„Beleidigungen" Konfliktregelung durch ... - Polizei Bayern
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Denn wenn auch die Zahl der <strong>durch</strong>geführten Sühneversuche(73)<br />
wegen ihrer Abhängigkeit von der Zahl der Privatklageverfahren<br />
zwangsläufig rückläufig ist<br />
so z.B. In ausgewählten OLG-Bezirken von 196.405<br />
Sühneverfahren 1925 auf 37.077 Sühneverfahren 1975<br />
(Bierbrauer u.a. 1978,146) und<br />
beim Städtischen Vermittlungsamt der Stadt München<br />
von 2.201 Sühneversuchen ]960 auf 849 Sühneversuche<br />
1983 (Jahrbücher des Statistischen Amtes der<br />
Landeshauptstadt Hünchen),<br />
dann gilt diese "Rückläufigkeit" nicht für die Anteile der<br />
erfolgreich beendeten Sühneversuche, bei denen es entweder zum<br />
Vergleich oder zu einer Zurückziehung des Antrages kommt. Denn<br />
diese steigen<br />
in den ausgewählten OLG-Bezirken von 40X 1925 auf<br />
517. 1975 und<br />
im Bereich der Stadt Hünchen von 48'/. 1960 auf 577.<br />
1983.<br />
Wenn damit mehr als der Hälfte der <strong>durch</strong>geführten Sühneversuche<br />
erfolgreich beendet werden können, dann waren und sind diese<br />
Verfahren der außergerichtlichen <strong>Konfliktregelung</strong> nicht nur ein<br />
<strong>durch</strong>aus erfolgreiches Instrument für die Streitschlichtung<br />
(und auch für die Entlastung der Justiz, da es auch bei<br />
erfolglosen Sühneversuchen nur seiten zur wei teren Verfolgung<br />
der Privatklage kommt, s.o.), sondern außerdem noch ein<br />
<strong>durch</strong>aus und zunehmend von den Konfliktparteien akzeptiertes<br />
Instrument: Denn auch das Ausmaß, in dem beide Parteien zum<br />
Sühnetermin erscheinen (und diesen damit erst möglich machen),<br />
hat noch zugenommen. Im Bereich der Landeshauptstadt Hünchen<br />
z.B. von 56X 1960 auf 72X 1983, obwohl in <strong>Bayern</strong> keine<br />
73) Auch hier sind aufgrund der zur Verfügung stehenden<br />
statistischen Daten keine Differenzierungen nach der Art der<br />
jeweils behandelten Delikte möglich.