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„Beleidigungen" Konfliktregelung durch ... - Polizei Bayern

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Also, pfeif deine Bullen zurück-, sonst kannst du was erleben,<br />

du dreckiger Hundsficker. Denk an die Bestechung von E.F, in<br />

H. "<br />

Der Verdacht lag nahe, daß Frau K. aus Verärgerung den Text<br />

verfaßte und anschließend den Brief Herrn H. zukommen ließ ...<br />

Frau K. war sofort mit einer Schriftprobe einverstanden ... Die<br />

schriftvergleichenden Untersuchungen (<strong>durch</strong> das LKA) haben zu<br />

der Feststellung geführt, daß Frau K. nicht die Schreiberin<br />

dieses Briefes ist. Ob nun Frau K. bei der Verfassung des<br />

Briefss mitgewirkt hat, konnte nicht abgeklärt werden."<br />

Ermittlungsintensität: 1 Vernehmung, 1 Gutachten, 1 sonstige<br />

Ermittlungsmaßnahme, Umfang der Akte 18 Seiten, Abgabe an die<br />

StA nach einem halben Jahr.<br />

Justitielle Erledigung: Einstellung gem. § 170 StPO.<br />

3.4.5 Normbezogene Konfliktsituationen: "Beleidigungen" unter<br />

Fremden<br />

Mit 154 Fällen (337.) wurden "Beleidigungen" am häufigsten von<br />

Personen angezeigt, die einander vor (und im allgemeinen auch<br />

nicht während oder nach der Tat) nicht kannten. Solche<br />

Konflikte in anonymen, einmaligen und vorübergehenden<br />

Sozialbeziehungen - besonders typisch sind für sie die<br />

"Beleidigungen" in Zusammenhang mit Verkehrabehinderungen -<br />

werden offensichtlich relativ schnell zur Anzeige gebracht, da<br />

hier keine Rücksicht auf bereits bestehende, mehr oder weniger<br />

persönlich geprägte Beziehungen und Abhängigkeiten genommen<br />

werden muß:<br />

- 98'/. dieser Anzei gen bezi ehen sich auf rollen— bzw.<br />

normbezogene Auseinandersetzungen, darunter zu 62/i<br />

auf "Verkehrsbehinderungen"; nur in 3 Fällen handelt<br />

es sich um personenbezogene Konflikte, der in einem<br />

Fall schon seit längerem besteht.<br />

93'/. ereignen sich im öffentlichen Raum und<br />

- 66X vor Dritten.

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