„Beleidigungen" Konfliktregelung durch ... - Polizei Bayern
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4.4 Vergleich zwischen der polizeilichen und der justitiellen<br />
Behandlung von "Beleidigungs"-Konflikten<br />
Der Vergleich zwischen der polizeilichen und der justiliellen<br />
Behandlung der angezeigten "Beleidigungs"-Konf1ikte macht<br />
deutlich, daß sich die Zurücknahme des staatlichen<br />
StrafanSpruchs beim Privat- und Antragsdelikt "Beleidigung"<br />
erst auf der Ebene der Justiz deutlich zeigt und auswirkt:<br />
Während die Justiz hier von ihren Einstellungs- und<br />
Verweisungsmöglichkeiten umfassenden<br />
Gebrauch macht, nutzt die<br />
<strong>Polizei</strong> ihre recht1ichen Möglichkeiten, Anzeigen bei diesen<br />
Straftatbeständen ohne weitere Ermittlungen der<br />
Staatsanwaltschaft vorzulegen, nur sehr selten, sondern führt<br />
auch bei diesen Delikten alle ihr für die Klärung des<br />
Tatgeschehens notwendig erscheinenden Ermittlungen <strong>durch</strong>.<br />
Da die Art und das Ausmaß der polizeilichen<br />
Ermittlungstätigkeit außerdem - und auch hier von den Kriterien<br />
der justitiellen<br />
Behandlung abweichend - nur wenig von der Art<br />
der den "Beleidigungen" zugrundeliegenden Konfliktsituationen<br />
beeinflußt wird und personenbezogene Konf1ikte zwischen<br />
Verwandten, Freunden und Nachbarn deshalb kaum weniger<br />
gründlich bearbeitet<br />
werden als rol1en-/normbezogene Konflikte<br />
zwischen Personen, die sich kaum oder gar nicht kennen,<br />
entspricht die polizeiliche Vorgehensweise<br />
- zwar nicht der "offiziellen Bagatellisierung" dieses<br />
Deliktsbereiches und kann deshalb aus dieser Sicht<br />
als "ineffektiv" oder "überflüssig" erscheinen,<br />
wohl aber der tatsächlichen Bedeutung, die<br />
"Beleidi gungen" für die von ihnen Betroffenen haben.<br />
Während die Justiz <strong>durch</strong> ihre "unwillige und dilatorische"<br />
Behandlung von "Beleidigungen" im Offizial- wie im<br />
Privatklägeverfahren kaum noch ihren Aufgaben bei der<br />
<strong>Konfliktregelung</strong> in diesem Deliktsbereich nachkommt,<br />
kann die<br />
Art und Weise der polizeilichen Anzeigebearbeitung <strong>durch</strong>aus als