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„Beleidigungen" Konfliktregelung durch ... - Polizei Bayern

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31<br />

2. Die soziale Relevanz von "Beleidigungs"-Konf1ikten: Das<br />

Interesse der Opfer von "Beleidigungen" an einer<br />

Strafverfolgung<br />

Das Interesse der Opfer an der Strafverfolgung und damit an<br />

einer "öffentlichen" und "offiziellen" Austragung und Regelung<br />

der "Beleidigungs"-Konf1ikte ist ein Ausdruck für die soziale<br />

Relevanz, die Bedeutung, die diese Konflikte für das Opfer<br />

haben und dokumentiert sich:<br />

1. vor allem und in erster Linie in der Anzeige von<br />

"Beleidigungen" bei den Instanzen der Strafverfolgung,<br />

hier i nsbesondere bei der <strong>Polizei</strong>;<br />

2. aber auch in der Stellung eines Strafantrags, der<br />

bei "Beleidigungen" eine Voraussetzung der<br />

Strafverfolgung ist und<br />

3. schließlich auch in dem Ausmaß, mit dem<br />

Rechtsanwälte bei der strafrechtlichen<br />

<strong>Konfliktregelung</strong> hinzugezogen werden.<br />

2.1 Anzeigeerstattung als Strategie der Konfliktaustragung<br />

Die Erstattung von Strafanzeigen <strong>durch</strong> die (zumeist privaten)<br />

Opfer von Straftaten ist zwar die mit weitem Abstand häufigste<br />

Art und Weise, mit der strafbare Handlungen zur Kenntnis von<br />

<strong>Polizei</strong> und Justiz gelangen(22), sie kann aber dennoch nicht<br />

als die normale, übliche Reaktion von Personen angesehen<br />

werden, die Opfer einer Straftat wurden.<br />

22) Im Durchschnitt aller Delikte gelangen etwa 907. der Taten<br />

<strong>durch</strong> private Strafanzeigen zur Kenntnis der<br />

StrafverfolgungsInstanzen

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