikte deutlich(60} .<br />

Allerdings ist dieser Vergleich wegen der unterschiedlichen<br />

Handlungsbedi ngungen der Strafverfolgungsinstanzen und den<br />

daraus folgenden unterschiedlichen Zielsetzungen, Aufgaben und<br />

Erfassungsbedingungen der jeweiligen Kriminal Statistiken<br />

methodisch nicht ganz unproblematisch: Während die PKS<br />

tatverdächtige Personen ausweist und das bei Tatmehrheit mit<br />

allen ihnen zur Last gelegten Taten, basiert die<br />

Strafverfolgungsstatistik auf der rechtskräftigen Aburteilung<br />

angeschuldigter Personen <strong>durch</strong> die Gerichte und erfaßt bei<br />

Tatmehrheit nur die mit der höchsten Strafe bedrohte Tat.<br />

Außerdem werden in ihr weder strafunmündige Personen noch alle<br />

diejenigen polizeilich ermittelten Tatverdächtigen erfaßt,<br />

gegen die aus verschiedensten Gründen keine Anklage erhoben<br />

werden kann oder bei denen von einer Anklage abgesehen wird.<br />

Als weitere Problematik kommt noch die mögliche zeitliche<br />

Verschiebung zwischen Ermittlung, Anklage und Aburteilung<br />

hinzu.<br />

Trotz dieser Probleme, die eine direkte Vergleichbarkeit der<br />

beiden Statistiken erschweren, sollen im folgenden<br />

Tatverdächtigen- und Verurtei1tenzahlen aufeinander bezogen<br />

werden, da dies gerade über den gewählten längeren<br />

Vergleichszeiträum von 1965 bis 1984 hinweg <strong>durch</strong>aus geeignet<br />

ist, Hinweise auf die tatsächlichen Erledigungsstrategien und -<br />

praktiken der Justiz zu geben.<br />

Der Langzeitvergleich seit 1965(61) macht deutlich (vgl. dazu<br />

auch die Tab. 10 und die Schaubilder 4, 5 und 6), daß die<br />

Verurteilungsquoten bei "Beleidigungen" im Vergleich zu den<br />

Durchschnitts-Verurteilungsquoten<br />

der Gesamtkriminalität<br />

60)Da die seit 1976 veröffentlichte Geschäftsanfallstatistik<br />

der Staatsanwaltschaft "Ermittlungsverfahren und sonstige bei<br />

den Staatsanwaltschaften zu erledigende Verfahren" nicht nach<br />

Straftatbeständen differenziert vorgelegt wird, ist dieser<br />

aussagekräftigere - Vergleich nicht möglich.<br />

61)Bei diesem Vergleich können die Jahre ab 1983 nur unter<br />

Einschränkungen mit einbezogen werden, da seither in der<br />

<strong>Polizei</strong>lichen Kriminalstatistik die sog. "Echte<br />

Tatverdächtigenzählung" - und damit keine Mehrfacherfassung von<br />

Personen mehr - gilt und die Tatverdächtigenzahlen deshalb mit<br />

denen der Vorjahre nicht mehr ohne wei teres vergleichbar sind.

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