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„Beleidigungen" Konfliktregelung durch ... - Polizei Bayern

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15<br />

1.3 Methoden und Materialien der Untersuchung<br />

1.3.1 Methoden: Auswertung von Statistiken und<br />

Dokuntentenanalyae<br />

Bei der Beantwortung der Untersuchungsfragen konnte nur zum<br />

geringeren Tei1 auf bereits vorhandene, prozeflproduzierte Daten<br />

zurückgegriffen werden: So z.B. auf die Daten der<br />

Kriminalstatistiken bei den Fragen nach der Bedeutung der<br />

Anzeigeerstattung als Strategie der Konfliktaustragung bei<br />

"Beleidigungen".<br />

Der weitaus größte Teil der Untersuchung bezieht sich auf<br />

Materialien, die mit der Methode der Dokumentenanalyse erst<br />

erhoben werden mußten. Dem Ansatz der Untersuchung<br />

entsprechend, mit dem insbesondere auch die vor einer<br />

justitiellen/gerichtlichen Erledigung ablaufenden Phasen der<br />

Konfliktaustragung erfaßt und analysiert werden sollen, wurden<br />

dafür vor allem polizeiliche Unterlagen und nicht - wie bei den<br />

bereits zitierten justizzentrierten Untersuchungen -<br />

Gerichtsakten ausgewertet; die Entscheidung für diese<br />

Materialbasis bedeutet gleichzeitig, daß keine<br />

Privatklageverfahren in die Untersuchung einbezogen werden, da<br />

bei diesen die Anzeigen ganz überwiegend direkt und ohne<br />

vorherige Einschaltung der <strong>Polizei</strong> bei Gericht eingereicht<br />

werden.<br />

Mit der Entscheidung für die polizeilichen Unterlagen und<br />

Erkenntnisse werden gleichzeitig die Aufgaben, Vorgehensweisen<br />

und Ergebnisse der <strong>Polizei</strong> bei der Anzeigenbearbeitung und<br />

<strong>Konfliktregelung</strong> betont: Also der Instanz der strafrechtlichen<br />

Sozialkontroile, deren Tätigkeit und Erkenntnisse in den<br />

justizzentrierten Untersuchungen zu diesem Bereich ebensowenig<br />

Beachtung oder auch nur Erwähnung gefunden haben wie im<br />

juristischen Schrifttum überhaupt, wenn es um Fragen der<br />

Verbrechensbekämpfung und Kriminalitätskontrolle geht, deren<br />

Beitrag zur <strong>Konfliktregelung</strong> aber gerade bei diesen Taten mit<br />

relativ geringer strafrecht1 icher Relevanz von erheblicher<br />

Bedeutung ist

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