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„Beleidigungen" Konfliktregelung durch ... - Polizei Bayern

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54<br />

Die Bewertung der "Beleidigungen" in den früheren<br />

Untersuchungen als "Kleinleutedelikt"(41) ist von den<br />

Ergebnissen dieser Untersuchung her allenfalls für die "Täter",<br />

nicht aber für die "Opfer" zu halten (vgl. dazu oben Tab.5).<br />

Denn:<br />

Zwar werden bei 60V. der Vorgänge "Täter" ermittelt,<br />

die nach den von ihnen ausgeübten Berufen eher einen<br />

niedrigen Sozialstatus haben und nur bei 40'/. der<br />

Vorgänge "Täter" aus mittleren (367.> bzw. höheren<br />

(47.) Sozial schichten,<br />

doch üherwiegen unter den Verletzten dann mit 587.<br />

Personen mit mittlerem

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