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„Beleidigungen" Konfliktregelung durch ... - Polizei Bayern

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28<br />

Bei diesen 126 Vorgängen, bei denen außer der "Beleidigung"<br />

noch weitere Straftatbestände in Ideal- oder Realkonkurrenz<br />

verletzt worden sind, wird deutlich, in welchem Ausmaß<br />

"Beleidigungen" zum aggressiven Verhaltensbereich gehören(19) -<br />

und auch unter diesem Gesichtspunkt in ihrer (.Schwere-)<br />

Bedeutung gesehen werden müssen: Bei nicht wenigen der<br />

angezeigten Fälle kommt es außer zu der zumeist nur verbalaggressiven<br />

"Beleidigung" auch noch zu anderen, <strong>durch</strong>aus<br />

bedenklichen körperlich-aggressiven Handlungen:<br />

Denn wenn bei allen 463 Vorgängen in 108 Fällen<br />

weitere Delikte in Tateinheit hinzukommen, dann<br />

zumeist, bei 88 Vorgängen,

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