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„Beleidigungen" Konfliktregelung durch ... - Polizei Bayern

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126<br />

4.4 Vergleich zwischen der polizeilichen und der justitiellen<br />

Behandlung von "Beleidigungs"-Konflikten<br />

Der Vergleich zwischen der polizeilichen und der justiliellen<br />

Behandlung der angezeigten "Beleidigungs"-Konf1ikte macht<br />

deutlich, daß sich die Zurücknahme des staatlichen<br />

StrafanSpruchs beim Privat- und Antragsdelikt "Beleidigung"<br />

erst auf der Ebene der Justiz deutlich zeigt und auswirkt:<br />

Während die Justiz hier von ihren Einstellungs- und<br />

Verweisungsmöglichkeiten umfassenden<br />

Gebrauch macht, nutzt die<br />

<strong>Polizei</strong> ihre recht1ichen Möglichkeiten, Anzeigen bei diesen<br />

Straftatbeständen ohne weitere Ermittlungen der<br />

Staatsanwaltschaft vorzulegen, nur sehr selten, sondern führt<br />

auch bei diesen Delikten alle ihr für die Klärung des<br />

Tatgeschehens notwendig erscheinenden Ermittlungen <strong>durch</strong>.<br />

Da die Art und das Ausmaß der polizeilichen<br />

Ermittlungstätigkeit außerdem - und auch hier von den Kriterien<br />

der justitiellen<br />

Behandlung abweichend - nur wenig von der Art<br />

der den "Beleidigungen" zugrundeliegenden Konfliktsituationen<br />

beeinflußt wird und personenbezogene Konf1ikte zwischen<br />

Verwandten, Freunden und Nachbarn deshalb kaum weniger<br />

gründlich bearbeitet<br />

werden als rol1en-/normbezogene Konflikte<br />

zwischen Personen, die sich kaum oder gar nicht kennen,<br />

entspricht die polizeiliche Vorgehensweise<br />

- zwar nicht der "offiziellen Bagatellisierung" dieses<br />

Deliktsbereiches und kann deshalb aus dieser Sicht<br />

als "ineffektiv" oder "überflüssig" erscheinen,<br />

wohl aber der tatsächlichen Bedeutung, die<br />

"Beleidi gungen" für die von ihnen Betroffenen haben.<br />

Während die Justiz <strong>durch</strong> ihre "unwillige und dilatorische"<br />

Behandlung von "Beleidigungen" im Offizial- wie im<br />

Privatklägeverfahren kaum noch ihren Aufgaben bei der<br />

<strong>Konfliktregelung</strong> in diesem Deliktsbereich nachkommt,<br />

kann die<br />

Art und Weise der polizeilichen Anzeigebearbeitung <strong>durch</strong>aus als

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